Rundfunkbeitrag auf einem Grundstück 2 Haushalte?

5 Antworten

Es kommt nicht auf Haushalte und auch nicht auf Grundstücke an, sondern auf Wohnungen. Da du in einer separaten Wohnung wohnst, bist du selbst verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen.

Du kannst dich auch nicht befreien lassen, da du weder BAföG noch eine andere staatliche Sozialleistung bekommst, die nur nach Einkommens- und Vermögensprüfung gewährt wird. Nur weil man Azubi ist, kann man sich nicht befreien lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist.

Durch eine abgeschlossene Wohnung entsteht die Pflicht für die Rundfunkgebühr. Wenn Du sehr wenig verdienst, kannst Du Dich davon befreien lassen, ich kenne aber da die genauen Regeln nicht.

Wenn du (auf dem Papier) sein Mitbewohner wärst müsstest du keinen Rundfunk Beitrag zahlen.