Schreibweise von "das unerlaubte Zur-Verfügung-stellen"?
Wie wird es richtig geschrieben und warum?
3 Stimmen
3 Antworten
Du hast es hier mit einem Infinitiv zu tun, der aus mehr als 2 Teilen besteht. Die entsprechende Regel besagt, dass die Substantivierung dann mit Bindestrichen geschrieben wird. Dabei werden das erste Wort der Zusammensetzung, das letzte Wort (der eigentlich substantivierte Infinitiv) sowie alle Substantive sowieso großgeschrieben.
Als Ausnahme wird "das Inkrafttreten" genannt, wegen der Häufigkeit, mit der das Wort verwendet wird, und dessen Lesbarkeit.
Jetzt stellt sich die Frage, ob bei deinem Wort die Zusammenschreibung noch üblich und v.a. leicht lesbar ist. Ich finde nicht und würde daher von mir gewählte Variante bevorzugen.
Das Zuverfügungstellen von Fahrausweisen zur privaten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs.
Alle drei sind falsch. Das wird als ein Wort ohne Striche geschrieben.
das unerlaubte Zurverfügungstellen
In Gesetzestexten findet man es mehrmals als „unerlaubte Zurverfügungstellung“
Wenn es mehr als 2 Wörter sind, setzt man einen Bindestrich. Zumindest ist das aktuell so üblich. Gesetzestexte sind viel älter und auch nicht gerade lesefreundlich.