Schenkung zurück verlangen?
Hallo ich habe gestern mit ein Hund geholt . ( Eine Anzeige war im Internet gestellt das er zu verschenken war ) Heute kam ein Anruf das die Besitzer den Hund wieder zurück haben wollen.Muss ich jetzt den Hund zurück geben. Haben die Recht den Hund wieder zuholen? Leider wurde nichts festgehalten.
8 Antworten
es ist nichts vereinbart, nun kommt der Eigentümer mit dem Kaufnachweis und besteht darauf, dass du ihm den Hund zurück gibst, ja dann gib ihm schnell den Hund, denn der Eigentümer, der du ja nicht bist hat alle Rechte auf seiner Seite.
Falsch mein Lieber, der, der ihn verschenkt hat, hat sicherlich einen Kaufvertrag, irgendwann beim Kauf des Hundes abgeschlossen, wenn er den Vorlegt ist der sogenannte Beschenkte im Nachteil, denn er hat nichts. Also wer hat das Recht auf seiner Seite? Eigentümer ist der, der die rechtliche Herrschaft über einen Gegenstand hat. Besitzer, ist derjenige, der die tatsächliche Herrschaft hat. Beispiel: Du lebst in einer Mietwohnung, also bist du Besitzer, Eigentümer ist aber der, dem du die Miete überweist.
Der Fragende hat den Besitz auf seiner Seite. Daraus folgt grundsätzlich die Vermutung, dass er Eigentümer ist.
na, das wage ich aber zu bezweifeln - das wäre ein überaus merkwürdige Rechtsfassung.
Da könnte sich ja jeder Dieb drauf berufen: Ich habe den Besitz auf meiner Seite - folglich bin ich höchstwahrscheinlich der Eigentümer?
Und umgekehrt könnte jeder Flohmarktverkäufer seinem Käufer hinterherlaufen und ihm die Sachen wieder abnehmen?
Das ist ja gerade der Sinn der Vermutung: Wenn man nicht weiß, ob es ein Dieb oder sonstwer ist, braucht man trotzdem erstmal eine pauschale Basis, von der man ausgehen kann. Hier funktioniert das grundsätzlich über den Besitz. Eine weitere Eigenschaft von Vermutungen ist, dass man sie widerlegen kann. Das muss der Behauptende dann eben (mit mal mehr und mal weniger Aufwand) tun.
okay da gebe ich dir recht aber die Fragestellerin hat keinen vertrag mit dem vorbesitzer gemacht und nur weil der vorbesitzer das tier mit einem vertrag evtl gekauft hat , hat er doch im nachhinein keinen anspruch auf das bereits verschente tier -- moralsich jedenfalls nicht --aber ich könnte mir vorstellen, dass er auch rechtlich den kürzeren ziehen könnte.
rechtlich den Kürzeren ziehst du nur mit einer Schenkungsurkunde. Nichts schriftliches, keine Zeugen also Ende des Themas.
Hast du wenigstens den Impfpass des Hundes bekommen?
Ansonsten steht hier Aussage gegen Aussage, wenn es hart auf hart kommt. Während du behauptest, du hättest den Hund geschenkt bekommen, kann der Vorbesitzer z.B. behaupten, er hätte dir den Hund nur zur Pflege überlassen.
Aber dem Hund zuliebe würde ich ihn wieder zurück geben. Das war sein Zuhause, sein gewohntes Umfeld. Außerdem ist die Welt voll mit Hunden, die ein Zuhause suchen; da muss es nicht ausgerechnet dieser sein.
Eine Schenkung darf nur unter bestimmten Umständen zurückgefordert werden (Paragraph 530 BGB). Dies ist hier aber nicht gegeben.
Also darfst du die „Sache“ auch behalten.
Nach deinem Text, kann also jeder Dieb seinen Raub einem anderen schenken, und dieser darf dies Geschenk dann behalten?
Nein, beschäftige dich mal mehr mit der Schenkung, bzw. mit den Gesetzen. Dann müsstest du sowas nicht fragen.
Solch eine dumme Antwort liest man sehr selten hier im Forum
Ja, deine Antwort ist wirklich sehr dumm. Da muss ich dir recht geben.
angeblich hatte der 2 hunde und zwei kinder und das war ihm zuviel,also mußte ein hund weg !! kinder werden wohl geheult haben und jezt will er das tier zurück -- sowas geht garnicht !!!
Heute kam ein Anruf das die Besitzer den Hund wieder zurück haben wollen.
Sorry, aber der Besitzer bist doch du. Der Besitzer ist immer derjenige, der den Hund in Obhut hat.
Nur stellt sich mir die Frage, wer bisher der Eigentümer/Tierhalter des Hundes war.
Hast du eine Kaufvertrag?
Ist es möglich, dass der Hund bei Tasso registriert ist. Dies kann du beim nächsten Tierarzt erfahren.
Alternativ kannst du bei der zuständigen Gemeindeverwaltung am Wohnort des Schenkenden mal anrufen - die Hundesteuerstelle verlangen und nachfragen, ob Fax. X überhaupt für einen Hund Hundesteuer gezahlt hat.
Möglich ist natürlich, dass der Hund überhaupt nicht der Familie die ihn dir geschenkt hat, gehört hat.
Hab jetzt den Vorbesitzer wegen den Unterlagen gefragt . Hoffentlich sind die so vernünftig und schicken sie mir auch zu
wie -- ich denke der vorbesitzer will den hund zurück haben ,oder hab ich da was falsch verstanden?-- denn dann kannst du doch sicherlich keine kooperation von deren seite erwarten -welche unterlagen willst du denn von denen haben ?
Für eine Schenkung braucht man keinen Kaufvertrag. Du verwechselt hier schon wieder Sachen. ^^
wenn ich mir einen hund hole , egal ob geschenkt oder gekauft, dann möchte ich vom vorbesitzer die bestätigung ,dass er mir den hund übergeben hat --als sicherheit für solche hier angefragten probleme . das hat mit verwechseln garnichts zu tun , das ist einfach sich versichern , dass nichts schief laufen kann .
Hast du alle Unterlagen und alles bekommen?
gibt es im bestenfalls vielleicht sogar einen Vertrag?
aber nein, sie kann ihn eigentlich nicht zurück verlangen.
aber ohne Unterlagen wird es eher schwierig, diese "Schenkung" zu beweisen? Vielleicht war der Hund ja nur für einen Tag in Pflege gegeben ....
Ok damit wird es wohl unmöglich zu beweisen das du ihn geschenkt bekommen hast ...
von welchem KAUFNACHWEIS sprichst du denn ?? da wurde garnichts schrifltich gemacht , sozusagen per handschlag mit übergabe ,so stell ichmir das v or