In den meisten Bundesländern gibt es den mittleren Dienst, also lass dich nicht beirren. Dennoch sind z. B. Hessen, RLP, Saarland etc. solche Ausnahmen.

Nach BW kannst du wechseln, aber gibt es dort keine A7 stellen! Du müsstest also abwarten, bis du POM wirst. Ich glaube kaum, dass eine A7 mit einer A8 Stelle ersetzt werden kann. Möglich wäre wiederum, dass du nach Bayern gehst. Bayern ist sehr großflächig.

Die Chancen von Berlin in andere Länder ohne große Wartezeit zu wechseln schätze ich aber als gering ein. Viele wollen aus Berlin raus.

...zur Antwort

Wenn es gar keine andere Möglichkeit oder Alternative gibt, um diesen Arbeitsplatz wahrzunehmen, kann es auch durchaus sein, dass du bereits vor deinem 18. Geburtstag den Weg mit einem Pkw alleine antreten darfst.

Das bedarf jedoch eines Antrags bei der Führerscheinstelle, die prüfen den Sachverhalt. Die genauen Voraussetzungen kenne ich nicht, müsstest du dich mal schlau machen.

...zur Antwort

Du darfst noch Auto fahren. Natürlich nur wenn du clean bist. Von der ZBS kommt dann ein Bußgeldbescheid. Da wird dir das Fahrverbot und das Bußgeld eröffnet. Das Fahrverbot trittst du dann entsprechend an. Wie beim Blitzer..

...zur Antwort

Wenn das mit einer konkreten Gefährdung von Personen einherging wie du geschrieben hast, dann kommst du ggf. in § 315c StGB rein. Es muss halt nachgewiesen werden, bspw. durch Zeugenaussagen.

Du darfst laufen, sehr lange.

Ansonsten die regulären Sätze im Bußgeldkatalog.

...zur Antwort
Polizei dreht nochmal um und gibt dann doch Bußgeld?

Hallo,

Mir ist etwas kurioses passiert und ich frage mich, ob das so überhaupt erlaubt ist.

Ich war auf dem Weg zum Kindergarten mit meinem Kids im Auto und stand an einer roten Ampel, es war ca. 7.15Uhr morgens. Ich bekomme eine Benachrichtigung aufs Handy, dass es an unserer Haustür klingelt und ich gucke, verwundert aufs Handy/die Türkamera, weil es um diese Uhrzeit absolut ungewöhnlich ist, dass bei uns jemand klingelt (und ich kurz gedacht habe, es ist das Kind von nebenan und es ist was passiert...).

Natürlich hält in diesem Moment eine Polizeistreife neben mir und die beiden jungen Männer heben tadelnd den Finger und rufen durch das offene Autofenster "kein Handy am Steuer!" mit strengem Blick. Ich, supererschrocken und schuldbewusst, sage, ja, ja, natürlich, tut mir leid (tat es mir ja auch, ich bin so ein langweiliger, gesetzestreuer Mensch, mir passiert sowas eigentlich nie...) und Polizei und ich fahren nachdem die Ampel grün wird, in unterschiedliche Richtungen davon.

Keine 3min später leuchtet Blaulicht hinter mir auf, habt die Streife umgedreht und ist mir nach gefahren und zieht mich raus. (Ist mir auch noch nie passiert...)

Beide Polizisten sagen, dass sie mir nun noch eine Gebühr aufbrummen (100€, danke schön...), weil sie gesehen haben, dass ich Kinder im Auto habe und da können sie mich nicht mit einer Warnung davon kommen lassen.

Unabhängig davon, ja, ich habe aufs Handy geguckt, hier völlig unstrittig.

Aber ist es rechtens erst zu verwarnen und sich es danach nochmal zu überlegen und (ohne dass ich nochmal irgendwas "neues" gemacht habe, nochmal aufs Handy geguckt, oder irgendwas freches gesagt) mir dann ein Bußgeld aufzubrummen? Das kam mir schon sehr seltsam vor.

Wie ist eure Meinung? Danke für eine Einschätzung!

...zum Beitrag

Sie hätten dich ausdrücklich mündlich verwarnen können, was zum Verfahrensabschluss geführt hätte. Werden sie aus dem Fahrzeug aber nicht gemacht haben.

Dann haben sie die Kinder gesehen, eventuell hat der eine das dem anderen gesteckt, kurz beraten, dann umgedreht.

Die Chance da vor Gericht rauszukommen ist so gering wie wenn sie dich direkt zur Tat hätten zahlen lassen. Blödes Beispiel.. aber ist jemand weniger Täter eines Mordes, nur weil er zwei Jahre später geschnappt wird?

...zur Antwort

Ist denen egal.

Die meisten wissen im Voraus, dass die meistens selbst das Zivilauto kennen. Ist nichts besonderes.

...zur Antwort

Die Strafvollstreckungsbehörde ist z. B. die Staatsanwaltschaft, da die Polizei keine Haftbefehle erlässt. Die StA gibt dann nur die Weisung an die Polizei, den HB zu vollstrecken. Vollstreckungsbehörde ist letztlich aber diese nicht.

...zur Antwort
Klebzettel aufhängen strafbar?

Hey, ich wollte hier nochmal fragen, was denn die Rechtslage sagen würde, wenn man einfache Klebzettel, welche nicht fest kleben, also ziemlich leicht zu entfernen sind irgendwo hinklebt, beispielsweise Parkbänke o.Ä.? Ich hab jetzt verschiedene Quellen durchforstet, aber keine liefert eine klare Antwort darauf. Die ARAG schreibt dazu: "Fremde Hauswände, Schaufenster, Stromkästen oder Haltestellenhäuschen mit Plakaten zu bekleben, ohne vorher die Erlaubnis des Eigentümers eingeholt zu haben, kann unter Umständen als Sachbeschädigung strafbar sein. Denn laut § 303 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) „wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört“. Gleiches gilt nach Abs. 2 der Vorschrift, wenn „unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert“ wird. Für übereifrige Kleber bedeutet das: Lässt sich das Plakat von der Glasscheibe des Bushaltestellenhäuschens oder von der Schaufensterscheibe nicht ohne Kratzer wieder entfernen oder muss der Hauseigentümer den Fassadenputz angreifen, um das Plakat vollständig abzulösen, liegt eine strafbare Beschädigung der fremden Sache vor. Doch auch wenn die beklebte Fläche beim Ablösen der Plakate nicht beschädigt wird, die bunten Zettel den Eigentümer aber optisch stören und er sie nur mit erheblicher Mühe wieder entfernen kann, kann dies für eine Strafbarkeit – diesmal nach § 303 Abs. 2 StGB – genügen." Ich würde mich über schnelle Antworten freuen :)

...zum Beitrag

Hast du dir selbst beantwortet. Bleibt die Substanz, das Erscheinungsbild intakt und lässt es sich mit üblichen Mitteln entfernen, ist es keine Sachbeschädigung.

In großem Stil, wie z. B. bei den nervigen Auto-Export-Kärtchen, kommen eventuell Umweltdelikte o. Ä. in Betracht.

...zur Antwort

Kommt drauf an.. Ein einfacher Schlag gegen den Kopf kann lebensbedrohlich sein, wenn sich bestimmte Faktoren verketten.

Vor ein paar Jahren hat auf den Augsburger Königsplatz jemand einen Mann geschlagen (Feuerwehrmann), welchem dann ein Blutgefäß gerissen/geplatzt ist. Das kam wohl durch eine suboptimale Bewegung und die ruckartige Bewegung am Kopf. Der Mann ist an den Folgen verstorben.

Im Endeffekt ist ein Schlag immer in gewisser Weise gefährlich. Wie alles im Leben - mehr oder weniger.

Falls du auf die gefährliche Körperverletzung hinauswillst, so gibt es dafür konkrete Tatbestände. Ebenso bei der schweren KV.

...zur Antwort

Gewalt ist keine Lösung und strafbar.

Icb würde mir in einer Fahndung grundsätzlich schwer tun nach jemandem zu suchen, der 0815 Kleidung trägt wie eine Jeans, schwarze Jacke, Kapuze, Sonnenbrille und Sneaker. Hast du danach schnelle Beine und es bleibt bei einer normalen KV, wird kein zu großer Aufwand betrieben um dich zu finden. Verpackst du deine Wortwahl so, dass er weiß um was und nicht um wen es geht, ihm aber nichts androhst, ist es nichtmal eine Bedrohung.

Rein hypothetisch.

...zur Antwort
Nein

Kommt auf den Tierhalter an. Sieh dir manche Leute an die ihre Tiere schlagen, nicht richtig füttern, nur mit den Zügeln steuern. Es kommt bei guter Behandlung viel Liebe vom Pferd zurück, weshalb ich nicht denke, dass es nicht versteht, ob es gut oder schlecht für es ist.

Allerdings finde ich sehr befremdlich, wieso es für ein Pferd schön sein sollte, 23 Stunden am Tag in einer beengten Box zu stehen. Da setzt es bei mir etwas aus.

...zur Antwort
Wer ist Schuld und was soll ich am besten machen?

Hallo,

heute ist mir etwas passiert…

Nutzt gerne die Bilder um die Situation besser zu verstehen (es war genau diese Straße).

Ich halte vor einem Stop-Schild, um links abzubiegen und auf die Vorfahrtsstraße zu biegen. Gegenüber von mir steht ebenfalls ein Stop-Schild und ein LKW der auch links abbiegen will, um auf die Vorfahrtsstraße zu gelangen. Beide Seiten sind frei und der LKW fährt an, genau so wie ich, um voreinander auf die Vorfahrtsstraße abzubiegen. Ich bin schon in der Mitte der Kreuzung und während ich schon fast ganz auf der Spur bin sehe ich, wie ein Auto, welches scheinbar hinter dem LKW war direkt hinterher zieht, um rechts abzubiegen. Ich versuche noch weiter nach links zu ziehen und in dem Moment fährt er mir rein. Er hat vorne links am Scheinwerfer und über dem Reifen Kratzer und an meinem Auto sind rechts an Vorder- und Hintertür Kratzer und Dellen. Für mich ist das alleine schon ein eindeutiger Beweis dafür, dass ich vor ihm schon am abbiegen war. Ich weiß, dass ich Linksabbieger bin, jedoch sind der LKW Fahrer und ich voreinander jeweils links abgebogen und ich war schon fast vollständig fertig mit dem Abbiegevorgang. Hätte der andere Autofahrer nicht theoretisch beim vorfahren an die Sichtlinie (wo vorher der LKW stand) anhalten müssen, um zu schauen, dass nach abbiegen des LKWs immer noch alles frei ist? Wir haben beide ein Stop-Schild vor uns gehabt und er hatte zusätzlich noch einen LKW vor sich. Ich bin mit dem LKW zusammen abgebogen und nicht gleichzeitig mit ihm (was theoretisch zu einem anderen Aufprall geführt hätte und dadurch zu anderen Schäden an beiden Autos). Zusätzlich dazu muss ich sagen, dass die Polizei Vorort meine Aussage falsch aufgenommen hat und die Schuld mir gegeben wurde, da ich angeblich gesagt hätte, dass der LKW vor mir war und ich nicht geschaut habe und direkt mit ihm abgebogen bin. Auch die Skizze auf dem Schreiben für die Versicherung ist falsch, daher bin ich danach zur Polizeistelle gefahren und habe einem Polizisten meine Situation erklärt, der mir darauf hin bestätigt hat, dass meine Aussage falsch aufgenommen worden sei. Er hat mir gesagt ich soll Sonntag bei der Polizeistelle anrufen, da dort eine der beiden Polizistinnen, die Vorort die Aussagen aufgenommen haben, Dienst hat. Ob sie letztendlich noch etwas ändern kann werde ich dann sehen. 

Ich muss zugeben, dass ich noch in der Probezeit bin und scheinbar wurde mir deshalb auch kaum zugehört und meine Aussage falsch aufgeschrieben. „Zum Glück“ wurde mir kein Bußgeld sondern eine mündliche Abmahnung gegeben, aber genau das finde ich so lächerlich. Am Anfang sagen die beiden Polizistinnen noch „wir sind nicht hier um jemanden die Schuld zu geben und direkt danach sagt sie es war mein Fehler???

Ich habe es nunmal so in der Fahrschule so gelernt, dass man voreinander abbiegen kann und, dass man, nachdem zb der LKW vor einem abgebogen ist, noch einmal schauen muss ob immer noch alles frei ist. Natürlich hat mein links Abbiegen mehr weg insgesamt bis zu meiner Spur, aber das heißt doch nicht, dass er, wenn ich einfach noch nicht fertig bin mit dem abbiegen, einfach reinziehen kann und ich soll dann plötzlich auf der 70er Strecke anhalten?

Ich werde mir sehr wahrscheinlich eine Erstberatung bei einem Anwalt holen, aber es wäre schon mal schön zu wissen wie ihr reagiert hättet bzw. was eurer Meinung nach richtig gewesen wäre.

...zum Beitrag

Wenn du vor Ort mündlich verwarnt wurdest und nichts von der Bußgeldstelle kommt, ist es aus polizeilicher Sicht abgeschlossen. Kein Punkt, keine Strafe, keine Probezeitverlängerung. Also würde ich mich darüber erstmal nicht aufregen. Letztlich hatten die Polizistinnen mit ihrer Aussage zur Schuldklärung vollkommen Recht. Sie haben die nur den Vorwurft gem. StVO eröffnet. Das hat nichts mit der Schuldfrage zu tun.

Die Versicherung stützt sich nur oft auf den Unfallaufnahmen, die bei Kleinunfällen oft etwas minderwertig sind. Die Erfahrung musste ich auch schon machen.

Jedenfalls schilderst du es deiner Versicherung genau so. So wie es war und zeichnest gerne eine eigene Skizze. Dazu sendest du Bilder von den Schäden mit. Sicher wirst du früher oder später mal angerufen von denen. Am Ende klären die es untereinander, wer die Schäden zu tragen hat. Ggf. wirst du eine Mitteilung über den Ausgang bekommen. Hast du beim Abschluss der Versicherung mitgedacht, hast du einen Rabattschutz abgeschlossen. Dann würdest du im Fall der Fälle bei einem Unfall im Jahr nichtmal hochgestuft werden.

Wenn du nicht grade eine Verkehrsrechtsschutz hast, weiß ich nicht, was dir aktuell ein Anwalt bringen soll. Der kostet ja auch Geld.. Die Versicherungen klären schlussendlich die Schuldfrage und haben ihre eigenen Anwälte. Einzig wenn du mit Straftaten oder anderen Schwerwiegenden Konsequenzen konfrontiert wirst (z. B. Probezeitverlängerung, Strafantrag wegen fahr. KV), wäre das denkbar.

Unfälle passieren.

...zur Antwort

Kommt auf die Fragestellung an. Wenn da steht: hatten Sie bereits etwas mit der Polizei zu tun? Ist es ja sowieso ein ja..

Im Zweifel gib lieber einmal etwas mehr an, da du im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung komplett durchleuchtet wirst.

Wenn du unschuldig warst und das Verfahren schlussendlich gegen ihn gerichtet war, bist du aus der Nummer sowieso raus.

...zur Antwort
Schreibe gerade Bewerbungen, sollte ich das "hässliche" Ausweisfoto nehmen oder das "sympathische" unkonventionelle? Ist das noch deutscher Standard?

Hey, ich sitze gerade vor zwei Fotos und weiß nicht weiter.

Das eine ist das typische Alman-Profilfoto das auf Ausweise gehört und vermutlich die Norm wäre für sowas. Ich, schön frontal geschossen, fast wie ein Mugshot, der Kopf nur leicht gebeugt. Fotografen achten natürlich besonders darauf, dass der Ansatz des Doppelkinns wunderschön betont wird. Sieht einfach scheiße aus, aber wie der deutsche "Standard". Man sieht zu 100% das fake Lächeln.

Das andere sieht eher aus wie ein Social Media Profilbild. Ein wenig von oben geschossen, ich lächele aber wirklich, es wirkt wärmer und ansprechender, sympathischer, etwas menschlicher und ich sehe generell auch viel besser darauf aus. Es hat keine Selfie-Natur, aber ich trage eine gewöhnliche Jacke und keinen Anzug. Ist auch nicht zu extrem im Sinne von "Facebook Gartenfoto beim Grillen mit Duckface" oder ähnlicher Quatsch.

Weiß nicht was jetzt vorteilhafter wäre: Einfach sagen "egal, ich nehme das unglaublich hässliche mit dessen Fake-Stil ich schrecklich unzufrieden bin weil es deutscher Standard ist" oder "Mh, vielleicht sind die nicht mehr so altmodisch und ich kann das positiv wirkende nehmen".

Weiß jemand ob Fotos in Deutschland überhaupt noch Standard sind? Meine Bewerbungsvorlagen haben auch alle noch den Platz dafür, aber hab keine Ahnung ob es noch eine unausgesprochene Selbstverständlichkeit ist obwohl manche Websites ganz vage sagen "naja, keine Pflicht, kann man aber machen".

Die Bewerbungen sind im Kulturmanagement bzw. für Medienpädagogik. Also nicht für eine Bank oder so bei der jetzt ein Anzug vorausgesetzt wäre.

...zum Beitrag

Aus eigener Erfahrung nehmen, je nach Beruf, nur wenige Menschen ein Bild in die Bewerbung. Dann sticht es umso mehr raus, wenn man als einziges ein Bild verwendet hat. Das kannst du in den Lebenslauf quetschen, dann sind es nicht so viele Seiten.

Kein Ausweisfoto, kein Selfie. Ein Portrait mit dem Handy, von einem anderen fotografiert, geht wahrscheinlich noch. Besser natürlich von einer guten Spiegelreflex-/Kamera. Die Qualität des Bildes wirkt gut aufs Auge.

Vernünftige Kleidung wie einen schlichten Pulli. Anzug muss nicht sein.

...zur Antwort

Naja die Hintergründe können die verschiedensten sein. Eventuell sucht sie Freunde, will dir irgendwas mitteilen oder möchte sich direkt über etwas ausheulen, die Menschen gibt's ja auch.

Wenn du darauf keine Lust hast, kannst du es ihr sagen, auf dem Risiko dass sie es evtl. falsch versteht (Menschen sind einfach kompliziert). Oder du ließt es bspw. nicht und grüßt sie, falls ihr euch z. B. bei der Arbeit seht. Dann hast du das Gespräch quasi beendet, da du ja schon persönlich einen guten Morgen gewünscht hast.

Falls sie es dann öfters macht, sagst es ihr einfach höflich, dass du es eben trennen möchtest. Wäre meine Taktik..

Wie lange kennt ihr euch? Etwa gleiches Alter? Wie versteht ihr euch?

...zur Antwort

Mit Sicherheit sind das bürokratische Hürden die erklären, dass du noch in der Rangliste bist. Also läufts einfach verzögert.. Dauert halt bei den Ämtern, da alles erst zu den zuständigen Stellen geschickt und von dort bearbeitet werden muss.

Wenn du allerdings vom medizinischen Dienst als untauglich eingestuft wurdest, kannst du dir sicher sein, dass es trotz Rangliste nicht zur Einstellung kommt.

Tut mir Leid, ich hoffe dass es doch irgendwann klappt.

...zur Antwort

Nein, das musst du tatsächlich nicht angeben. Es wurde vermutlich keine Diagnose gestellt, und es ist länger als 5 Jahre her, meist dür diesen Zeitraum sind ärztliche Behandlungen relevant. Also grünes Licht. Erzähl am besten auch nichts davon beim Polizeiarzt, sonst gibts da nur unnötig viele Fragen. Sollen sie selbst herausfinden, falls da was ist.

...zur Antwort