KFZ Käufer reklamiert angeblichen Hagelschaden und will diesen von mir ersetzt haben?

bikerfan73  16.12.2022, 21:45

Hast Du einen Gewährleistungsausschluß im Kaufvertrag?

hakl2704 
Beitragsersteller
 16.12.2022, 23:06

Ja, wie unten schon geschrieben. In Kürze: ""Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Eine Sachmängelhaftung ist dabei ausgeschlossen"

8 Antworten

Von Experte MichaelSAL74 bestätigt
Ich habe vor ca. 6 Wochen meinen gut 5 Jahre alten Porsche Macan mit ca. 90 TKM privat verkauft.

Die entscheidende Frage: Habt ihr einen Kaufvertrag von Privat an Privat? Ist dort die Gewährleistung ausgeschlossen? Falls zweimal ja, hat er keine Chance. Bei der gründlichen Untersuchung kann er auch keinesfalls mit einem versteckten Mangel ankommen. Da würde ich mich auf gar keine Diskussionen einlassen und erst reagieren, falls ein Schreiben von einem Anwalt kommt, woran ich allerdings zweifle.


hakl2704 
Beitragsersteller
 16.12.2022, 23:04

Ja, wir haben einen Kaufvertrag (Standardvertrag vom Mobile). Steht folgendes drin: "Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Bestimmte Zusicherungen sind unter Ziffer 3 zusammengefasst. Eine Sachmängelhaftung ist dabei ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten."

Allerdings wurden die drei erwähnten kleinen Mängel nicht aufgeführt.

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Hamburger02  17.12.2022, 08:04
@hakl2704

Mit diesem Vertrag bist du fein raus. Verkauft wie besichtigt und Ausschluss der Sachmängelhaftung stellen dich safe. Da müsste dir der Käufer arglistige Täuschung vorwerfen und das dürfte ihm bei diesen oberflächlichen Schäden erst nach 6 Wochen nicht gelingen. Insofern gilt mein Tipp: Da würde ich mich auf gar keine Diskussionen einlassen und erst reagieren, falls ein Schreiben von einem Anwalt kommt, woran ich allerdings zweifle.

Jedenfall brauchst du dich da nicht vom Käufer stressen zu lassen.

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Falls ich den Schaden nicht regulieren sollte, dann hat er angedeutet rechtliche Schritte einzuleiten.

Lasse ihn das machen, lehne dich entspannt zurück und trink nen Tee.

Dieser "Hagelschaden" kann auch in den 6 Wochen passiert sein. Also keine Panik. Der wird auch keine rechtlichen Schritte einleiten sondern will nur Geld zurück zocken.

Tatsächlich kann das auch bei ihm passiert sein innerhalb der 6 Wochen. Ob Du ihm das so direkt sagen sollst weiß ich nicht. Aber er hat da eigentlich keine Chance auf Ersatz.

Welche Chance er hat? Keine. Jedenfalls, wenn du einen Standardvertrag hast, in dem die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde.

Ein Hagelschaden ist kein versteckter Mangel. wenn er genau hingesehen hätte, wäre es ihm aufgefallen. So aber hat er Pech gehabt.

Den angedrohten " rechtlichen Schritten" kannst du entspannt entgegensehen.