Kann ich eine Anzeige bekommen, weil Ich einen Hund beleidigt habe?
Hallo. Die Frage ist kein Witz. Ich war Gestern auf einer Weihnachtsfeier und auf dem Heimweg kläffte mich vom Privatgelände ein Hund an. Leider war ich ziemlich betrunken und habe zurückgebellt. Irgendwann schritt der Besitzer ein und will mich Anzeigen, weil mir dann ein paar Worte zu seinem Hund einfielen, die ich hier besser nicht schreibe. Kann der das? schließlich habe ich nur den Hund beleidigt und keinen Menschen? Freundlich wie ich betunken bin, habe ich dem Besitzer auch noch eine Visitenkarte gegeben.
Danke für eure Antworten.
16 Antworten
Anzeigen kann dich nur der Beleidigte und der wird sich damit schon wegen der Sprache schwer tun.
Im Übrigen kann man Tiere nicht beleidigen, da ihnen der Verstand dafür fehlt.
Um beleidigt zu sein, muss der Beleidigte die Beleidigung auch als solche verstehen.
Der Hund hat sich entweder über deine Zuwendung gefreut oder er empfand dich als bedrohlich.
Bestimmt nicht da Tiere von der Polizei als Sache oder Gegenstand angesehen werden, auserdem wäre das extrem peinlich, wenn der Typ zur Polizei geht. Ich hoffe der geht zur Polizei dann blamiert er sich volle Kanne !
Da Beleidigung einen MENSCHEN in der Ehre kränken muss, sodass er eine Anzeige stellen kann, wird das wohl nicht passieren.
Beteiligung ist ein sogenanntes Antragsdelikt und muss vom Beleidigten ausgehen!
Tiere sind Sachen im Sinne des StGB.
Die herrschende Meinung geht von der rechtlichen Unabhängigkeit des strafrechtlichen Sachbegriffs aus, dessen Zweckbestimmung nur dem Strafrecht selbst zu entnehmen sei. Der Sachbegriff sei dem Zweck des StGB und seinem natürlichen Wortsinn gemäß auszulegen, so dass auch ein Tier eine Sache sei. Die Herausnahme des Tiers aus dem zivilrechtlichen Sachbegriff habe also auf das Strafrecht keinen Einfluss.
Er kann dich natürlich Anzeigen, aber ich denke mal das sich der Staatsanwalt vor lachen nicht mehr halten könnte und die Sache einstellen wird.......rein rechtlich ist ein Tier ein Objekt, und Objekte sind vor Gericht nicht greifbar, können also auch nicht beleidigt werden....