Hund wurde totgebissen?

13 Antworten

Du weisst selber, dass es Dein Fehler war, den Kleinen zu dem angeleinten Hund rennen zu lassen...

Der Fehler liegt nicht beim anderen Hund und seinem Besitzer...er liegt bei Dir.... Viele Hunde mögen es nicht, wenn andere Hunde ihnen zu nahe kommen während sie angeleint sind.

Du kannst nur daraus lernen, das dies nie wieder passiert, solltest Du wieder einen Hund haben !!!

Sicher, kannst Du den anderen Hundebesitzer anzeigen....vielleicht muss er sogar die Rechnung des Tierarztes bezahlen, wenn Du Glück hast....aber was nützt Dir das ? Dein Kleiner musste für Deinen Fehler büssen....er wird durch eine Anzeige auch nicht wieder lebendig.

Ist natürlich ganz schrecklich was da passiert ist. 

Die Schuldfrage lassen wir mal außen vor. In dem Fall gilt wie für alles was ein Hund an Schäden verursacht, da zählt die Gefährdungshaftung. 

Hund verursacht schaden, der Halter bzw. deren Haftpflichtversicherung muss für die entstandenen Kosten auftreten. 

Behandelnde Tierarztkosten sowohl, den Wert des Hundes (wo sicherlich Alter eine Rolle spielt und wie gesund der Hund war) 

In wie fern, die Versicherung die Sachlage prüft , und ob ihr die Gesamtkosten zurück bekommt, das wird individuell entschieden. 

Aber erstmal muss der Halter die Versicherung informieren und den Schaden melden. Tut er das nicht, solltest du Anzeige erstatten und zum Anwalt gehen. 

Davon abgesehen, wäre es nie zu dem Vorfall gekommen, wenn euer Hund zuverlässig abrufbar wäre in solchen Situationen. 

Ist er das nicht, muss ein Hund an die Leine so einfach ist das. Vermutlich wegen Unverträglichkeit war der andere Hund an der Leine,was sehr verantwortungsbewusst vom anderen Halter war.  Und sowas ist oberste Priorität für jeden Hundehalter, das man seinen dann nicht hinlässt. 

Ob deiner nun freundlich war,lassen wir auch mal außen vor. Dein Hund ist in den individualraum des anderen eingedrungen, dieser hat mit höchster Sicherheit, genügend Signale gesendet. Was von deinem einfach missachtet wurde, und trotzdem aufdringlich wurde. 

Schade wieder ein unerzogener Kleinhund, der sogar mit seinem Leben dafür zahlen musste, weil die Halter keinen Wert auf die Erziehung gelegt haben. 😢😢😢


SexaExpert  08.04.2017, 16:33

Dann muss man seinen hund auch Anleihen. Flasche Antwort von Dir. Unfassbar. Und das sogar von einem Experten. 

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Einafets2808  08.04.2017, 16:44
@SexaExpert

***Dann muss man seinen hund auch Anleihen. Flasche Antwort von Dir. Unfassbar. Und das sogar von einem Experten.***

Bitte was ? Wo ist das bitte falsch. Wenn ein Hund nicht 100%ig abrufbar ist, sollte ein Hund an der Leine geführt werden. Oder wie kontrollierter du einen Hund der nicht hört ohne Leine? 

Ist ja nur zum Schutz des Hundes. Sei es wie dem dem Fall des Fragestellers, ist das eben schief gelaufen. 

Dann erkälte das mal bitte für mitleser was du mir genau sagen möchtest. 

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SexaExpert  08.04.2017, 16:50
@Einafets2808

Du schmeißt alles durcheinander. 

Wahrscheinlich muss bei Dir auch noch der Hund ins Gefängnis. 

Dein rechtswissen ist sehr schlecht. 

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SexaExpert  08.04.2017, 16:50
@Einafets2808

Du schmeißt alles durcheinander. 

Wahrscheinlich muss bei Dir auch noch der Hund ins Gefängnis. 

Dein rechtswissen ist sehr schlecht. 

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Einafets2808  08.04.2017, 17:05
@SexaExpert

Sexa dann Klär doch mal bitte auf. Du schreibst hier Sachen ohne Quellen oder Hintergrund wissen. 

Nicht nur sagen alles sei falsch was ist denn genau falsch? 

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SexaExpert  08.04.2017, 17:37
@Einafets2808

List Du überhaupt was Du da verlinkst ? Das hat hier mit diesem Fall gar nichts zu tun 

Du verteilst hier nur falsche Informationen​. 

Haste nichts besseres zu tun?

Wie gesagt, WAS was Du hier schreibst ist falsch 

Genauso so falsch, wie das der Hund ins Gefängnis muss. Dies ist auch falsch. So falsch sind deine Antworten .

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stefididi  08.04.2017, 15:37

Ernsthaft Leute, man kann doch hier nicht einfach solche Schlüsse ziehen. Vielleicht war es ein verzogener Kläffer der den anderen provoziert hat. Vielleicht war es auch ein kleiner quirliger junger Hund, der einfach keine Signale wahrgenommen hat und von einem aggressiven Hund getötet wurde. Was ich allerdings glaube, und selbst das kann nur ein Vorurteil sein, ist dass die Hunde sich einfach nicht verstanden haben. Es war einfach Pech und so ein kleiner Hund... da ist nun mal echt nix dran und der ist wesentlich einfacher zu verletzen als ein größerer. Was für eine Rasse war denn der andere Hund? Aber selbst wenn einer oder beide Hunde nicht erzogen war oder sogar beide: Es sind Hunde! Tiere! In der Natur sind solche Auseinandersetzungen normal, wenn bei uns natürlich zurecht auch schrecklich und nicht zu erdulden. Aber ein Hund oder Tier wird sich nicht schlecht fühlen einen anderen oder ein Tier getötet zu haben. Also kann man den Hunden nicht wirklich Schuld geben. Sie haben es nicht böse gemeint. Es war ein ganz natürliches Verhalten. Wir sollten zwar gucken was wir besser machen können, damit das nicht nochmal passiert, aber auch dieser Text hier soll niemanden zurecht weisen. Ich kann ja nicht wissen wie das wirklich war. Das ist jetzt einfach nur mal mein Gefühl

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Einafets2808  08.04.2017, 15:47
@stefididi

@stefididi es geht nicht darum wie der kleine Hund charakterlich drauf war. Ob er provoziert , quirlig oder sonst was war. 

Jeder Hundehalter kann doch seinen eigenden Hund einschätzen. Und wenn ich weiß, mein Hund rennt gerne unerlaubt zu anderen Hunden. Und hört dann beim los laufen nicht auf den Rückruf, muss man solche Situationen üben üben üben. 

An der schleppleine z.b und ist man nicht bereit das zu üben, muss der Hund eben an die Leine. Fertig ..da muss man auch nicht weiter diskutieren. 

Weißt du wieviel Leinenpöbler meinen Hund anmachen, wenn wir an denen vorbei laufen? Ich habe meinem so erzogen, das er auf sowas nicht eingehen darf.

Der trottelt brav neben mir her. Sowas verleiht auch anderen Haltern die solche Baustellen haben, mit ihren Hund mehr Sicherheit. 

Gegenseitige Rücksichtnahme ist da gefragt. 

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der andere muss es seiner haftpflicht melden,die wirds überprüfen und evtl.auch auf dich regress machen,den du hast auch eine teilschuld...der andere war angeleint u.ich glaub nicht das er in tötungsabsicht gehandelt hat,aber ein grosser hund macht nun mal einmal das maul auf und der kleine ist verletzt...ein hund frei zu einem angeleinten hund zulassen ist grobfahrlässig...ich hoffe du siehst das ein...dem andern hundehalter wirds auch hinten u.vorne nicht recht sein,aber egal wie er reagiert hätte wärs zum eklat gekommen,da dein hund die signale des andern nicht respektiert hat...wie hätte deiner meinung nach der andere reagieren müssen? Sich in luft auflösen? Denk dran,wen du anzeige machst,auch dich trifft schuld

entschuldigung aber hallo? der besitzer des großen hundes hat sich ja wohl in keinster weise falsch verhalten. er hatte ihn an der leine und das hört sich hart an und mein beileid aber du bist schuld. man lässt hunde nicht einfach so zu anderen hunden hingehen nur weil "der ja nix macht". ja super, es gibt aber eben andere hunde die sehr wohl was machen!


InvizimalGamer  02.04.2021, 13:08

ein Hund darf nicht tötet , dieser hund könnte ne tickende Bombe sein da sollte jemand seinen Hund erziehen also den großen hund

also wenn ein Hund tötet ist es ein gefährlicher hund , entweder erziehen oder immer mit den Maulkorb ausführen wenn es ein Labrador oder so wäre bestimmt blut geflossen , so ein Hund darf ohne Maulkorb nicht rumlaufen

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Du hast an der Sache eindeutig eine mit schuld. 

War der andere Hund an der Leine. ? 

Sonst hat der andere keine Schuld. Wenn Dein Hund ohne Leine da hin rennt. 


Einafets2808  08.04.2017, 15:19

Falsch da zählt die Gefährdungshaftung und nicht die Schuldfrage. 

Hund verursacht schaden, Halter muss dafür gerade stehen Bzw.deren Hundehalterhaftplicht. 

In wiefern die Gesamtkosten zurückerstattet werden, wird nach Fall und Versicherung individuell entschieden. 

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SexaExpert  08.04.2017, 16:32
@Einafets2808

Sie hat aber auch eine mit schuld. So wie ich geschrieben habe. Wenn es da eine Leinen Pflicht gibt. 

Deine Antwort ist falsche. So wie alle Antworten im Themengebiet Recht. Alle sind falsch von Dir .

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Einafets2808  08.04.2017, 16:52
@SexaExpert

Das stimmt nicht. Der angeleinte Hund hat einen Schaden verursacht, dafür muss der Halter gerade stehen. Beließ dich erstmal zum Thema Gefährdungshaftung und deren Bedeutung. 

Zudem wenn der Hund frei läuft in einem Leinenpflichtigen Gebiet, hat das null mit der eigentlichen Sachlage zutun. Dafür sich dann Ordnungsbehörden wie das Ordnungsamt zuständig. 

Ein Freilaufender Hund ist im Leinenpflichtigen Gebiet nur eine Ordnungswidrigkeit, wo dann bei Kontrolle ein harmloser Verweis oder eine Geldbuße auf dich zu kommen kann. 

Und wo steht bitte das der Hund in einem Leinenpflichtigen Gebiet frei lief? Dazu hat sich der Fragesteller nicht geäußert. 

Bevor du behauptest meine Antworten sind falsch, würde ich erstmal besser recherieren 😊

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Einafets2808  08.04.2017, 17:04
@Einafets2808

Hier mal was zum lesen. 

Einzigste wo sich Haftpflichtversicherung quer stellen ist 

http://www.einfachtierisch.de/hunde/hundehaltung/welche-schaeden-deckt-die-hundehaftpflicht-ab-id48543/

***Ausgeschlossen sind zum Beispiel Schäden, die auf besondere gefahrdrohende Umstände oder Vorsatz zurückzuführen sind. Dieses bedeutet, dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt, wenn Ihr Hund ohne Leine unterwegs war, obwohl er auffälliges oder aggressives Verhalten an den Tag legt.***

Quelle: siehe Link 

Auch sowas trifft in dem Fall nicht zu. Da ja von dem freilaufenden Hund keine Gefahr ausging und es wurde nicht fahrlässig gehandelt. 

***Jeder Hundehalter ist verantwortlich für mögliche Schäden, die sein Tier verursacht. Hierunter fallen sowohl Personenschäden als auch Sachschäden. Die Tierhalterhaftung ist vom Gesetzgeber in § 833 BGB geregelt:**

Und in dem Fall handelt es sich um einen Sachschaden. Hunde sind laut BGB eben eine Sache. 

http://www.hunderecht.eu/hundegesetz/deutsches-hunderecht/17-die-haftung-des-tierhalters

Und die Gefährdungshaftung gilt für alle Tiere, ob es Nutztiere sind oder Hunde. Jedes Tier kann man unberechenbar handeln, wodurch Schäden verursacht werden. Und da spielt bei dem Beispiel 

Freilaufender Hund rennt zu angeleinten, keine Rolle.

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SexaExpert  08.04.2017, 17:35
@Einafets2808

List Du überhaupt was Du da verlinkst ? Das hat hier mit diesem Fall gar nichts zu tun 

Du verteilst hier nur falsche Informationen​. 

Haste nichts besseres zu tun?

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matrix1984  08.04.2017, 18:09
@Einafets2808

““Freilaufender Hund rennt zu angeleinten, keine Rolle.““

Wenn du nur nach § 833 BGB gehst, ja!

Jedoch muss hier der §254 BGB auch geprüft werden. 

Demnach spielt das Angeleint sein eine größere Rolle, als du vermutest...

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SexaExpert  08.04.2017, 18:14
@matrix1984

Matrix, mach Dir nichts draus.

Einfa hat mich gerade auch schon per Private Nachricht beleidigt.

Ich glaube bei der kommt jeder Hilfe zu spät.

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Einafets2808  08.04.2017, 18:50
@SexaExpert

Der Hund War aber größer, und der un angeleinte Hund ist zu Schaden gekommen. Ist doch vollkommen klar, wie hier die Lage aussieht. Nix mit teilschuld. 

Und da die Sache nicht vor Gericht ist,werden auch noch keine Schadensersatzansprüche gestellt. Es ging darum ob der andere Halter für die Schaden aufkommen muss. Und ja da muss er. 

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Einafets2808  08.04.2017, 18:54
@Einafets2808

Wer hat mir ein Kompliment geschickt mir darauf hin ne Anfrage und mich mehrmals privat beleidigt? Sexaexperte? 

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SexaExpert  08.04.2017, 19:24
@Einafets2808

Jetzt denkst Du Dir auch noch was aus. Keine Sorge alles habe ich schon Dem Support geschickt. Die werden jetzt deinen Status überprüfen. 

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SexaExpert  08.04.2017, 19:25
@Einafets2808

Ist ist teilschuld. Weil sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Sonst wäre das auch nicht passiert. 

Und das hat auch mit der Größe nichts zu tun. 

Du dichtest immer mehr dazu.  

Sie hat eine teilschuld.  Immer noch, hätte sie immer eine Kontrolle, wäre nichts passiert.

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Einafets2808  08.04.2017, 19:30
@SexaExpert

Wie kann man eine teilschuld bekommen, wenn der Hund noch nicht mal Schaden genommen hat? (Der angeleinte) was soll denn da passieren? Nach dem der Hund tot gebissen wurde? 

Ist kein Problem. Werde ebenso die Sache an den Support richtigen, inclusive.der privaten Nachrichten wo du mich als dumm hinstellst. Du warst frech hast mir nur ein Kommentar geschickt um zu Provozieren. Und deine Nachrichten waren beleidigend. 

Und die Feindschaftsanfrage hast du auch nur gestellt um mich mich mit Nachrichten voll zu Spamen. Nicht einmal sachlich. Mal sehen wer hier wessen Status prüft 😊


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SexaExpert  08.04.2017, 19:37
@Einafets2808

Weil sie ihren Hund nicht angeleint hat. Und auch nicht darauf aufgepasst hat.

Schon peinlich jetzt hier Vorwürfe gegen mich erheben. Oder? Und das als Experte. Schon sehr peinlich 

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matrix1984  08.04.2017, 19:42
@Einafets2808

““Wie kann man eine teilschuld bekommen, wenn der Hund noch nicht mal Schaden genommen hat?“““

??? Man kann eine Teilschuld für den eigenen Schaden bekommen! Ganz einfach.

Guck dir bitte den §833er und den §254er, im Anschluss prüft du die Kausalität, und schon kommst du zu dem Ergebnis, dass - der Halter des angeleinten Hund schadensersatz pflichtig ist, die Geschädigte allerdings eine Teilschuld hat. 

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Goodnight  02.04.2021, 17:00
@matrix1984

Die Kausalität liegt da wo der Besitzer seinen nicht angeleinten Hund eben nicht unter Kontrolle hatte. Deshalb liegt die Schuld beim Besitzer des unangeleinten Hundes.

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