Hallo,
Ich komme aus NRW und habe eine Frage bezüglich der Zuständigkeit der Polizei (Schutzpolizei).
Die Polizei in NRW ist ja in "Kreise" aufgeteilt (Polizei Kreis x, y usw.)
In meinem Beispiel jetzt, gibt es die Polizei x (Kreis x) und die Polizei y (Kreis y). Beide unterliegen dem Polizeipräsidium x bzgl. Verwaltung usw. sind aber doch auf Ihren Kreis beschränkt, sofern keine Gefährdung oder sonstiges (auf frischer Tat ertappt) vorliegt, oder? Ich frage, weil ich im Kreis x in eine "allgemeine Verkehrskontrolle" der Polizei Kreis y gekommen bin (Ich war nicht im Kreis y unterwegs, es war keine Stationierte Kontrolle sondern ein Streifenwagen der auch aus der Richtung Kreis y kam.) und diese evtl. Konsequenzen für mich haben könnte (THC-Wert eventuell über 3,5ng/ml, aber nicht unbedingt).
Es war eine allgemeine Verkehrskontrolle (hat die Polizistin auch so erwähnt), ohne Verstoß, Verdacht etc.
Ich weiß durch einen Freund, das genau diese Polizisten an dem Tag im Kreis y auf Streife waren, also denke ich auch nicht, dass es eine Sonderregelung oder so gab um in anderen Kreisen allgemeine Verkehrskontrollen durchzuführen.
Würde mich über eine Antwort freuen, ob es sich lohnt dagegen vorzugehen, da es jetzt eine 50/50 Chance ist ob mein Wert über oder unter 3,5ng/ml ist und dies bei mir zu einer MPU führen würde, da ich schonmal eine hatte.
VG