Auto ummelden?
Hallo zusammen,
ich habe gestern privat einen Gebrauchtwagen gekauft. Das Auto ist immer noch angemeldet auf den alten Besitzer. Es steht vor unserem Haus, hat auch noch alte Kennzeichen.
Ich verstehe aber absolut nicht wie das mit dem Ummelden funktionier.
- Wie schnell muss ich es ummelden?
- Wie funktioniert das genau? Alte Kennzeichen ab, dann abmelden, dann anmelden, neue Kennzeichen dran?? Online kann ich es nicht machen weil die Webseite in Wartungsarbeiten ist.
Ich verstehe diesen gesamten Prozess überhaupt nicht. Habe versucht mich bisschen schlau zu machen aber das mach alles nur noch schlimmer.
Bußgeld wenn es mehr als drei Tage dauert? evb Nummer??
Ist Abmeldung und Ummeldung zeitgleich??
Was ist mit Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein?
Wenn der alte Besitzer das Auto am Montag sagen wir mal abmelden will, dann darf das nicht mehr auf der Straße stehen, oder? Und er braucht dafür ja Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein. Bekomme ich danach beim Anmelden neue Papiere mit meinem Namen?
Wunschkennzeichen habe ich schon reserviert.
Egal was ich mache ich verstehe nicht wie das ganze funktionieren soll.
Bitte helft mir
5 Antworten
Wie schnell muss ich es ummelden?
Sollte im Kaufvertrag vermerkt sein...
Ist Abmeldung und Ummeldung zeitgleich??
Du solltest dich schlau machen, ob wegen dem Wunschkennzeichen evtl. ein Tag Pause zwischen Ab- und Anmeldung sein muß...
Was ist mit Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein?
Für die Abmeldung genügen die beiden Kennzeichen sowie die Zul.bescheinigung Teil 1 (ehem. Fahrzeugschein).
Für die Anmeldung bzw. Zulassung benötigst du die 7-stellige eVB-Nr. vom Versicherer für den vorläufigen Kfz-Haftpflichtversich.schutz, die Zul.bescheinigungen Teil 1 + Teil 2, den HU-Untersuchungsbericht (vom Vorbesitzer), deine SEPA Kontoverbindung für den Zoll wegen der Kfz-Steuer, deinen Personalausweis und Geld für die Gebühren!
Gruß siola55
- Bei Vorlage eines Ausweises/ Passes ohne Unterschrift der*des Inhaber*in ist es auch möglich, statt des Originalausweises auch eine Kombination aus einer Kopie des Ausweises und einer Kopie des Führerscheines vorzulegen, wenn der Führerschein ein Lichtbild und eine Unterschrift enthält.
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie).
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung), nur erforderlich bei Halterwechsel
- Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
- SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers (bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erst ab 10 Jahren erforderlich)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung
- Kennzeichen
So schnell wie möglich, da die Versicherung und Steuer weiterhin vom Vorhalter bezahlt wird.
du nimmst mit zur Zulassungsstelle:
die aktuellen Schilder und die Papiere vom auto, also Schein und Brief + am besten den TÜV-Bericht.
dann gehst du zur Zulassungsstelle.
das Auto wird abgemeldet und auf dich angemeldet.
du brauchst für die Abmeldung:
Schein und Schilder
für die Anmeldung:
Brief, Schein und optional TÜV-Bericht, zudem die EVB-Nummer, deine Bankverbindung und deinen Ausweis.
hallo es heisst sofort ummelden da du sonst in keiner weise versichert bist und auch nie von deinen 275 prozent runter kommst oder auf opa weiter fahren
Also ich habe damals zuerst bei der Versicherung angerufen wegen der EVB Nummer...ansonsten alles so machen wie Mmits geschrieben hat.
ja das war die doppelkarte die gibts nicht mehr heisst jetzt bzuswjs-schein