Säumniszuschlag bei Rundfunkgebühren wegen monatlicher Überweisung?
Hallo,
ich zahle seit dem Einzug in unsere Immobilie die Rundfunkbeiträge, jedoch habe ich einen Dauerauftrag von monatlich 17,50€ eingerichtet.
Jetzt habe ich einen Festsetzungsbescheid bekommen und soll 8€ pro Quartal rückwirkend an Säumniszuschlag zahlen.
Google konnte mir bisher nicht helfen in diesem Fall, aber in meinen Augen liegt hier kein Säumnis vor wenn ich doch bezahlt habe. Ich habe nur keine Einzugsermächtigung erteilt die quartalsweise, halbjährliche oder ganzjährige Belastung vorsieht.
Ich habe bereits 2 Schreiben gesendet mit dem Hinweis dass ich meiner Zahlungspflicht nachgehe, mit dem Bezug meiner Beitragsnummer und bekam darauf hin nur erneut einen Festsetzungsbscheid.
BGB und ZPO habe ich angerissen, aber für diesen Fall nichts einschlägiges gefunden.
Vielleicht hat hier jemand eine Hilfestellung für mich.
2 Antworten
Vielleicht solltest du ihnen besser mitteilen, dass du per Dauerauftrag aus Versehen monatlich zu wenig bezahlt hast, das Geld unverzüglich überweisen und in Verbindung mit dem Zahlungsavis als Dateianhang darum bitten, dass die Säumniszuschläge ausgebucht werden.
Mit Gesetz kommst du da nicht weiter. Nur persönlich.
Und wenn das nicht hilft bleibt nichts als die Säumniszuschläge auch zu bezahlen.
Dann wurde bestimmt die dritte Rate nicht bezahlt, bis zum 15 im Quartal.