Das kommt sehr auf die Gründe, den Verlauf, evtl Medikation und die Prognose an. Selbst ein Suizidversuch ist nicht zwangsläufig ein Ausschlusskriterium. Psychische Erkrankungen sind wirklich sehr einzelfallabhängig.
Innerhalb EU wird meistens nichts kontrolliert. Und an der growbox wird sowieso nichts zu beanstanden sein.
Wenn die Karte noch Garantie/Gewährleistung hat, wird diese Produktgebunden mit der Rechnung übertragen. Du schickst die Rechnung also an den Käufer, und er kann im Schadenfall den Ersatz beim Hersteller bzw. der Kaufplattform geltend machen.
Der nette RayAnderson verhält sich in meinen Augen wie ein unreifes Kind, wenn er dir auf die Art droht.
Passiert gar nichts.
Du musst die für gewöhnlich genehmigen lassen. Irgendwann wird es auffallen. Entweder wirst du getadelt, oder aber potentiell entlassen. Als Beamter auf Widerruf bist du schnell weg vom Fenster.. und wenn das keine Prüfung durchläuft, nicht abgesegnet ist und daher potentiell sogar politisch motiviert etc, dann erst recht.
Dass das Fahrrad beschlagnahmt worden ist, kann gut möglich sein. Das stellt in dem Fall ein Beweismittel dar, die Manipulation kann in dem ist-Zustand nachgewiesen werden.
Eine Einziehung, wie hier jeder schreibt, kommt nicht in Betracht, da zum Tatzeitpunkt du als Eigentümer keinen Einfluss auf deren Entscheidung hattest. Daher wirst du das Rad irgendwann zurückbekommen.
Siehe § 74 Abs. 1 UND 3 StGB
Bei Prk und lasek hast du lange Heilungsdauern und das Risiko für Blendempfinlichkeit und Doppelbilder ist höher. Tendenziell eher LASIK oder, wenn du das geld hast, relex smile.
Aber das macht dein Augenarzt mit dir aus, da es unterschiedliche Empfehlungen zu Methode und Sehstärke gibt. Kommt auf die Hornhautdicke (auch) an.
Im Übrigen.. Wenn du zur Polizei willst sind die Werte viel zu hoch. Du wirst abgelehnt. Du müsstest dir eine passende Rechtsschutzversicherung abschließen und ggf. klagen.
Dass ist ganz normales Prozedere? Warum sollte man grade euch verarschen?
Das Blutergebnis dauert tatsächlich relativ lange. Dass der Bluttest nur 48 Stunden dauert ist genauso relativ wie unterschiedlich. Es braucht gut und gerne 3-6 Wochen. Je nach Zeit, je nach Labor. Man wird euch sehr bald, sobald das Ergebnis da ist, kontaktieren.
Auch ist es die Regel, dass der Führerschein sofort beschlagnahmt wird. Sobald das Ergebnis da ist, wird entschieden ob er behalten wird.
Ganz normales Vorgehen in dem Fall. Entweder ist der Fehler beim Schnelltests oder vielmehr beim Fahrzeugführer zu suchen, aber der hat bestimmt wie immer nichts gemacht.
Es ist nicht wie in Amerika.
Das meiste kommt aufs Bundesland an. Einige wenige Bundesländer haben den mittleren Dienst abgeschafft, weshalb du dort zumindest eine Fachhochschulreife besitzen musst. Ansonsten mittlere Reife oder, z. B. in Bayern, einen quali mit Berufsausbildung.
Um welches Bundesland geht's?
Zum Thema Waffe.. grundsätzlich darf sich jeder Polizeibeamte in Deutschland jederzeit in den Dienst versetzen und daher seine Waffe auch privat führen. Das kann allerdings durch das jeweilige Innenministerium eingeschränkt werden.
Bayern wieder als Beispiel: die Dienstwaffe darf zugriffs- und schussbereit sichtbar auch ohne Dienstkleidung geführt werden. Zusätzlich darf man sich privat Faustfeuerwaffen kaufen.
Gut können solltest du schreiben, sprechen und lernen.. Sportliche Grundfitness ist Voraussetzung als auch eine weiße Weste. Die Ausbildung hat es durchaus in sich. Setzt also psychische Stabilität voraus.
Du kannst es z. B. online anzeigen, so habe ich das gemacht. Damit sparst du den Sachbearbeitern und dir selbst oft viel Arbeit und es kann im Rahmen der Kapazitäten bearbeitet werden. Grade da die Erfolgsaussichten verschwindend gering sind..* Allerdings musst du darauf achten, alles genau und detailliert zu beantworten/zu beschreiben. Insbesondere die Chatverläufe sollten lückenlos sein.
Den Schaden kannst du ggf. bei der Hausratversicherung geltend machen, soweit du Online-Schutz inkludiert hast. Die Allianz hat bei mir 125€ anstandslos bezahlt.
*sofern es kein dummer Täter war
Die präoperativen Werte dürfen -5 Dioptrien nicht übersteigen. Darüber bist du zwangsläufig gem. PDV 300 polizeidienstuntauglich.
Um dennoch eingestellt werden zu können, müsstest du ggf. einer Dienstuntauglich widersprechen und vor ein Verwaltungsgericht ziehen, um die Einstellung einzuklagen. Die Erfolgschancen sind durchaus gegeben. Allerdings bräuchtest du eine entsprechende Rechtsschutzversicherung (Wartezeit 3 Monate).
Die Heilungsbewährung beträgt bei Augenkorrekturen mit Laser 6 Monate zum Einstellungsdatum. Zudem muss der Sehtest zum Zeitpunkt x bestanden werden.
Zwar nicht unbedingt schön in dem Sinn, aber am spannendsten definitiv der Auslandseinsatz in Berlin zum Jahreswechsel/Silvester.
War bei mir nie ein Problem. Allerdings geht es nicht länger.
Berlin sucht händeringend, jedoch wollen viele wechseln. Du wirst nie aus Berlin rauskommen. In Berlin fehlt der politische Rückhalt, das Ansehen im bundesweiten Vergleich ist weit unten und auch der Umgang der Polizei mit dem Bürger sowie umgekehrt lässt zu wünschen übrig.
Willst du in Berlin sein/bleiben, dann kannst du dir die Bundespolizei überlegen. Allerdings hat das mit Polizeiarbeit wenig zu tun (=damaliger Bundesgrenzschutz).
Die Alternative Brandenburg nutzen viele da die Bedingungen in jeder Hinsicht viel Attraktiver sind.
Weil die Leute ganz normal arbeiten wie du und jeder andere. Das ist nicht Systemrelevant, dass das auch am Nachmittag offen hat. Zudem es jemanden eh nur nervt, wenn man MAL hin muss. Vieles kann man sogar online machen und nur weil einer einnal im Jahr nur spät Zeit hat, wird das Büro nicht extra ewig geöffnet bleiben
Wenn es gar keine andere Möglichkeit oder Alternative gibt, um diesen Arbeitsplatz wahrzunehmen, kann es auch durchaus sein, dass du bereits vor deinem 18. Geburtstag den Weg mit einem Pkw alleine antreten darfst.
Das bedarf jedoch eines Antrags bei der Führerscheinstelle, die prüfen den Sachverhalt. Die genauen Voraussetzungen kenne ich nicht, müsstest du dich mal schlau machen.
Gewalt ist keine Lösung und strafbar.
Icb würde mir in einer Fahndung grundsätzlich schwer tun nach jemandem zu suchen, der 0815 Kleidung trägt wie eine Jeans, schwarze Jacke, Kapuze, Sonnenbrille und Sneaker. Hast du danach schnelle Beine und es bleibt bei einer normalen KV, wird kein zu großer Aufwand betrieben um dich zu finden. Verpackst du deine Wortwahl so, dass er weiß um was und nicht um wen es geht, ihm aber nichts androhst, ist es nichtmal eine Bedrohung.
Rein hypothetisch.
Kommt auf den Tierhalter an. Sieh dir manche Leute an die ihre Tiere schlagen, nicht richtig füttern, nur mit den Zügeln steuern. Es kommt bei guter Behandlung viel Liebe vom Pferd zurück, weshalb ich nicht denke, dass es nicht versteht, ob es gut oder schlecht für es ist.
Allerdings finde ich sehr befremdlich, wieso es für ein Pferd schön sein sollte, 23 Stunden am Tag in einer beengten Box zu stehen. Da setzt es bei mir etwas aus.
Wenn du vor Ort mündlich verwarnt wurdest und nichts von der Bußgeldstelle kommt, ist es aus polizeilicher Sicht abgeschlossen. Kein Punkt, keine Strafe, keine Probezeitverlängerung. Also würde ich mich darüber erstmal nicht aufregen. Letztlich hatten die Polizistinnen mit ihrer Aussage zur Schuldklärung vollkommen Recht. Sie haben die nur den Vorwurft gem. StVO eröffnet. Das hat nichts mit der Schuldfrage zu tun.
Die Versicherung stützt sich nur oft auf den Unfallaufnahmen, die bei Kleinunfällen oft etwas minderwertig sind. Die Erfahrung musste ich auch schon machen.
Jedenfalls schilderst du es deiner Versicherung genau so. So wie es war und zeichnest gerne eine eigene Skizze. Dazu sendest du Bilder von den Schäden mit. Sicher wirst du früher oder später mal angerufen von denen. Am Ende klären die es untereinander, wer die Schäden zu tragen hat. Ggf. wirst du eine Mitteilung über den Ausgang bekommen. Hast du beim Abschluss der Versicherung mitgedacht, hast du einen Rabattschutz abgeschlossen. Dann würdest du im Fall der Fälle bei einem Unfall im Jahr nichtmal hochgestuft werden.
Wenn du nicht grade eine Verkehrsrechtsschutz hast, weiß ich nicht, was dir aktuell ein Anwalt bringen soll. Der kostet ja auch Geld.. Die Versicherungen klären schlussendlich die Schuldfrage und haben ihre eigenen Anwälte. Einzig wenn du mit Straftaten oder anderen Schwerwiegenden Konsequenzen konfrontiert wirst (z. B. Probezeitverlängerung, Strafantrag wegen fahr. KV), wäre das denkbar.
Unfälle passieren.
Kommt auf die Fragestellung an. Wenn da steht: hatten Sie bereits etwas mit der Polizei zu tun? Ist es ja sowieso ein ja..
Im Zweifel gib lieber einmal etwas mehr an, da du im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung komplett durchleuchtet wirst.
Wenn du unschuldig warst und das Verfahren schlussendlich gegen ihn gerichtet war, bist du aus der Nummer sowieso raus.