Schlägerei auf dem Schulhof oder außerhalb der Schule?

10 Antworten

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Schlicht und einfach ..... eine Anzeige ist jederzeit möglich - ebenso Sanktionen seitens der Schule bis hin zum Schulverweis.

Auch ein folgendes Gerichtsverfahren, mit Schadenersatzforderungen für z.B. ärztliche Behandlung / Schmerzensgeld / einem ordentlichen Sack voller Sozialstunden oder gar einer Vorstrafe..... nicht davon ist auszuschließen.


Deivid 
Beitragsersteller
 28.04.2021, 09:47

Jesus

Die Schule kann die Polizei rufen.
Das macht sie auch Diebstählen.
Ist also für eine Schule nix außergewöhnliches.
Körperverletzung ist eine Straftat.


Deivid 
Beitragsersteller
 28.04.2021, 09:25

Und wenn man sich verteidigt und danach auf die Offensive geht?

Gocca  28.04.2021, 09:31
@Deivid

Kann sein, dass du dann auch eine Anzeige bekommst.
Oder eben einen Schulverweis.

Deivid 
Beitragsersteller
 28.04.2021, 09:33
@Gocca

Schule ist mir egal nur will keine Anzeige, wenn ich ihn in Körperstellen treffe wo es nicht nachzuweisen ist gibts dann auch Anzeige oder nicht?

NinjaKeks01  28.04.2021, 09:42
@Deivid

Die alleinige Behauptung einer Person reicht schon aus, um dich anzuzeigen bzw. Strafantrag zu stellen. Danach ist es eine Frage der Beweislage.

Körperverletzung ist es so oder so.

Man kann sich nur auf Notwehr berufen. Wenn er dich angreift, darfst du zur Not auch zurückschlagen. Aber nur so lange, bis eine Gefahr abgewendet wurde. Ist es möglich ihn festzuhalten ohne Gewalt, muss der Weg gewählt werden. Wenn er dir aber nur eine Backpfeife gibt, darfst du keine Backpfeife erwidern, da du nicht in einer gefährlichen Situation bist.

Und wenn man sich verteidigt und danach auf die Offensive geht?

Verteidigen ja, keine Offensive. Offensive heißt, du greifst an.

Wie ist denn die Situation?

Deivid 
Beitragsersteller
 28.04.2021, 09:44
@NinjaKeks01

Diga wie soll ich den nur Defensiv sein ohne Offensiv.... Ich kann ja nicht jeden einzelnen Schlag blokieren wie Bruce Lee

NinjaKeks01  28.04.2021, 09:50
@Deivid

Ich hab mich ungenau ausgedrückt.

Klar darfst du zurückschlagen und dich verteidigen. Allerdings wenn er zum Beispiel aufhört, ist es riskant weiter zu schlagen. So mein ich. Immer nur so weit, bis du wieder sicher bist. Wird halt vor Gericht meistens individuell entschieden..

Wenn er am Boden liegt und nichts mehr von ihm kommt, kannst ihn ja nicht halb totschlagen :D

Deivid 
Beitragsersteller
 29.04.2021, 09:11
@NinjaKeks01

Ah okay jetzt hab ich das verstanden einen offensiven/defensiven Kampf führen bis er aufgibt

Beide Alternativen sind gleich schlecht, aber auf dem Schulhof ist die Chance, Ärger zu bekommen, maximal. Trotzdem passiet‘s.

Ist im Prinzip egal.

Der Abschiebungsflieger läßt seine Turbinen schon warmlaufen.


NHaoa  18.02.2022, 19:03

Hahahhahahahahahahhahahah was ein witziges komentar hahhaha die turbinen schon warmlaufen alter ist das geil feier ich

Deivid 
Beitragsersteller
 28.04.2021, 09:26

lol

Körperverletzung ist eine Straftat, ob auf dem Schulhof oder der Straße ist völlig egal.