Eine Person, die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird, darf gefesselt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie
1.
Polizeibeamte oder Dritte angreifen, Widerstand leisten oder Sachen beschädigen wird,
2.
fliehen wird oder befreit werden soll oder
3.
sich töten oder verletzen wird.

Das ist der Art. 82 PAG (Bayerisches Polizeigesetz). Ich würde behaupten, die anderen Polizeigesetze (da Ländersache) lauten in abgewandelter Form ziemlich gleich.

Es ist zwar ein Gesetzesartikel, aber ich denke der Text ist ziemlich verständlich.

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Es passiert gar nichts,. Der Fahrer hat selbst Sorge zu tragen, ob jeder an der Kreuzung o. Ä. stehen bleibt. Regulär hattest du grün. Wenn du ignorant oder vorsätzlich dem RTW keinen Platz gemacht hättest UND er es angezeigt hätte, dann könntest du ggf. belangt werden. Aber das passiert wirklich in den seltensten Fällen, auch bei der Polizei.

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Bayerische Polizei, ärztliche Untersuchung?

Hallo,

ich habe heute meinen 1. Einstellungstag bei der bayerischen Polizei mit der Note 2,6 bestanden. Aktuell liegt der Direkteinstieg bei einem Schnitt von 3,1 (mit tendenz nach oben). Das heißt ich bleibe, sobald ich das persönliche Gespräch nicht schlechter als eine 4,5 beste (wovon ich mal ausgehe :D), bei einer Direkteinstellung. Nun macht mir die polizeiärztliche Untersuchung Sorgen. Ich bin weiblich und schon immer zierlich, aber sportlich gebaut und liege daher unter dem geforderten Bmi. Krankhaft war das noch nie und im Vergleich zu dem Gewicht, was ich bei der Bewerbung angebeben habe, habe ich auch etwas zugenommen (also sie sehen, dass ich zugenommen habe und ich mir Mühe gebe). Nun hoffe ich, bzw. wollte mal fragen, wie wahrscheinlich es ist, dass ich in ein Wiegeprogramm reinkomme, hat jemand Erfahrungen damit? Außerdem habe ich etwas Angst vor der Zahnuntersuchung, habe leider nicht die weißesten Zähne und hatte schon paar mal Karies, habe mir beim Zahnarzt aber nochmal darüberschauen lassen und da is jetz alles zugemacht, aber ich denke man sieht, dass die Löcher zugemacht wurden? Stellt das ein Problem dar? Außerdem habe ich jedigliche kieferorthopädische Behandlungen bereits abgeschlossen, aber meine Schneidezähne haben sich etwas verschoben durch meine Weisheitszähne, die ich mittlerweile rausbekommen habe. Hat jemand ähnliche Erfahrungen bzw. kennt sich damit aus, wie der polizeiliche Arzt mit sowas umgeht?

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!:)

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Also der ärztliche Dienst grad in Bayern ist bei so kann-Sachen relativ locker und macht da meiner Erfahrung nach eher kein Fass auf - die wollen ja taugliche Bewerber.. wortwörtlich. Wenn du gelbe Zähne hast und keinen krassen Überbiss, ist das absolut egal. Füllungen hab ich auch sehe das deutliche. Dann geh mal zur Zahnreinigung und gut (hauptsache kein Karies aktuell etc.).

Mit dem Gewicht ist das so eine Sache. Ist der BMI unter dem Grenzwert, sind die da äußerst strikt. Zwar wirst du als tauglich unter Auflagen erklärt, jedoch muss zur Einstellung oder Zeitpunkt-x das Zielgewicht erreicht werden!

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Schade, dass du hier keine entsprechende Antwort erhältst. Schade, dass jeder meint er kennt die Regularien zu den Dienstausweisen und die Voraussetzungen so ein Ding zu bekommen.

Ich würde sagen eher nein, kein Problem. Die Lage wird nur verbal deeskaliert und er hat keine Maßnahmen getroffen, die er nicht hätte treffen dürfen.

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Die Polizei und die Feuerwehr/Rettungsdienst hat zwei unterschiedliche Einrichtung.

Die Polizei betreibt die Einsatzzentrale, die mit Polizeibeamten besetzt ist. Die Feuerwehr betreibt die Integrierte Leitstelle, die Feuerwehr und Rettungsdienst betreut. Einsätze können jedoch zwischen den Leitstellen hin- und hergeschickt werden - und das sehr unkompliziert.

Die nehmen es insoweit auf, wenn es geht oder leiten entsprechend weiter.

So zumindest in Bayern.

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JA!

Es kommt sehr auf die Regelungen an die das jeweilige Innenministerium erlassen hat an. Ebenso ob bestimmten Individuen Einschränkungen auferlegt wurden.

Grundsätzlich dürfen fertig ausgelegte Polizeibeamte ihre Dienstwaffe privat führen. Zum Einkaufen, zum Tanken oder so zum Spaß daheim. Einschränkungen gibt es z. B. bei Versammlungen.

In Bayern gilt:

Sie darf offen (unverdeckt) auch in ziviler Kleidung geführt werden. Zusätzlich darf der jeweilige Beamte einen erweiterten Waffenschein (keine Ahnung wie das genau heißt) beantragen, dann dürfen zusätzlich private Faustfeuerwaffen (=Pistolen) angeschafft werden + der nötigen Munition. Die Waffe darf selbstverständlich auch geführt werden.

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Nur deswegen dagegen vorzugehen in der Hoffnung, dass die Zuständigkeit nicht gegeben war, hat eine Erfolgschance von gleich null. Du bist in dem Fall trotzdem fett.

Die Zuständigkeitsbereiche sind letztendlich formell. Werden Verstöße festgestellt, werden diese gleichermaßen geahndet und ggf die Vorgänge an die zuständige Dienststelle abgegeben.

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Online-Anzeigen sind zwar ganz praktisch, da man mit niemandem reden muss, nirgends hin muss etc. Aber wiederum sind diese im Service sehr eingeschränkt. Die Qualität der Online-Anzeigen ist oft sehr schlecht und ggf. wird man dennoch vorgeladen.

Wenn der Informationsgehalt ausreicht, wird der Vorgang direkt an die Staatsanwaltschaft gesandt. Dann kommt irgendwann eine Antwort, meist Einstellung des Verfahrens oder weitere Ermittlungen.

An sich dauern die aber sehr sehr lange. Zudem hast du wahrscheinlich keinen Strafantrag gestellt, wenn einer erforderlich wäre. Richtig wäre nur, direkt zur Dienststelle zu gehen und in Bezug auf den Vorgang mal nachzufragen. Dann hast du evtl die chance auf einen Strafantrag, sofern der überhaupt noch in der Frist liegt.

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Ist in Ordnung, wenn dich das im Leben glücklich macht. Aber in der Regel ist nicht die Polizei das Problem.

Das einzige was z. B. nicht in Ordnung wäre, ist bewusst auf das T-Shirt und dann auf einen Polizisten zu zeigen. Das wäre eine Beleidigung.

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Der Drogentest (Urintest) bei der Polizei dient nicht um auszuschließen, dass jemand überhaupt konsumiert. Es dient viel mehr zur Feststellung der charakterlicher Eignung.

Wenn du das nicht mal eine Woche vorher sein lassen kannst, obwohl du vom Drogenscreening sicher wusstest, dann liegen berechtigte Zweifel vor.

Mach krank - oder hoffe dass du unter dem Grenzwert bist. Da werden aus Kostengründen in der Regel Schnelltests benutzt.

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1. Das kommt auf deine Qualifikation an. Wenn du dich zur Ausbildung bewirbst um später zu studieren ist das Zeitverschwendung. Wenn du das Studium per se ausschließt, da du Die Aufgaben nicht magst oder es evtl. nicht schaffst, dann eher die Ausbildung.

2. Bieten sie an, so gut wie immer.

3. Wie war was.. die Ausbildung? Psychische Grenzen, viel lernaufwand aber auch sehr persönlichkeitsbildend. Die Unterkunft? Geil. Zweibettzimmer mit Dusche/Klo.

4. Mittlerweile kommt man meist direkt in den Streifendienst, da die Bepo immer beliebter wird. Die Bereitschaftspolizei wird immer so runtergespielt, dabei ist sie um einiges abwechslungsreicher. In Bayern hast du danach auch gar nicht mehr die Möglichkeit zurück zur BePo zu gehen. Ich wills nicht missen...

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Es dürfen keine Dauermedikationen vor Beginn der Polizeiausbildung vorliegen. Ebenso keine Gründe die dafür sprechen, dass es in absehbarer Zeit dazu kommt.

Eine Verbeamtung mit laufenden Behandlungen ist aufgrund des absehbaren Kostenaufwands daher rechtswidrig und du wirst als polizeidienstuntauglich eingestuft.

Wenn es etwas ist wie: ich kann was nehmen, muss aber nicht; wäre wahrscheinlich eher weniger dramatisch. Das gesundheitlichen Problem an sich wird der Polizeiarzt beurteilen.

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Warum schreiben hier so viele hobbyjuris ohne Dunst?

Diebstahl verjährt nach 5 Jahren, nicht nach drei.

Strafantrag kannst du ebenso stellen, da die Tat zwar vor Jahren war, jedoch der Täter ja erst vor Tagen bekannt wurde.

Wenn du es obendrein beweisen kannst (wie auch immer), dann lets go!

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Sofern sich am Tag der Einstellung etwas geändert hat, musst du ggf. zu einem kurzen Gespräch mit dem Arzt beim medizinischen Dienst vor Ort.

Ansonsten wirst du damit in Bayern erstmal nicht mehr in Berührung kommen.

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Du hast nur die Möglichkeit um Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung zu bitten. Aber nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn du sonst Zahlungsschwierigkeiten hast.

Und das muss dann schnell gehen!

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Das kostet 55 ist somit ein Verwarngeld und nach dem Bezahlen ist die Sache gegessen. Davon wird die keine weitere als die verfolgende Stelle erfahren. Daher ebenso kein Punkt. Zahlen und gut.

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Es gibt eine Art Praktikantenversicherung. Das nennt sich oft unterschiedlich und kostet nur ein paar Euro. Da wirst du normal schriftlich darauf hingewiesen. Ansonsten setz dich mit deinem Einstellungsberater in Verbindung.

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