Ruhestörung?
Also, bei mir in der Nachbarschaft gibt es einen Nachbarn, welcher, aus welchen Gründen auch immer, jeden zweiten Tag von um 8 bis 11-12 Uhr Holz mit der Kettensäge zerschneidet. Es ist sooo ein penetrantes Geräusch, bei dem ich nach der Nachtschicht kein Auge zu tun kann und das seit ca 1 Monat. Kann ich diese Person dafür Anzeigen, auch außerhalb der vorgegebenen 22-7 Uhr?
Dan frag ihn doch höflich ob er /sie es in anderen zeiten machen kann
Das Gespräch habe ich schon gesucht. Leider hat es die Person überhaupt nicht interessiert.
9 Antworten
Nein.
Vermeidbarer Lärm ist auch außerhalb der Ruhezeiten zu unterlassen, jedoch das Sägen von Holz geht mit Krach einher, der auch beim besten Willen nicht leiser zu gestalten ist (es sei denn, man sägt von Hand).
Drum ist der Lärm, den der da macht, nicht vermeidabr, also kann der das tun und Du wirst damit leben müssen.
Nein. Wenn er das Holz für den Eigenbedarf schneidet, dann darf er das tagsüber einfach so machen.
Macht er es gewerblich (also verkauft das Holz) sein Grundstück ist aber ein reines Wohngrundstück aber nicht zur gewerblichen Nutzung vorgesehen, dann kannst du ihn deshalb Anzeigen (aber nicht wegen Ruhestörung)
Nein, kannst Du nicht.
Schon mal überlegt mit ihm zu reden oder sich irgendwelche Ohrstöpsel zu kaufen?
Wenn innerhalb der örtlich geltenden "Arbeitszeiten" Holz sägt, kannst Du gar nichts machen.
Je nach Stadt oder Gemeinde gibt es festgelegte Ruhezeiten, zu denen nicht mit lauten Geräten gearbeitet werden darf. Dann heißt es zum Beispiel, dass solche Arbeiten nur an Werktagen von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr stattfinden dürfen.
Diese Zeitangaben können örtlich abweichen. Wie das in Deiner Gegend geregelt ist, kannst du bei Deiner Stadt- / Gemeindeverwaltung nachfragen.