Rückgaberecht bei Otto mit einer Grafikkarte?

4 Antworten

Hallo,

das spielt doch alles keine Rolle. Man kann doch dir Karte nicht anders ihrer Bestimmung zuführen um einen Proberitt zu machen. Das ist doch nicht mehr als recht und billig.

Wenn man dann feststellt dass sie nicht geeignet ist schickt man sie halt zurück. Es gibt eben kein Ladenlokal wo man das beurteilen kann, also muß es auf diesem Wege geschehen. Das ist nicht mehr als sachgemäße Behandlung. Dadurch verliert sie ihren Wert nicht.

Bei der Rückgabe packt man sie so gut es geht wieder ein und sendet sie zurück. Das sagt das Rückgaberecht.

LG

Harry

Eigentlich darfst du natürlich kein Siegel aufbrechen

Im Laden kannst du das doch auch nicht machen.

Das Widerrufsrecht dürfte dadurch verwirkt sein.

Man kann die Karte ja niemand anderem mehr als neu und vor allem mit Gewährleistung verkaufen wenn man gar nicht sicher sein kann was du damit gemacht hast und ob sie noch ok ist.

Du kannst aber natürlich beim Händler nachfragen.

Vielleicht bekommst du den Kaufpreis abzüglich Gebrauch und Extra Kosten für Prüfung und Neuverpackung zurück


asdundab  17.05.2023, 03:55
"Eigentlich darfst du natürlich kein Siegel aufbrechen"

Das steht nirgends im Gesetz.

"Im Laden kannst du das doch auch nicht machen."

Der Vergleich passt immer nur bedingt.

"Das Widerrufsrecht dürfte dadurch verwirkt sein."

Nein, keiner der abschließenden Erlöschensgründe des § 312g Abs. 2 BGB sind eingschlägig. Da käme dann höchstens noch Wertersatz nach § 357a Abs. 1 BGB in Betracht, da kann man im Zweifel im drüber streien; ich würde aber auch da behaupten, daß er in diesem Fall keinen Wertersatz leisten muß.

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Otto Online Shop? Wenn ja:

Ja, bei einer Grafikkarte beeinträchtigt das alles dein Widerrufsrecht nicht.

Den Rückversand mußt du ggf. selber bezahlen.


NackterGerd  17.05.2023, 03:33

Wenn die Karte aber versiegelt war stimmt das nicht

Grundsätzlich: Ablehnung des Widerrufs kaum möglich
Das Gesetz schreibt sehr genau vor, in welchen Fällen das Widerrufsrecht erlischt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn versiegelte Ware ausgepackt oder ein Produkt nach Kundenwünschen individualisiert wurde.
Hier aber der Fall
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asdundab  17.05.2023, 03:45
@NackterGerd
"Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn versiegelte Ware ausgepackt"

Das trifft nur auf bestimmte im Gesetz definierte Arten versiegelter Waren zu, z.B. DVDs; Grafikkarten gehören aber jedenfalls nicht dazu.

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asdundab  17.05.2023, 03:48
@NackterGerd

Sind eigentlich nur abschließend die Fälle des § 312g Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 6 BGB:

  • Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

Grafikkarten fallen da auf keinen Fall drunter.

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NackterGerd  17.05.2023, 03:52
@asdundab

Ich habe ja nicht behauptet die Rücknahme ist ausgeschlossen nur eben nicht der volle Betrag durch sie Wertminderung

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asdundab  17.05.2023, 04:11
@NackterGerd

Das ist aber 1. etwas völlig anderes als das Erlischen des Widerrufsrechts bei Entfernen der Versiegeleung bei bestimmten Produkten und 2. sind die Regelungen bzgl. Wertersatz lt. BGH sehr eng auszulegen, insb. wenn ein Produkt einige Zeit testweise verwendet wird, das muß quasi immer möglich sein; vgl. BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 337/09

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Ja. Kannst du.