Otto Geld zurück 30 tage?
Hallo,
ich habe am 25.11.2022 ein Kinder Elektro Auto bestellt, welches am 30.11.2022 angekommen ist. Da es für einen Geburtstag geplant war, wurden die ersten Schäden erst dann erkannt, als es am 14.12.2022 geöffnet wurde.
Die Fernbedienung funktionierte nicht immer, dann springt es nicht mehr an und nach dem es doch nun angesprungen ist lenkt es nicht mehr, nach rechts.
Laut Otto, hat man 30 Tage nach Erhalt der Ware ein Rückgabe recht.
Am 18.12.2022 versuchte ich die Ware zurück zu senden, durch mein Otto Konto doch dies funktionierte nicht, weshalb ich mich dann an den Kunden Service gewandt habe. Der Service hat den Verkäufer kontaktiert und mir eine Reparatur angeboten.
Da das Auto 190,- gekostet hat, meinte ich das ich darauf verzichte und gerne meine Ware zurück senden und mein Geld zurück erstattet bekommen möchte. Dies lehnte er aber ab, da er meinte mein Widerrufsrecht wäre bereits abgelaufen und ich solle Verständnis dafür haben. Ich habe mich wieder an den Kunden Service gewandt, welche mehrmals ihn angeschrieben hatten, doch er verweigert es.
Nun meine Frage, wisst ihr was nun zu tun ist? Bei fast 200,- habe ich mich mehr erhofft und keine Reparatur.
Ich bin froh für jegliche Hilfe, vielen dank.
3 Antworten
Hast Du am 18.12. nachweislich (also schriftlich) Deinen Widerruf erklärt, oder nicht?
Wie sind die Rücksenderegeln bei Otto (bzw dem Verkäufer)? Normalerweise muss die Retoure spätestens 14 Tage nach erfolgtem Widerruf gesendet werden.
ja, ich konnte den Widerruf vom 18.12.2022 nachweislich erklären.
Naja ... 2 Möglichkeiten
weiter den Kundenservice schreiben und die Lage beschreiben. Ruf an und Frage wie sich das Verhält also quasi wer rechtlich das Rückgaberecht durchsetzen kann.
Wenn Otto da nicht reagieren kann (rechtlich) musst du ein Anwalt kontaktieren aber nunja wegen 200 Euro ..... lohnt wohl eher nicht.
Hoffe auf den Kundenservice die sollten doch für Käuferschutz verantwortlich sein.
PS du solltest den Verkäufer schreiben das du bereits am 18.12. Von dein Rückgaberecht Gebrauch gemacht hast. Was danach lief ist uninteressant.... ansonsten könnte ja jeder sich Ausreden
Du hättest nicht widerrufen, sondern reklamieren müssen, hol das bitte nach:
Und dann gibt es da noch den § 439 BGB, Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Das musst Du Otto nur beibringen.