Für gute Kunden, kann das Versicherungsunternehmen den Versicherungsschutz bezüglich Kasko-Versicherung erweitern.
Scheinst also nicht zu diesen guten Kunden zu gehören.
Für gute Kunden, kann das Versicherungsunternehmen den Versicherungsschutz bezüglich Kasko-Versicherung erweitern.
Scheinst also nicht zu diesen guten Kunden zu gehören.
Du kannst dich an die Beihilfestelle wenden und um einen Vorschuss bitten.
Auch solltest du dich mit der privaten Krankenversicherung Signal in Verbindung setzen.
Dies sollte man aber in solch einem Fall direkt nach der Einlieferung ins Krankenhaus tun.
Dann erhält man eine Mahnung, mit der Aufforderung den Betrag innerhalb von XX Tagen zu überweisen. Tut man es nicht, wird eine Zwangsabmeldung bei der Kfz-Zulassung beantragt und gleichzeitig wird der Versicherungsschutz entzogen.
Wenn man kein Geld hat um die Kfz-Versicherung zu zahlen, sollte man das Fahrzeug abmelden.
Sicher kann man auch danach noch Versicherungen abschließen.
Aber dieser Schaden wird nicht übernommen, denn er trat vor Vertragsbeginn der Versicherung ein.
Wie hoch der Selbstbehalt in der Vollkasko ist erfährst du, wenn dir ein Fahrzeug ausgehändigt wird, vom Autohaus.
Einen Stundenlohn übernimmt keine Rechtsschutzversicherung.
dies ist dein Privatvergnügen, wenn du solch einen Vertrag unterschreibst.
, und es gehört eine Fläche 120 cm Breit x Länge dazu (Steht auch so im Mietvertrag )
Und diese Fläche befindet sich wo?
Nun haben wir das Fahrrad abschleppen lassen
Von wem und wo hin?
Kann sie uns anzeigen?
Ja, denn ihr habt ihr Fahrrad unerlaubt entfernt!
aber unsere Fläche ist kein Parkplatz
Befindet sich daran ein Schild in dem darauf hingewiesen wird, dass die Fläche euch gehört und dass da nichts abgestellt werden darf?
Was für eine unsinnige Frage?
Jeder, der mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet ist, muss eine Krankenversicherung haben, entweder eine private oder eine gesetzliche.
Welche du hast, müsstest du wissen.
Schickt ihn doch mal zum Betriebsarzt, alternativ zum Gesundheitsamt.
Vielleicht besucht ihr ihn auch einfach mal am Wochenende, dann könnt ihr ja feststellen, ob er tatsächlich krank ist.
Bei deinem Text kann ich etwas nicht nachvollziehen:
Die Versicherung selbst kann keine Auskunft geben, da die keinen Zugriff haben. Können nicht mal sagen, wie es versichert ist.
ich weiß aus der Berufserfahrung ( war bzw. bin immer noch in der Versicherungsbranche tätig. )
Tatsächlich? und mit der Antwort des Versicherers gibst du dich zufrieden?
Warum so umständlich.
Lasse dir doch die Kfz-Scheine zuschicken und dann ab zur Kfz-Zulassungsbehörde um das Fahrzeug anzumelden.
Und dann fährst du zum Verkäufer und holst dein Fahrzeug ab.
Kontaktiere mal deinen Versicherungsvermittler und frage ihn, ob dieser Schaden über deine Vollkasko-Versicherung versichert ist.
Glasschäden sind auf jeden Fall über die Teilkasko abgedeckt.
Alle Informationen dazu findest du hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Stromberg_(Fernsehserie)#Bernd_Stromberg
Der Unfallgegner ist auf unsere Fahrbahn gekommen. Wir sind durch ein Ausweichmanöver den Abhang runter..
Und somit ist die Rechtslage nicht eindeutig.
Kein Kontakt mit dem anderen Fahrzeug!
Also wird dir hier im Forum niemand deine Fragen beantworten können.
Entscheidend ist, was bei der Gerichtsverhandlung heraus kommt.
Möglich ist auch, dass du keinen Cent bekommst.
Hallo Samed,
deine Argumentation verstehe ich nicht.
Dein Arbeitgeber schenkt dir jeden Monat 39,88 € + am Ende des Jahres noch einmal 230 € und du willst diesen Vertrag nicht haben.
Du selbst musst doch keinen Cent dazu zahlen - wäre doch nur eine freiwillige Ergänzung.
Und daher ist es doch völlig schnuppe ob man im Rentenalter ein zusätzliches Einkommen versteuern muss, das man sonst überhaupt nicht hätte.
Außerdem, wird eine Betriebliche Altersversorgung im Rentenalter nicht zu 100 % versteuert, sondern nur nach dem Ertragswert, gemäß seinem eigenen Steuersatz.
Dies kann dir der Versicherungsvermittler beim Abschluss vor Ort genau erklären.
Gruß Apolon
Dies ist aus der Ferne nicht möglich, da mir nicht bekannt ist, was in dem Versicherungsschutz den du benötigst abgesichert werden muss.
In Berlin gibt es doch mit Sicherheit Versicherungs-Agenturen bei denen du dich mal unverbindlich beraten lassen kannst.
Und weshalb sucht sich deine Mutter keinen Job, in dem sie mindestens 451 € verdient. Denn dann würde der Arbeitgeber sich an den Krankenversicherungsbeiträgen beteiligen und sie wäre gesetzlich pflichtversichert.
Mtl. Beitrag für sie selbst, ca. 80 €
Eine Hausratversicherung sollte man für die Wohnung haben in der man lebt und dann wäre bei Brand, der komplette Hausrat in dieser Wohnung versichert.
Wenn du diese Wohnung nur als Kapitalanlage gekauft hast und sie vermietest, benötigst du dafür natürlich keine Hausratversicherung.
Die Gebäudeversicherung wird über die Hausverwaltung im Auftrag aller Eigentümer abgeschlossen und diese gilt immer für das komplette Gebäude, also auch für deine Eigentumswohnung.
Hallo Lina,
mein Beileid für den Tod deines Vaters.
in deinem Fall ergeben sich noch weitere Dinge die man beachten muss.
Eine Ummeldung auf deinen Namen wäre zwar auch ohne Führerschein möglich, nur würdest du dann bei Schadensfreiheitsstufe 0 anfangen und damit würde der Versicherungsbeitrag sehr teuer werden.
Daher die Frage, was ist denn mit deiner Mutter? Hat diese evt. einen Führerschein, damit man das Fahrzeug auf sie ummelden könnte, mit einer höheren Schadensfreiheitsstufe? Dies wäre auch möglich wenn deine Mutter bereits ein eigenes Auto auf sich versichert hat.
Alternativ hättest du ja auch die Möglichkeit, dir eine Einzelgarage, oder einen Stellplatz auf einem eingezäunten Grundstück zu mieten und das abgemeldete Fahrzeug dort abzustellen. Dafür ist dann eine Kfz-Versicherung nicht erforderlich.
Auf dem derzeitigen Parkplatz kann das Fahrzeug nicht abgemeldet stehen bleiben.
Ein Tipp: rufe doch mal den Versicherungsvermittler an, der das Auto deines Vaters versichert hat. Dieser ist dir sicherlich behilflich, bei allen Änderungen.
Wenn du sonst noch Fragen hast kannst du mich auch über Privatnachrichten anschreiben.
Viele Grüße,
Apolon
Aus deiner Frage kann ich auf Anhieb erkennen, dass du in München wohnst, im Jahr 25.000 km fährst, dein Fahrzeug in der Garage steht, du als Neuling in Schadensfreiheitsstufe 1/2 beginnst, das Auto vollkasko versichern möchtest mit 300 € SB und die Teilkasko ohne SB. Dass du außerdem im letzten Monat 18 Jahre alt geworden bist. Und dass außer dir, deine 17 jährige Freundin und dein 75 jähriger Großvater das Auto noch fahren sollen.
Jetzt muss ich mir nur noch einen Kaffee kochen und die Lösung aus dem Kaffeesatz heraus lesen.
Morgen liefere ich dir das Ergebnis!