KFZ Käufer reklamiert angeblichen Hagelschaden und will diesen von mir ersetzt haben?
Ich habe vor ca. 6 Wochen meinen gut 5 Jahre alten Porsche Macan mit ca. 90 TKM privat verkauft. Das Auto befand sich in einem sehr guten Zustand, wurde immer bei Porsche gewartet. Zwei kleine Schäden waren mit bekannt, eine minimale Delle und Kratzer an der Beifahrertür und ein ca. 2 cm langer Riss im Stoff auf der Hutablage. Einen knapp 1 cm langen Kratzer am Türgriff der Fahrertür hat der Käufer beim Begutachten noch entdeckt, also war auch bekannt. Insgesamt handelte es sich um einen wirklich extrem pingeligen Käufer, Besichtigung hat über eine Stunde gedauert und sind extra noch zu Porsche auf die Hebebühne gefahren.
Nun ruft er mich nach 6 Wochen an und behauptet, das Fahrzeug hat einen Hagelschaden, den hätte der Fahrzeugaufbereiter beim Aufbereiten des Fahrzeugs festgestellt. Der Schaden wäre minimal und nur bei bestimmten Blickwinkel bzw. Licht zu sehen. Das hat er beim Telefonat sogar mehrfach wiederholt. Mir ist definitv kein Hagelschaden bekannt! Er will jetzt die Reparatur des Schadens von mir ersetzt haben bzw. ich soll das nachträglich meiner Versicherung melden. Wenn es einen mir bekannten Hagelschaden gegeben hätte, dann hätte ich das erwähnt! Es kann sich evtl. auch um einen Steinschlag handeln, mir war das zu 100% sicher nicht bekannt – zumal es ja nach seiner eigenen Aussage minimal wäre.
Falls ich den Schaden nicht regulieren sollte, dann hat er angedeutet rechtliche Schritte einzuleiten.
Welche Chancen hat er hier? Es handelt sich um einen kleinen Bagatellschaden der mir zudem nicht bekannt war?
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Hast Du einen Gewährleistungsausschluß im Kaufvertrag?
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Ja, wie unten schon geschrieben. In Kürze: ""Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Eine Sachmängelhaftung ist dabei ausgeschlossen"
8 Antworten
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Ich habe vor ca. 6 Wochen meinen gut 5 Jahre alten Porsche Macan mit ca. 90 TKM privat verkauft.
Die entscheidende Frage: Habt ihr einen Kaufvertrag von Privat an Privat? Ist dort die Gewährleistung ausgeschlossen? Falls zweimal ja, hat er keine Chance. Bei der gründlichen Untersuchung kann er auch keinesfalls mit einem versteckten Mangel ankommen. Da würde ich mich auf gar keine Diskussionen einlassen und erst reagieren, falls ein Schreiben von einem Anwalt kommt, woran ich allerdings zweifle.
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Mit diesem Vertrag bist du fein raus. Verkauft wie besichtigt und Ausschluss der Sachmängelhaftung stellen dich safe. Da müsste dir der Käufer arglistige Täuschung vorwerfen und das dürfte ihm bei diesen oberflächlichen Schäden erst nach 6 Wochen nicht gelingen. Insofern gilt mein Tipp: Da würde ich mich auf gar keine Diskussionen einlassen und erst reagieren, falls ein Schreiben von einem Anwalt kommt, woran ich allerdings zweifle.
Jedenfall brauchst du dich da nicht vom Käufer stressen zu lassen.
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Falls ich den Schaden nicht regulieren sollte, dann hat er angedeutet rechtliche Schritte einzuleiten.
Lasse ihn das machen, lehne dich entspannt zurück und trink nen Tee.
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Dieser "Hagelschaden" kann auch in den 6 Wochen passiert sein. Also keine Panik. Der wird auch keine rechtlichen Schritte einleiten sondern will nur Geld zurück zocken.
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Tatsächlich kann das auch bei ihm passiert sein innerhalb der 6 Wochen. Ob Du ihm das so direkt sagen sollst weiß ich nicht. Aber er hat da eigentlich keine Chance auf Ersatz.
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Welche Chance er hat? Keine. Jedenfalls, wenn du einen Standardvertrag hast, in dem die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde.
Ein Hagelschaden ist kein versteckter Mangel. wenn er genau hingesehen hätte, wäre es ihm aufgefallen. So aber hat er Pech gehabt.
Den angedrohten " rechtlichen Schritten" kannst du entspannt entgegensehen.
Ja, wir haben einen Kaufvertrag (Standardvertrag vom Mobile). Steht folgendes drin: "Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Bestimmte Zusicherungen sind unter Ziffer 3 zusammengefasst. Eine Sachmängelhaftung ist dabei ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten."
Allerdings wurden die drei erwähnten kleinen Mängel nicht aufgeführt.