Rundfunkbeitrag auf andere Person übertragen?
Hallo. Ich würde gern den zu zahlenden Beitrag auf eine andere Person in meinen Haushalt übertragen. Wie funktioniert das? Muss ich einen Antrag stellen? Eine Änderung beantragen?
3 Antworten
Wenn du zu der Bedarfsgemeinschaft gehörst und unter 25 bist, bist du durch die Befreiung, die einem der Haushaltsmitglieder gewährt wurde, nur dann mitbefreit, wenn du dessen Kind oder das seines Ehegatten bist. Das ist so in § 4 Abs. 3 Nr. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt. Wenn das so ist, weise den Beitragsservice mit entsprechenden Nachweisen darauf hin und fordere Geld zurück, das du schon bezahlt hast.
Sollte diese Voraussetzung nicht zutreffen, so musst du weiter zahlen. Du kannst eine gesetzliche Schuld, die dir auferlegt ist, nicht auf andere ohne deren Zustimmung übertragen. Das geht nur bei Forderungen.
Der Rundfunkbeitrag muss nicht pro Person bezahlt/entrichtet werden sondern pro Haushalt zahlt einer d.h selbst wenn man in einem Haushalt oder WG mit mehr als 2 Personen wohnt zahlt man dies nur einmal.
Ich weiß nicht ob das geht.
Aber welchen Sinn soll das machen? Einer pro Haushalt muß zahlen.
Das stimmt so pauschal nicht. Lies mal im Link wann eine Befreiung beantragt werden kann.
Der Rundfunkbeitrag – Informationen zur Befreiung und zur Ermässigung
Wir leben in einer Bedarfgemeinschaft. Ich bin unter 25 und werde jedes Jahr zur Zahlung gebeten. Keine Ahnung wieso. Bei denen bin *ich* statt meiner Mutter angemeldet und möchte das gern ändern, dass ich endlich Ruhe habe.