Kommt drauf an ob außerorts oder innerorts und ob bei deinen 107 die Toleranz bereits abgezogen wurden. Wenn dein und beides war innerorts, dann wirst du zu Fuß gehen.
Einschreiben mit Einwurf reicht völlig. Alles andere wäre überzogen. Hauptsache es kommt bei der Behörde an. Ich habe das auch prinzipiell mit Einschreiben gemacht, aber irgendwann aufgehört weil Briefe für gewöhnlich zuverlässig ankommen. Sicher ist sicher.
Die präoperativen Werte dürfen -5 Dioptrien nicht übersteigen. Darüber bist du zwangsläufig gem. PDV 300 polizeidienstuntauglich.
Um dennoch eingestellt werden zu können, müsstest du ggf. einer Dienstuntauglich widersprechen und vor ein Verwaltungsgericht ziehen, um die Einstellung einzuklagen. Die Erfolgschancen sind durchaus gegeben. Allerdings bräuchtest du eine entsprechende Rechtsschutzversicherung (Wartezeit 3 Monate).
Die Heilungsbewährung beträgt bei Augenkorrekturen mit Laser 6 Monate zum Einstellungsdatum. Zudem muss der Sehtest zum Zeitpunkt x bestanden werden.
Zwar nicht unbedingt schön in dem Sinn, aber am spannendsten definitiv der Auslandseinsatz in Berlin zum Jahreswechsel/Silvester.
War bei mir nie ein Problem. Allerdings geht es nicht länger.
Berlin sucht händeringend, jedoch wollen viele wechseln. Du wirst nie aus Berlin rauskommen. In Berlin fehlt der politische Rückhalt, das Ansehen im bundesweiten Vergleich ist weit unten und auch der Umgang der Polizei mit dem Bürger sowie umgekehrt lässt zu wünschen übrig.
Willst du in Berlin sein/bleiben, dann kannst du dir die Bundespolizei überlegen. Allerdings hat das mit Polizeiarbeit wenig zu tun (=damaliger Bundesgrenzschutz).
Die Alternative Brandenburg nutzen viele da die Bedingungen in jeder Hinsicht viel Attraktiver sind.
Weil die Leute ganz normal arbeiten wie du und jeder andere. Das ist nicht Systemrelevant, dass das auch am Nachmittag offen hat. Zudem es jemanden eh nur nervt, wenn man MAL hin muss. Vieles kann man sogar online machen und nur weil einer einnal im Jahr nur spät Zeit hat, wird das Büro nicht extra ewig geöffnet bleiben
Wenn es gar keine andere Möglichkeit oder Alternative gibt, um diesen Arbeitsplatz wahrzunehmen, kann es auch durchaus sein, dass du bereits vor deinem 18. Geburtstag den Weg mit einem Pkw alleine antreten darfst.
Das bedarf jedoch eines Antrags bei der Führerscheinstelle, die prüfen den Sachverhalt. Die genauen Voraussetzungen kenne ich nicht, müsstest du dich mal schlau machen.
Gewalt ist keine Lösung und strafbar.
Icb würde mir in einer Fahndung grundsätzlich schwer tun nach jemandem zu suchen, der 0815 Kleidung trägt wie eine Jeans, schwarze Jacke, Kapuze, Sonnenbrille und Sneaker. Hast du danach schnelle Beine und es bleibt bei einer normalen KV, wird kein zu großer Aufwand betrieben um dich zu finden. Verpackst du deine Wortwahl so, dass er weiß um was und nicht um wen es geht, ihm aber nichts androhst, ist es nichtmal eine Bedrohung.
Rein hypothetisch.
Kommt auf den Tierhalter an. Sieh dir manche Leute an die ihre Tiere schlagen, nicht richtig füttern, nur mit den Zügeln steuern. Es kommt bei guter Behandlung viel Liebe vom Pferd zurück, weshalb ich nicht denke, dass es nicht versteht, ob es gut oder schlecht für es ist.
Allerdings finde ich sehr befremdlich, wieso es für ein Pferd schön sein sollte, 23 Stunden am Tag in einer beengten Box zu stehen. Da setzt es bei mir etwas aus.
Wenn du vor Ort mündlich verwarnt wurdest und nichts von der Bußgeldstelle kommt, ist es aus polizeilicher Sicht abgeschlossen. Kein Punkt, keine Strafe, keine Probezeitverlängerung. Also würde ich mich darüber erstmal nicht aufregen. Letztlich hatten die Polizistinnen mit ihrer Aussage zur Schuldklärung vollkommen Recht. Sie haben die nur den Vorwurft gem. StVO eröffnet. Das hat nichts mit der Schuldfrage zu tun.
Die Versicherung stützt sich nur oft auf den Unfallaufnahmen, die bei Kleinunfällen oft etwas minderwertig sind. Die Erfahrung musste ich auch schon machen.
Jedenfalls schilderst du es deiner Versicherung genau so. So wie es war und zeichnest gerne eine eigene Skizze. Dazu sendest du Bilder von den Schäden mit. Sicher wirst du früher oder später mal angerufen von denen. Am Ende klären die es untereinander, wer die Schäden zu tragen hat. Ggf. wirst du eine Mitteilung über den Ausgang bekommen. Hast du beim Abschluss der Versicherung mitgedacht, hast du einen Rabattschutz abgeschlossen. Dann würdest du im Fall der Fälle bei einem Unfall im Jahr nichtmal hochgestuft werden.
Wenn du nicht grade eine Verkehrsrechtsschutz hast, weiß ich nicht, was dir aktuell ein Anwalt bringen soll. Der kostet ja auch Geld.. Die Versicherungen klären schlussendlich die Schuldfrage und haben ihre eigenen Anwälte. Einzig wenn du mit Straftaten oder anderen Schwerwiegenden Konsequenzen konfrontiert wirst (z. B. Probezeitverlängerung, Strafantrag wegen fahr. KV), wäre das denkbar.
Unfälle passieren.
Kommt auf die Fragestellung an. Wenn da steht: hatten Sie bereits etwas mit der Polizei zu tun? Ist es ja sowieso ein ja..
Im Zweifel gib lieber einmal etwas mehr an, da du im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung komplett durchleuchtet wirst.
Wenn du unschuldig warst und das Verfahren schlussendlich gegen ihn gerichtet war, bist du aus der Nummer sowieso raus.
Aus eigener Erfahrung nehmen, je nach Beruf, nur wenige Menschen ein Bild in die Bewerbung. Dann sticht es umso mehr raus, wenn man als einziges ein Bild verwendet hat. Das kannst du in den Lebenslauf quetschen, dann sind es nicht so viele Seiten.
Kein Ausweisfoto, kein Selfie. Ein Portrait mit dem Handy, von einem anderen fotografiert, geht wahrscheinlich noch. Besser natürlich von einer guten Spiegelreflex-/Kamera. Die Qualität des Bildes wirkt gut aufs Auge.
Vernünftige Kleidung wie einen schlichten Pulli. Anzug muss nicht sein.