Schlägt der Landtagspräsident den Ministerpräsidenten vor?

2 Antworten

In Bayern von den Parteien. Sie gehen mit einem Spitzenkandidaten für dieses Amt in den Wahlkampf und in der Regel werden diese Kandidaten dann zur Wahl vorgeschlagen und die Regierungsmehrheit wählt dann ihren Kandidaten.

Die Bayerische Verfassung dazu (Art. 44):

(1) Der Ministerpräsident wird von dem neu gewählten Landtag spätestens innerhalb einer Woche nach seinem Zusammentritt auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
(2) Wählbar ist jeder wahlberechtigte Bayer, der das 40. Lebensjahr vollendet hat.
Woher ich das weiß:Recherche

In welchem Land?

In der nordrhein-westfälischen Landesverfassung heißt es dazu beispielsweise in Artikel 52 (1) lapidar:

Der Landtag wählt aus seiner Mitte in geheimer Wahl ohne Aussprache den Ministerpräsidenten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.

Wählbar ist also grundsätzlich jeder Abgeordnete, ein besonderer Vorschlag ist nicht nötig.

In der Praxis werden natürlich die Abgeordneten einer Fraktion in der Regel einen Kandidaten wählen, auf den man sich vorher geeinigt hat, und der schon im Wahlkampf als Bewerber für dieses Amt angetreten ist.