Hund per Raten gekauft, jetzt will der alte Besitzer den Hund zurück?
Hallo wir haben uns am Donnerstag eine fast 2 Jährige Hündin auf raten gekauft. Wir waren natürlich vor Ort und haben 200€ bezahlt wie sie es selbst angeboten hat, mit einem Ratenvertrag für Hunde wo die Daten von uns, der Verkäuferin und dem Hund drin stehen und wann die nächsten 2 raten dran sind. Mit Unterschrift haben wir beide bestätigt. Da steht sonst weiter nichts drin.
1 Tag später schreibt die mir sie will den Hund wieder sie vermisse ihn so sehr usw, hat ihn aber aus privaten Gründen abgegeben.
Jetzt fängt sie an uns zu drohen das sie den Hund am Freitag abholen kommt sonst giebst es was aufs Maul usw.
Wir haben schon mit der Polizei geredet die meinen sie kann uns den Hund nicht weg nehmen, weil nichts weiter im Vertrag steht und wir alles mit bekommen haben auch den impfpass.
Jetzt die frage, müssen wir ihr den Hund wieder geben oder nicht? Können wir weitere Schritte machen das der Hund da nicht zurück geht?
Danke für eure Antworten
8 Antworten
Die Polizei hat euch doch schon Auskunft gegeben.
Nein sie kann ihn euch nicht mehr wegnehmen.
ihr habt einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen - an den muss sich auch die Verkäuferin halten.
Und deshalb hat sie überhaupt keine Chance, euch die Ware = Hund wieder abzunehmen.
Selbst, wenn ihr die Raten nicht pünktlich bezahlen würdet, könnte sie den Hund nicht wieder zurückverlangen, es sei denn, im Kaufvertrag wäre ein Eigentumsvorbehalt niedergeschrieben worden. Ansonsten hat sie nur das Recht auf das Geld.
Lasst euch nicht bangemachen ...
Beide Partein haben diesen Vertrag unterschrieben. Daran muss sich gehalten werden. Sollte sie euch drohen, koennt ihr die Polizei einschalten. Vor allem dann, wenn diese Person wirklich vor eurer Tuer steht. Sollte das ganze Spielchen noch weitergehen, koennt ihr ebenso einen Rechtsanwalt kontaktieren. Immerhin habt ihr einen schriftlichen Beweis fuer all das und seid im Recht.
Es ist euer Hund. - Sie haette es sich vorher ueberlegen muessen.
Dieser Ratenvertrag ist ein Kaufvertrag, denn es wird darin vereinbart, dass die eine Seite eine Ware übereignet = Hund und die andere Seite einen Kaufpreis bezahlt - eben in Teilbeträgen.
Ist keine Klausel zum Eigentumsvorbehalt vereinbart ("die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers"), dann kann der Verkäufer den Hund noch nicht einmal zurückverlangen, wenn ihr die Raten nicht bezahlt. Er kann dann nur auf Zahlung des Geld klagen, nicht aber auf Rückgabe der Ware.
Vertrag ist Vertrag. Und solange ihr pünktlich bezahlt kann sie gar nix machen.
Aber ich versteh auch nicht wie man einen Hund "auf Raten" kaufen kann. Das ist doch keine Waschmaschine..... Also mir wär das echt zu doof. Wenn ich einen Hund kaufe dann bezahl ich ihn und dann ist es meiner.
Ja das stimmt, sie ist der Meinung da es nur ein Ratenvertrag ist und kein Kaufvertrag sie Rechte hat und wir nicht