Rundfunkbeitrag nach WG-Auszug?

3 Antworten

Der Rundfunkbeitrag - so heisst der seit 2013 - ist personengebunden. Du musst dich nicht ummelden auf die neue Anschrift, sondern abmelden, da deine Freundin ja für die neue gemeinsame Wohnung schon zahlt. Dabei musst du ihre Beitragsnummer und ihren Namen angeben

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du meldest dich bei deiner Freundin an und an der alten Anschrift ab.

Und die Rundfunkgebühren meldest du auch ab.


Renick  09.07.2021, 08:41

Nein, wenn in der neuen Wohnung schon jemand den Beitrag zahlt, dann meldet man sich nicht an, sondern nur für die alte Wohnung ab.

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Mit anmelden ist beim Einwohnermeldeamt gemeint.

Wenn man an keiner Anschrift angemeldet ist, kann man wohl nicht den Rundfunkbeitrag abmelden.