Kommt drauf an ob außerorts oder innerorts und ob bei deinen 107 die Toleranz bereits abgezogen wurden. Wenn dein und beides war innerorts, dann wirst du zu Fuß gehen.

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Einschreiben mit Einwurf reicht völlig. Alles andere wäre überzogen. Hauptsache es kommt bei der Behörde an. Ich habe das auch prinzipiell mit Einschreiben gemacht, aber irgendwann aufgehört weil Briefe für gewöhnlich zuverlässig ankommen. Sicher ist sicher.

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Die präoperativen Werte dürfen -5 Dioptrien nicht übersteigen. Darüber bist du zwangsläufig gem. PDV 300 polizeidienstuntauglich.

Um dennoch eingestellt werden zu können, müsstest du ggf. einer Dienstuntauglich widersprechen und vor ein Verwaltungsgericht ziehen, um die Einstellung einzuklagen. Die Erfolgschancen sind durchaus gegeben. Allerdings bräuchtest du eine entsprechende Rechtsschutzversicherung (Wartezeit 3 Monate).

Die Heilungsbewährung beträgt bei Augenkorrekturen mit Laser 6 Monate zum Einstellungsdatum. Zudem muss der Sehtest zum Zeitpunkt x bestanden werden.

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Berlin sucht händeringend, jedoch wollen viele wechseln. Du wirst nie aus Berlin rauskommen. In Berlin fehlt der politische Rückhalt, das Ansehen im bundesweiten Vergleich ist weit unten und auch der Umgang der Polizei mit dem Bürger sowie umgekehrt lässt zu wünschen übrig.

Willst du in Berlin sein/bleiben, dann kannst du dir die Bundespolizei überlegen. Allerdings hat das mit Polizeiarbeit wenig zu tun (=damaliger Bundesgrenzschutz).

Die Alternative Brandenburg nutzen viele da die Bedingungen in jeder Hinsicht viel Attraktiver sind.

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Weil die Leute ganz normal arbeiten wie du und jeder andere. Das ist nicht Systemrelevant, dass das auch am Nachmittag offen hat. Zudem es jemanden eh nur nervt, wenn man MAL hin muss. Vieles kann man sogar online machen und nur weil einer einnal im Jahr nur spät Zeit hat, wird das Büro nicht extra ewig geöffnet bleiben

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Wenn es gar keine andere Möglichkeit oder Alternative gibt, um diesen Arbeitsplatz wahrzunehmen, kann es auch durchaus sein, dass du bereits vor deinem 18. Geburtstag den Weg mit einem Pkw alleine antreten darfst.

Das bedarf jedoch eines Antrags bei der Führerscheinstelle, die prüfen den Sachverhalt. Die genauen Voraussetzungen kenne ich nicht, müsstest du dich mal schlau machen.

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Gewalt ist keine Lösung und strafbar.

Icb würde mir in einer Fahndung grundsätzlich schwer tun nach jemandem zu suchen, der 0815 Kleidung trägt wie eine Jeans, schwarze Jacke, Kapuze, Sonnenbrille und Sneaker. Hast du danach schnelle Beine und es bleibt bei einer normalen KV, wird kein zu großer Aufwand betrieben um dich zu finden. Verpackst du deine Wortwahl so, dass er weiß um was und nicht um wen es geht, ihm aber nichts androhst, ist es nichtmal eine Bedrohung.

Rein hypothetisch.

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Nein

Kommt auf den Tierhalter an. Sieh dir manche Leute an die ihre Tiere schlagen, nicht richtig füttern, nur mit den Zügeln steuern. Es kommt bei guter Behandlung viel Liebe vom Pferd zurück, weshalb ich nicht denke, dass es nicht versteht, ob es gut oder schlecht für es ist.

Allerdings finde ich sehr befremdlich, wieso es für ein Pferd schön sein sollte, 23 Stunden am Tag in einer beengten Box zu stehen. Da setzt es bei mir etwas aus.

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Wer ist Schuld und was soll ich am besten machen?

Hallo,

heute ist mir etwas passiert…

Nutzt gerne die Bilder um die Situation besser zu verstehen (es war genau diese Straße).

Ich halte vor einem Stop-Schild, um links abzubiegen und auf die Vorfahrtsstraße zu biegen. Gegenüber von mir steht ebenfalls ein Stop-Schild und ein LKW der auch links abbiegen will, um auf die Vorfahrtsstraße zu gelangen. Beide Seiten sind frei und der LKW fährt an, genau so wie ich, um voreinander auf die Vorfahrtsstraße abzubiegen. Ich bin schon in der Mitte der Kreuzung und während ich schon fast ganz auf der Spur bin sehe ich, wie ein Auto, welches scheinbar hinter dem LKW war direkt hinterher zieht, um rechts abzubiegen. Ich versuche noch weiter nach links zu ziehen und in dem Moment fährt er mir rein. Er hat vorne links am Scheinwerfer und über dem Reifen Kratzer und an meinem Auto sind rechts an Vorder- und Hintertür Kratzer und Dellen. Für mich ist das alleine schon ein eindeutiger Beweis dafür, dass ich vor ihm schon am abbiegen war. Ich weiß, dass ich Linksabbieger bin, jedoch sind der LKW Fahrer und ich voreinander jeweils links abgebogen und ich war schon fast vollständig fertig mit dem Abbiegevorgang. Hätte der andere Autofahrer nicht theoretisch beim vorfahren an die Sichtlinie (wo vorher der LKW stand) anhalten müssen, um zu schauen, dass nach abbiegen des LKWs immer noch alles frei ist? Wir haben beide ein Stop-Schild vor uns gehabt und er hatte zusätzlich noch einen LKW vor sich. Ich bin mit dem LKW zusammen abgebogen und nicht gleichzeitig mit ihm (was theoretisch zu einem anderen Aufprall geführt hätte und dadurch zu anderen Schäden an beiden Autos). Zusätzlich dazu muss ich sagen, dass die Polizei Vorort meine Aussage falsch aufgenommen hat und die Schuld mir gegeben wurde, da ich angeblich gesagt hätte, dass der LKW vor mir war und ich nicht geschaut habe und direkt mit ihm abgebogen bin. Auch die Skizze auf dem Schreiben für die Versicherung ist falsch, daher bin ich danach zur Polizeistelle gefahren und habe einem Polizisten meine Situation erklärt, der mir darauf hin bestätigt hat, dass meine Aussage falsch aufgenommen worden sei. Er hat mir gesagt ich soll Sonntag bei der Polizeistelle anrufen, da dort eine der beiden Polizistinnen, die Vorort die Aussagen aufgenommen haben, Dienst hat. Ob sie letztendlich noch etwas ändern kann werde ich dann sehen. 

Ich muss zugeben, dass ich noch in der Probezeit bin und scheinbar wurde mir deshalb auch kaum zugehört und meine Aussage falsch aufgeschrieben. „Zum Glück“ wurde mir kein Bußgeld sondern eine mündliche Abmahnung gegeben, aber genau das finde ich so lächerlich. Am Anfang sagen die beiden Polizistinnen noch „wir sind nicht hier um jemanden die Schuld zu geben und direkt danach sagt sie es war mein Fehler???

Ich habe es nunmal so in der Fahrschule so gelernt, dass man voreinander abbiegen kann und, dass man, nachdem zb der LKW vor einem abgebogen ist, noch einmal schauen muss ob immer noch alles frei ist. Natürlich hat mein links Abbiegen mehr weg insgesamt bis zu meiner Spur, aber das heißt doch nicht, dass er, wenn ich einfach noch nicht fertig bin mit dem abbiegen, einfach reinziehen kann und ich soll dann plötzlich auf der 70er Strecke anhalten?

Ich werde mir sehr wahrscheinlich eine Erstberatung bei einem Anwalt holen, aber es wäre schon mal schön zu wissen wie ihr reagiert hättet bzw. was eurer Meinung nach richtig gewesen wäre.

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Wenn du vor Ort mündlich verwarnt wurdest und nichts von der Bußgeldstelle kommt, ist es aus polizeilicher Sicht abgeschlossen. Kein Punkt, keine Strafe, keine Probezeitverlängerung. Also würde ich mich darüber erstmal nicht aufregen. Letztlich hatten die Polizistinnen mit ihrer Aussage zur Schuldklärung vollkommen Recht. Sie haben die nur den Vorwurft gem. StVO eröffnet. Das hat nichts mit der Schuldfrage zu tun.

Die Versicherung stützt sich nur oft auf den Unfallaufnahmen, die bei Kleinunfällen oft etwas minderwertig sind. Die Erfahrung musste ich auch schon machen.

Jedenfalls schilderst du es deiner Versicherung genau so. So wie es war und zeichnest gerne eine eigene Skizze. Dazu sendest du Bilder von den Schäden mit. Sicher wirst du früher oder später mal angerufen von denen. Am Ende klären die es untereinander, wer die Schäden zu tragen hat. Ggf. wirst du eine Mitteilung über den Ausgang bekommen. Hast du beim Abschluss der Versicherung mitgedacht, hast du einen Rabattschutz abgeschlossen. Dann würdest du im Fall der Fälle bei einem Unfall im Jahr nichtmal hochgestuft werden.

Wenn du nicht grade eine Verkehrsrechtsschutz hast, weiß ich nicht, was dir aktuell ein Anwalt bringen soll. Der kostet ja auch Geld.. Die Versicherungen klären schlussendlich die Schuldfrage und haben ihre eigenen Anwälte. Einzig wenn du mit Straftaten oder anderen Schwerwiegenden Konsequenzen konfrontiert wirst (z. B. Probezeitverlängerung, Strafantrag wegen fahr. KV), wäre das denkbar.

Unfälle passieren.

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Kommt auf die Fragestellung an. Wenn da steht: hatten Sie bereits etwas mit der Polizei zu tun? Ist es ja sowieso ein ja..

Im Zweifel gib lieber einmal etwas mehr an, da du im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung komplett durchleuchtet wirst.

Wenn du unschuldig warst und das Verfahren schlussendlich gegen ihn gerichtet war, bist du aus der Nummer sowieso raus.

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Schreibe gerade Bewerbungen, sollte ich das "hässliche" Ausweisfoto nehmen oder das "sympathische" unkonventionelle? Ist das noch deutscher Standard?

Hey, ich sitze gerade vor zwei Fotos und weiß nicht weiter.

Das eine ist das typische Alman-Profilfoto das auf Ausweise gehört und vermutlich die Norm wäre für sowas. Ich, schön frontal geschossen, fast wie ein Mugshot, der Kopf nur leicht gebeugt. Fotografen achten natürlich besonders darauf, dass der Ansatz des Doppelkinns wunderschön betont wird. Sieht einfach scheiße aus, aber wie der deutsche "Standard". Man sieht zu 100% das fake Lächeln.

Das andere sieht eher aus wie ein Social Media Profilbild. Ein wenig von oben geschossen, ich lächele aber wirklich, es wirkt wärmer und ansprechender, sympathischer, etwas menschlicher und ich sehe generell auch viel besser darauf aus. Es hat keine Selfie-Natur, aber ich trage eine gewöhnliche Jacke und keinen Anzug. Ist auch nicht zu extrem im Sinne von "Facebook Gartenfoto beim Grillen mit Duckface" oder ähnlicher Quatsch.

Weiß nicht was jetzt vorteilhafter wäre: Einfach sagen "egal, ich nehme das unglaublich hässliche mit dessen Fake-Stil ich schrecklich unzufrieden bin weil es deutscher Standard ist" oder "Mh, vielleicht sind die nicht mehr so altmodisch und ich kann das positiv wirkende nehmen".

Weiß jemand ob Fotos in Deutschland überhaupt noch Standard sind? Meine Bewerbungsvorlagen haben auch alle noch den Platz dafür, aber hab keine Ahnung ob es noch eine unausgesprochene Selbstverständlichkeit ist obwohl manche Websites ganz vage sagen "naja, keine Pflicht, kann man aber machen".

Die Bewerbungen sind im Kulturmanagement bzw. für Medienpädagogik. Also nicht für eine Bank oder so bei der jetzt ein Anzug vorausgesetzt wäre.

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Aus eigener Erfahrung nehmen, je nach Beruf, nur wenige Menschen ein Bild in die Bewerbung. Dann sticht es umso mehr raus, wenn man als einziges ein Bild verwendet hat. Das kannst du in den Lebenslauf quetschen, dann sind es nicht so viele Seiten.

Kein Ausweisfoto, kein Selfie. Ein Portrait mit dem Handy, von einem anderen fotografiert, geht wahrscheinlich noch. Besser natürlich von einer guten Spiegelreflex-/Kamera. Die Qualität des Bildes wirkt gut aufs Auge.

Vernünftige Kleidung wie einen schlichten Pulli. Anzug muss nicht sein.

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