Hi, ja so geht es vielen.

Machst du dir momentan eher Gedanken um die Tat und Bestrafung und hoffst eventuell, dass eine Verteilung dir ein gutes Gefühl bereitet, oder denkst du auch an deine psychischen Folgen? Überleg dir mal, ob es sinnvoll ist Therapieansätze zu verfolgen um es eventuell besser verarbeiten zu können und/oder damit besser im Leben zurechtzukommen. Es geht ja erstmal um dich und deine Gesundheit.

Im Zweifel kannst du die Tag vollumfänglich mit allen Infos anzeigen. Natürlich wird die Polizei ermitteln und vieles tun um etwas herauszufinden, aber das steht in den Sternen UND ist, je nach Person, sehr Kräftezehrend. Dir muss nur klar sein, dass alles von vorne bis hinten nochmal aufgerollt wird und du mit dem Täter spätestens vor Gericht konfrontiert wirst, sofern Anklage erhoben wird.

Ich als Außenstehender sage natürlich: zeig es an, nur so wirst du erfahren welches Ergebnis eintreten wird. Nur ist das allein deine Entscheidung UND DIE KANN DIR AUCH NICHT DURCH DEINE FAMILIE VERBOTEN WERDEN!

...zur Antwort

Dürfen die schon, darf grundsätzlich jeder. Vorausgesetzt man missbraucht den Notruf nicht.

Allerdings geht es um übermäßigen und unzulässigen Lärm, und das ist bei der Garage einfach nicht der Fall. Nachbar hat wohl einen leichten Schlaf und sucht den Sündenbock bei dir wenn er deswegen aufwacht. Die Garage wird aber sicher vorher da gewesen sein, er kannte also das Risiko und hat es in Kauf genommen.

...zur Antwort

Weil die Leute ganz normal arbeiten wie du und jeder andere. Das ist nicht Systemrelevant, dass das auch am Nachmittag offen hat. Zudem es jemanden eh nur nervt, wenn man MAL hin muss. Vieles kann man sogar online machen und nur weil einer einnal im Jahr nur spät Zeit hat, wird das Büro nicht extra ewig geöffnet bleiben

...zur Antwort

Potentiell steht eine Gefährdung des Straßenverkehrs im Raum, abhängig vom Verkehrsdelikt. Der Führerschein kann beschlagnahmt werden wenn die Fahrereigenschaft anzunehmen ist. Sofern im Nachhinein Alkohol getrunken wurde stellt das Nachtrunk dar und das muss mithilfe einer zweifachen Blutentnahme ermittelt werden.

...zur Antwort
War das Vergewaltigung?

Hallo leute! - ich mach es kurz:

vor einem Jahr habe ich mich mit einem Man getroffen mit dem ich einige Zeit lang gechattet habe.

Er hat sein Geschlechtsteil raus geholt und ich meinte „Nein“ dann hat er gesagt, dass er den Kontakt zu mir abbrechen möchte.

ich habe daraufhin gesagt, nein bitte lass uns über alles sprechen. Er ist mir damals schon ans Herz gewachsen und ich wollte ihn deshalb nicht verlieren.

Danach hat er meinen Kopf festgehalten und ihn in meinen Mund rein gedrückt.

Es ging alles so schnell. Er hat meinen Kopf die ganze Zeit dabei runter gedrückt irgendwann hat er meinen Kopf los gelassen und ich habe meinen Kopf raus gezogen und gesagt, dass ich das Ekelhaft finde und dann hat er wieder meinen Kopf festgehalten und runter gedrückt und diesmal ganz tief bis ich fast erwürgen musste - ich habe die ganze Zeit dabei geschrien. Als er fertig war hab ich es ausgespuckt.

Fragt mich nicht warum aber ich bin trotzdem bei ihm geblieben und er wollte, dass ich es in den Mund nehme was ich gemacht habe!!! (Ich könnte mich dafür selber ohrfeigen) und er hat es gefilmt. Ich habe gesagt er soll es löschen und ging davon aus das es jetzt gelöscht ist vor ein paar Monaten hat er mir das Video gesendet!!! Und ich hab dann gesagt, dass er das löschen soll! Er hat es aus dem Chat gelöscht - ich weiß aber nicht ob es tatsächlich weg ist. Ich habe ihn überall blockiert und keinen Kontakt mehr zu ihm. In unserem letzten Gespräch habe ich ihn auf das Ereignis vor einem Jahr angesprochen und er leugnet, dass ich das nicht wollte. Er meinte du hast danach aber XY gemacht (das was ich euch oben beschrieben habe) … okay das war aber keine Einladung für ungeschützen Oral-Verkehr!!!! vor allem ist es danach passiert.

ich wollte keinen ungeschützten Oral-verkehr mit ihm!!!

Ich habe jetzt einen Termin beim Frauenarzt vereinbart, um mich auf Geschlechtskrankheiten testen zu lassen und muss 100€ dafür bezahlen - Die Krankenkasse zahl es nicht.

Ich habe entsetzliche Schuldgefühle und mache mir ganze Zeit vorwürfe, dass ich deutlicher mich hätte wehren müssen

….

Das alles war so schnell und ich hab nicht realisiert was da los war.

Ein Jahr später und ich kann nachts nicht schlafen, habe Herzrasen, angst vor Krankheiten (der Termin beim Frauenarzt ist erst in einem halben Jahr), angst, dass sein Sperma also seine DNA für immer in mir drin bleibt (Stichwort - Telegonie).

Ich fühle mich so beraubt selbst wenn ich ihn Anzeigen sollte würde ich einen Prozess wahrscheinlich verlieren da ich keine Beweise gegen ihn habe.

Ich bin kaputt. War das eine Vergewaltigung? Wie würdet ihr jetzt vorgehen?

Liebe Grüße

...zum Beitrag

Natürlich war das eine Vergewaltigung, ganz eindeutig.

Die Beweisbarkeit ist momentan schlicht nicht gegeben. Du müsstest hoffen, dass er selbst noch Videomaterial auf dem Handy hat. Und da muss dann auch ersichtlich sein, dass er gegen deinen Willen gehandelt hat.

Das kannst du bei der Polizei angeben. Ihm wird vermutlich sein Handy abgenommen und dieses durchsucht.

Auch auf deinem Handy könnten Beweisvideos und Chats wie er es dir gesendet hat mit Glück wiederhergestellt werden, jedoch ist auch alles andere sichtbar..

Letztendlich liegt es an dir, ob du das anzeigen willst. Tut sich eine Beweiskette auf, so hast du gute Karten dass er verurteilt wird. Ansonsten liegt es in deinem Ermessen, ob du durch die ganze juristische Leier durch willst ohne Ergebnis.

Wie alt warst du damals?

...zur Antwort

Es gibt bestimmte ungeschriebene Eilzuständigkeiten. So kann in bestimmten Fällen die Identität gefahrenabwehrend festgestellt, Gegenstände sichergestellt oder Personen verwiesen werden. Die Vorschriften zur Strafverfolgung sind bundesweit einheitlich. Jedoch muss in jedem Fall die zuständige Polizei unverzüglich herangezogen werden.

Länderspezifische Polizeigesetze dürfen durch Landes- und/oder Bundesbeamte im jeweils andere Bundesland jedoch nicht getroffen werden, etwa bei einer privaten Zugfahrt.

Lediglich bei Anforderung/Entsendung von Einsatzkräften in das Ausland, dürfen diese die Polizeigesetze vor Ort anwenden, die auch vor Ort gelten. Entsprechend muss man sich eigenständig einlesen, was man darf und was nicht.

Allerdings können dann auch ländereigene Strafen bei unrechtmäßigen Maßnahmen verhängt werden. Beispielsweise kann ein Hamburger Polizist in Berlin gemäße dem LADG was nur in Berlin gilt belangt werden.

...zur Antwort

Wenn es gar keine andere Möglichkeit oder Alternative gibt, um diesen Arbeitsplatz wahrzunehmen, kann es auch durchaus sein, dass du bereits vor deinem 18. Geburtstag den Weg mit einem Pkw alleine antreten darfst.

Das bedarf jedoch eines Antrags bei der Führerscheinstelle, die prüfen den Sachverhalt. Die genauen Voraussetzungen kenne ich nicht, müsstest du dich mal schlau machen.

...zur Antwort

Gewalt ist keine Lösung und strafbar.

Icb würde mir in einer Fahndung grundsätzlich schwer tun nach jemandem zu suchen, der 0815 Kleidung trägt wie eine Jeans, schwarze Jacke, Kapuze, Sonnenbrille und Sneaker. Hast du danach schnelle Beine und es bleibt bei einer normalen KV, wird kein zu großer Aufwand betrieben um dich zu finden. Verpackst du deine Wortwahl so, dass er weiß um was und nicht um wen es geht, ihm aber nichts androhst, ist es nichtmal eine Bedrohung.

Rein hypothetisch.

...zur Antwort
Nein

Kommt auf den Tierhalter an. Sieh dir manche Leute an die ihre Tiere schlagen, nicht richtig füttern, nur mit den Zügeln steuern. Es kommt bei guter Behandlung viel Liebe vom Pferd zurück, weshalb ich nicht denke, dass es nicht versteht, ob es gut oder schlecht für es ist.

Allerdings finde ich sehr befremdlich, wieso es für ein Pferd schön sein sollte, 23 Stunden am Tag in einer beengten Box zu stehen. Da setzt es bei mir etwas aus.

...zur Antwort
Wer ist Schuld und was soll ich am besten machen?

Hallo,

heute ist mir etwas passiert…

Nutzt gerne die Bilder um die Situation besser zu verstehen (es war genau diese Straße).

Ich halte vor einem Stop-Schild, um links abzubiegen und auf die Vorfahrtsstraße zu biegen. Gegenüber von mir steht ebenfalls ein Stop-Schild und ein LKW der auch links abbiegen will, um auf die Vorfahrtsstraße zu gelangen. Beide Seiten sind frei und der LKW fährt an, genau so wie ich, um voreinander auf die Vorfahrtsstraße abzubiegen. Ich bin schon in der Mitte der Kreuzung und während ich schon fast ganz auf der Spur bin sehe ich, wie ein Auto, welches scheinbar hinter dem LKW war direkt hinterher zieht, um rechts abzubiegen. Ich versuche noch weiter nach links zu ziehen und in dem Moment fährt er mir rein. Er hat vorne links am Scheinwerfer und über dem Reifen Kratzer und an meinem Auto sind rechts an Vorder- und Hintertür Kratzer und Dellen. Für mich ist das alleine schon ein eindeutiger Beweis dafür, dass ich vor ihm schon am abbiegen war. Ich weiß, dass ich Linksabbieger bin, jedoch sind der LKW Fahrer und ich voreinander jeweils links abgebogen und ich war schon fast vollständig fertig mit dem Abbiegevorgang. Hätte der andere Autofahrer nicht theoretisch beim vorfahren an die Sichtlinie (wo vorher der LKW stand) anhalten müssen, um zu schauen, dass nach abbiegen des LKWs immer noch alles frei ist? Wir haben beide ein Stop-Schild vor uns gehabt und er hatte zusätzlich noch einen LKW vor sich. Ich bin mit dem LKW zusammen abgebogen und nicht gleichzeitig mit ihm (was theoretisch zu einem anderen Aufprall geführt hätte und dadurch zu anderen Schäden an beiden Autos). Zusätzlich dazu muss ich sagen, dass die Polizei Vorort meine Aussage falsch aufgenommen hat und die Schuld mir gegeben wurde, da ich angeblich gesagt hätte, dass der LKW vor mir war und ich nicht geschaut habe und direkt mit ihm abgebogen bin. Auch die Skizze auf dem Schreiben für die Versicherung ist falsch, daher bin ich danach zur Polizeistelle gefahren und habe einem Polizisten meine Situation erklärt, der mir darauf hin bestätigt hat, dass meine Aussage falsch aufgenommen worden sei. Er hat mir gesagt ich soll Sonntag bei der Polizeistelle anrufen, da dort eine der beiden Polizistinnen, die Vorort die Aussagen aufgenommen haben, Dienst hat. Ob sie letztendlich noch etwas ändern kann werde ich dann sehen. 

Ich muss zugeben, dass ich noch in der Probezeit bin und scheinbar wurde mir deshalb auch kaum zugehört und meine Aussage falsch aufgeschrieben. „Zum Glück“ wurde mir kein Bußgeld sondern eine mündliche Abmahnung gegeben, aber genau das finde ich so lächerlich. Am Anfang sagen die beiden Polizistinnen noch „wir sind nicht hier um jemanden die Schuld zu geben und direkt danach sagt sie es war mein Fehler???

Ich habe es nunmal so in der Fahrschule so gelernt, dass man voreinander abbiegen kann und, dass man, nachdem zb der LKW vor einem abgebogen ist, noch einmal schauen muss ob immer noch alles frei ist. Natürlich hat mein links Abbiegen mehr weg insgesamt bis zu meiner Spur, aber das heißt doch nicht, dass er, wenn ich einfach noch nicht fertig bin mit dem abbiegen, einfach reinziehen kann und ich soll dann plötzlich auf der 70er Strecke anhalten?

Ich werde mir sehr wahrscheinlich eine Erstberatung bei einem Anwalt holen, aber es wäre schon mal schön zu wissen wie ihr reagiert hättet bzw. was eurer Meinung nach richtig gewesen wäre.

...zum Beitrag

Wenn du vor Ort mündlich verwarnt wurdest und nichts von der Bußgeldstelle kommt, ist es aus polizeilicher Sicht abgeschlossen. Kein Punkt, keine Strafe, keine Probezeitverlängerung. Also würde ich mich darüber erstmal nicht aufregen. Letztlich hatten die Polizistinnen mit ihrer Aussage zur Schuldklärung vollkommen Recht. Sie haben die nur den Vorwurft gem. StVO eröffnet. Das hat nichts mit der Schuldfrage zu tun.

Die Versicherung stützt sich nur oft auf den Unfallaufnahmen, die bei Kleinunfällen oft etwas minderwertig sind. Die Erfahrung musste ich auch schon machen.

Jedenfalls schilderst du es deiner Versicherung genau so. So wie es war und zeichnest gerne eine eigene Skizze. Dazu sendest du Bilder von den Schäden mit. Sicher wirst du früher oder später mal angerufen von denen. Am Ende klären die es untereinander, wer die Schäden zu tragen hat. Ggf. wirst du eine Mitteilung über den Ausgang bekommen. Hast du beim Abschluss der Versicherung mitgedacht, hast du einen Rabattschutz abgeschlossen. Dann würdest du im Fall der Fälle bei einem Unfall im Jahr nichtmal hochgestuft werden.

Wenn du nicht grade eine Verkehrsrechtsschutz hast, weiß ich nicht, was dir aktuell ein Anwalt bringen soll. Der kostet ja auch Geld.. Die Versicherungen klären schlussendlich die Schuldfrage und haben ihre eigenen Anwälte. Einzig wenn du mit Straftaten oder anderen Schwerwiegenden Konsequenzen konfrontiert wirst (z. B. Probezeitverlängerung, Strafantrag wegen fahr. KV), wäre das denkbar.

Unfälle passieren.

...zur Antwort

Kommt auf die Fragestellung an. Wenn da steht: hatten Sie bereits etwas mit der Polizei zu tun? Ist es ja sowieso ein ja..

Im Zweifel gib lieber einmal etwas mehr an, da du im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung komplett durchleuchtet wirst.

Wenn du unschuldig warst und das Verfahren schlussendlich gegen ihn gerichtet war, bist du aus der Nummer sowieso raus.

...zur Antwort
Schreibe gerade Bewerbungen, sollte ich das "hässliche" Ausweisfoto nehmen oder das "sympathische" unkonventionelle? Ist das noch deutscher Standard?

Hey, ich sitze gerade vor zwei Fotos und weiß nicht weiter.

Das eine ist das typische Alman-Profilfoto das auf Ausweise gehört und vermutlich die Norm wäre für sowas. Ich, schön frontal geschossen, fast wie ein Mugshot, der Kopf nur leicht gebeugt. Fotografen achten natürlich besonders darauf, dass der Ansatz des Doppelkinns wunderschön betont wird. Sieht einfach scheiße aus, aber wie der deutsche "Standard". Man sieht zu 100% das fake Lächeln.

Das andere sieht eher aus wie ein Social Media Profilbild. Ein wenig von oben geschossen, ich lächele aber wirklich, es wirkt wärmer und ansprechender, sympathischer, etwas menschlicher und ich sehe generell auch viel besser darauf aus. Es hat keine Selfie-Natur, aber ich trage eine gewöhnliche Jacke und keinen Anzug. Ist auch nicht zu extrem im Sinne von "Facebook Gartenfoto beim Grillen mit Duckface" oder ähnlicher Quatsch.

Weiß nicht was jetzt vorteilhafter wäre: Einfach sagen "egal, ich nehme das unglaublich hässliche mit dessen Fake-Stil ich schrecklich unzufrieden bin weil es deutscher Standard ist" oder "Mh, vielleicht sind die nicht mehr so altmodisch und ich kann das positiv wirkende nehmen".

Weiß jemand ob Fotos in Deutschland überhaupt noch Standard sind? Meine Bewerbungsvorlagen haben auch alle noch den Platz dafür, aber hab keine Ahnung ob es noch eine unausgesprochene Selbstverständlichkeit ist obwohl manche Websites ganz vage sagen "naja, keine Pflicht, kann man aber machen".

Die Bewerbungen sind im Kulturmanagement bzw. für Medienpädagogik. Also nicht für eine Bank oder so bei der jetzt ein Anzug vorausgesetzt wäre.

...zum Beitrag

Aus eigener Erfahrung nehmen, je nach Beruf, nur wenige Menschen ein Bild in die Bewerbung. Dann sticht es umso mehr raus, wenn man als einziges ein Bild verwendet hat. Das kannst du in den Lebenslauf quetschen, dann sind es nicht so viele Seiten.

Kein Ausweisfoto, kein Selfie. Ein Portrait mit dem Handy, von einem anderen fotografiert, geht wahrscheinlich noch. Besser natürlich von einer guten Spiegelreflex-/Kamera. Die Qualität des Bildes wirkt gut aufs Auge.

Vernünftige Kleidung wie einen schlichten Pulli. Anzug muss nicht sein.

...zur Antwort

Naja die Hintergründe können die verschiedensten sein. Eventuell sucht sie Freunde, will dir irgendwas mitteilen oder möchte sich direkt über etwas ausheulen, die Menschen gibt's ja auch.

Wenn du darauf keine Lust hast, kannst du es ihr sagen, auf dem Risiko dass sie es evtl. falsch versteht (Menschen sind einfach kompliziert). Oder du ließt es bspw. nicht und grüßt sie, falls ihr euch z. B. bei der Arbeit seht. Dann hast du das Gespräch quasi beendet, da du ja schon persönlich einen guten Morgen gewünscht hast.

Falls sie es dann öfters macht, sagst es ihr einfach höflich, dass du es eben trennen möchtest. Wäre meine Taktik..

Wie lange kennt ihr euch? Etwa gleiches Alter? Wie versteht ihr euch?

...zur Antwort

Mit Sicherheit sind das bürokratische Hürden die erklären, dass du noch in der Rangliste bist. Also läufts einfach verzögert.. Dauert halt bei den Ämtern, da alles erst zu den zuständigen Stellen geschickt und von dort bearbeitet werden muss.

Wenn du allerdings vom medizinischen Dienst als untauglich eingestuft wurdest, kannst du dir sicher sein, dass es trotz Rangliste nicht zur Einstellung kommt.

Tut mir Leid, ich hoffe dass es doch irgendwann klappt.

...zur Antwort

Nein, das musst du tatsächlich nicht angeben. Es wurde vermutlich keine Diagnose gestellt, und es ist länger als 5 Jahre her, meist dür diesen Zeitraum sind ärztliche Behandlungen relevant. Also grünes Licht. Erzähl am besten auch nichts davon beim Polizeiarzt, sonst gibts da nur unnötig viele Fragen. Sollen sie selbst herausfinden, falls da was ist.

...zur Antwort

Ja, dafür brauchst du zumindest die Fachhochschulreife. Dir bleibt ausnahmslos die Wahl zwischen der Bundespolizei und einer möglicherweise zu Niedersachen benachbarten Landespolizei, die im mittleren Dienst ausbildet. Der überwiegende Teil hält nach wie vor am mittleren Dienst Fest, daher solltest du kein Problem dabei haben. Jedoch musst du wohl etwas Fahrtzeit in Kauf nehmen. Alternativ eben einen höherwertigen Schulabschluss nachholen.

...zur Antwort

Die schmeißen nichts weg, erst recht nicht ein originales Zeugnis. Jetzt warte mal das Auswahlverfahren ab und später bekommst du das bestimmt. An die Polizei hast du dich deswegen schon gewandt, richtig?

Solltest du halt wieder eins brauchen, dann wende dich mal an deine alte Schule.

...zur Antwort

Ja das ist schon machbar, solltest allerdings schon 2x die Woche trainieren.

Auf 200m könntest du auch Brustschwimmen versuchen, da 6 Minuten relativ großzügig sind und Kraul dann doch etwas Kondition raubt.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.