Rundfunkbeitrag falsch?
Ich bin Studentin und lebe im Wohnheim in einer WG. Als ich umgezogen bin, hat bereits jemand für die Wohnung gezahlt, das hab ich auch so dem Rundfunk gemeldet. Darauf gab es keine Antwort. Ende März ist diese Person, die vorher gezahlt hat, ausgezogen. Bis März wurde schon bezahlt und ab April musste ich dann zahlen. Nachdem sie abgemeldet war, hab ich mich zum Anfang Aprils gemeldet und meine Beitragsnummer angefragt, da ich zuvor noch keine hatte. Ungefähr 6 Wochen später kam dann auch der Brief (11 bzw 10 Mai). Und da stand, dass ich fur das zweite Quartal zahlen muss. Einen Beitrag und 275,4€. Meine ehemalige Mitbewohnerin hat um den Dreh 50 gezahlt, also wesentlich weniger. Und dieser ist bis zum 15.05 fällig.
Das ist ja offensichtlich ein Fehler, ich bin keine Betriebsstätte oder ähnliches, ich kann solche Summen nicht zahlen.
Hatte mal jemand diese Situation? Was soll ich tun?
2 Antworten
Du musst dich mit der Beitragsbehörde da in Verbindung setzen und das Problem schildern. Aber bitte schön ich bin da jetzt nicht ganz mitgekommen was da wie war. Kannst du das nicht irgendwie chronologisch sinnvoller darstellen oder irgendwie tabellarisch machen was wann gegolten hat?
Am besten ist es wenn du alles nachvollziehbar machst. Also Briefe sollst du schriftlich verfassen am besten solltest du Anträge stellen die du auf der Internetseite findest und die sollten auch nachvollziehbar abgeschickt werden so dass du immer nachvollziehen kannst warst du wie wann mit der beitragsbehörde kommuniziert hast.
Wenn du in eine Wohnung ziehst wo schon jemand anders Beitrag bezahlt, dann musst du der beitragsbehörde sagen dass das schon jemand bezahlt.
Im Prinzip hast du alles richtig gemacht und dich ab dem Zeitpunkt angemeldet, ab dem für die Wohnung nicht mehr von deiner früheren Mitbewohnerin bezahlt wurde, also ab April 2024.
Die Rechnung, die du bekommen hast, ist für 15 Monate (15 X 18,36 = 275,40). Auf der Rechnung muss stehen, für welchen Zeitraum der Betrag von dir gefordert wird. Wenn er nur für die Zeit April - Juni 2024 gefordert wird, läge ein Rechenfehler vor, den der Computer eigentlich nicht macht. Dann solltest du den von dir geschuldeten betrag für das 2. Quartal in Höhe von 55,08 € zahlen und hinsichtlich des Rests schriftlich Widerspruch einlegen.
Sollte er allerdings für die Zeit Januar 2023 - Juni 2024 gefordert werden, könnte das bedeuten, dass deine Mitbewohnerin das ganze letzte Jahr nicht bezahlt hat und du jetzt auch für das vergangene Jahr nachzahlen musst. Als Mitbewohnerin bist du dafür in der Haftung, wenn du das ganze letzte Jahr schon in der Wohnung gewohnt hast. Das kannst du ja mit der früheren Mitbewohnerin klären. Kann sie dir mit einem Kontoauszug belegen, dass sie gezahlt hat, kannst du diesen per Kopie beim Beitragsservice einreichen zum Beweis, dass schon bezahlt wurde. Auch in diesem Fall Widerspruch einlegen.