Solche Geschichten sind rechtlich immer ausgesprochen kompliziert, aus verschiedenen Gesichtspunkten. Ich würde damit einen Anwalt aufsuchen, der sich auch mit Immobilienrecht auskennt.

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Es gibt keine Version des Samsung Galaxy S21 ohne 5G; folglich meinen beide Bezeichnungen ein und dasselbe Gerät und sind austauschbar.

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Apple hat damit angefangen und die meisten anderen Hersteller haben inzwischen nachgezogen.

Am Ende geht es den Herstellern darum die ca. 5 bis 10 € Kosten für den Adapter zu sparen um die Geräte entsprechend günstiger anbieten zu können. Viele Kunden haben des Weiteren ohnehin bereits einen geeigneten Ladeadapter, und wenn nicht können dies problemlos erworben werden.

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Also einloggen kann ich mich zwar, allerdings bekomme ich beim Zugriff aufs Kundencenter dann diese Meldung:

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Wird also gerade wohl einfach nicht gehen, da bleibt dir nur warten.

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Siehe Art. 1 Nr. 11.0.1.5 PassVwV im Falle eines Paßes:

Ein Pass oder Passersatz ist ungültig, wenn der Passinhaber verstorben ist.
Passbehörden, die Kenntnis vom Versterben eines Passinhabers erlangen, haben die zuständige und die ausstellende Passbehörde unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Seriennummern sämtlicher gültiger Reisepässe sowie der Dokumente, deren Gültigkeit bis zu 12 Monate vor Versterben des Inhabers ablief (vgl. Nummer 2.1.4.4), sind – sofern sie zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Versterbens nicht vorlagen und somit nicht entwertet werden konnten (Nummer 6.3.3.3) – bei Bekanntwerden des Versterbens bei der Passbehörde an die Polizei zwecks Einstellung in die Sachfahndung zu übermitteln. Zur Datenübermittlung siehe auch Nummern 15.0.2.2 und 15.0.2.3. Auf Antrag kann die Passbehörde, welcher Reisepässe eines Verstorbenen zur Entwertung und Einziehung vorgelegt werden, diese an die nächsten Angehörigen Kinder oder Eltern entwertet wieder herausgeben (vgl. Nummer 6.3.3.3).

und Art. 1 Nr. G.10.5.1 im Falle eines Personalausweises:

Versterben des Ausweisinhabers
Personalausweisbehörden, die Kenntnis vom Versterben eines Personalausweisinhabers erlangen, haben die zuständige und die ausstellende Personalausweisbehörde unverzüglich in Kenntnis zu setzen (vgl. Nummer 22.4.1 PassVwV). Die zuständige Personalausweisbehörde hat unverzüglich die Sperrsumme an den Sperrlistenbetreiber zu übermitteln. Dies kann im Einzelfall auch durch die ausstellende Personalausweisbehörde erfolgen, wenn diese zuerst Kenntnis erhält.
Die Seriennummern sämtlicher gültiger Personalausweise sowie der Dokumente, die in den vergangenen zwölf Monaten ungültig geworden sind (vgl. Nummer 2.1.4.4 PassVwV), sind – sofern diese Dokumente der Personalausweisbehörde zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Versterbens nicht vorlagen und somit nicht entwertet oder eingezogen werden konnten (vgl. Nummer 6.3.3.3 PassVwV) – an die Polizei zwecks Einstellung in die Sachfahndung zu übermitteln. Zur Datenübermittlung siehe auch Nummern 15.0.2.2 und 15.0.2.3 PassVwV.
Auf Antrag kann die Personalausweisbehörde den Personalausweis der verstorbenen Person an die nächsten Angehörigen – Kinder oder Eltern – entwertet wieder herausgeben. Ist das Gültigkeitsdatum noch nicht abgelaufen, ist vor Aushändigung ergänzend die Online-Ausweisfunktion auszuschalten (vgl. Nummer G.4.1 PAuswVwV oder 6.3.3.3 PassVwV).
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Du brauchst mind. 2 dieser Antennendosen samt Techni-LAN Aufsatz [EDIT: TechniLAN M500 Modem] (wie in Bild 2). Diese müssen jeweils mittels eines des Antennkabels an deren (Schraub-)Eingang mit dem einem der mit 1 bis 8 (egal welcher davon) bezeichneten Ausgänge des TechniLAN Multiverteilers (Bild 1) verbunden sein. Der Mutliverteiler muß des Weiteren am Strom angeeschlossen sein. Das wars, dann sollte die Ethernetverbindung darüber funktionieren.

Kurzum was du tun mußt:

  1. Die Zweite Antennendose mit dem TechniLAN Aufsatz [EDIT: TechniLAN M500 Modem] finden.
  2. Dann zunächst je den TechniLAN-Aufsatz [EDIT: TechniLAN M500 Modem] abnehmen und das Antennenkabel in den Eingang der Dose anbringen und festschrauben.
  3. Dann den TechniLAN Aufsatz [EDIT: TechniLAN M500 Modem] wieder anbringen.

P.P.S. Eventuell klappt es auch das eingehende Antennenkabel per Steckverbindung an irgendeinen der Ein- oder Ausgänge der Dose bzw. Aufsatzes [EDIT: TechniLAN M500 Modem] anzubringen, das ist so aber nicht vorgesehen und deshalb auch nicht garantiert.

P.P.P.S.: Hier findest du die Bedienungsanleitungen:

  1. https://www.technisat.com/assets/medias/docus/52/MONT_TechniSwitch_5_8_mini_LAN.pdf
  2. https://www.technisat.com/assets/medias/docus/47/MONT_TechniLAN_Dose_DE.pdf
  3. https://www.technisat.com/assets/medias/docus/46/MONT_TechniLAN_SV_700.pdf
  4. https://www.technisat.com/assets/medias/docus/69/MONT_TechniLAN_M500.pdf

Bei dir sind vermutlich nur die Geräte aus den Nummern 1, 3 und 4 im Einsatz!

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"8192 MB of dedicated video RAM is needed."

Wenn das zutrifft erfordert das Game eine dezidierte GPU mit mind. 8 GB VRAM.

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Wenn du im Taskmanager in den Tab 'Prozesse' wechselst und dann die Prozesse durch einen Klick auf den 'Datenträger'-Reiter nach der aktuellen Datenträgernutzung sortiertst siehtst du welche Prozesse deine HDD aktuell so auslasten.

P.S.: Warum nutzt du deine HDD als Systemlaufwerk (C:) und nicht die ebenfalls verbaute SSD (D:)?

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Es gelten hier die normalen Regelungen des allgemeinen Strafrechts.

In der Regel bedürfen sie dafür mithin einen richterlichen Beschluß und dafür müßen sie einen ausreichenden Verdacht haben, daß sich auf dem Gerät Beweismittel befinden.

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Da sind mehrere Sachen:

  1. Kommt ist da der passive Netzabschlußpunkt von DNSNET (Glasfaser); Bild 3.
  2. Eine Verteilung eines TV Anschlußes (vermutlich Kabel, DVB-C) auf 2 Dosen; Bild 2.
  3. Ein Patchpanel mit 2 Buchsen (unklar wo die hin führen, ggf. zu Netzwerkdosen irgendow in der Wohnung; Bild 1.
  4. Eine Steuerungseinrichtung für irgendwelche Smart-Home-Geräte, für die anscheinend dort eine Ethernetanbindung vorgesehen ist; Bilder 4 & 5.

Einen Modemrouter für Vodafone Kabel kannst, so das vor Ort verfügbar ist, zunächst einfach normal an der Multimediadose anstecken.

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Es handelte sich um eine Prepaid Aufladekarte ende Januar habe ich versucht die zu kaufen und vor 2 Wochen fingen die Mahnungen an ich könnte natürlich im schlimmsten fall die Rechnung zahlen und dann die Prepaid Karte nehmen aber habe eigentlich kein bedarf mehr würde mir aber vermutlich viele nerven ersparen"'

Dann schick denen per Mail hilfweise einen erneuten hilfsweisen Widerruf.

Das Widerrufsrecht dürfte nicht erloschen sein, da der Unternehmer jedenfalls noch nicht i.S.d. § 356 Abs. 5 Nr. 2 Lit. a BGB - so dieser hier überhaupt anzuwenden wäre - mit der Vertragserfüllung begonnen haben dürfte. Andere Erlischensgründe sind nicht ersichtlich.

Die Frist des § 355 Abs. 2 S. 1 BGB dürfte noch nicht zu laufen begonnen haben, da der Unternehmer dich vermutlich noch nicht über dein Widerrufsrecht belehrt hat (§ 356 Abs. 3 S. 1 BGB). Die Höchsfrist des § 356 Abs. 3 S. 2 BGB ist noch nicht verstrichen.

Anschließend würde ich das Bestehen der Forderung des Unternehmers mit Hinweis auf einen fehlenden wirksamen Vertragsschluß bestreiten; hilfsweise bestreitest du das Bestehen der Forderung mit Hinweise den - in diesem Falle - jedenfalls wirksamen Widerruf.

Bei evtl. folgende Inkassoschreiben kannst du das Bestehen der (Haupt-)Forderung gleichartig bestreiten.

Dann können die nichts machen außer zu klagen oder einen Mahnbescheid zu beantragen (dem du fristgemäß widersprechen kannst).

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"Wegen betrug?"

Der Vorgang klingt stark nach einem vollendeten Betrug.

"Kann ich damit zur polizei ?"

Theoretisch ja. Ist nur die Frage, ob das den Aufwand und die Peinlichkeit des Schilderns des Vorganges wert ist.

Angesichts der Schadenshöhe und der Tatumstände würde ich ehrlichgesagt keine Ermittlung des Täters erwarten.

Kurzum: Wenn du es anzeigen willst dann tue das, andernfalls ziehe deine Lehren darauf und laß es darauf beruhen.

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War vermutlich einfach nur eine verbuggte Pop-Up-Werbung. Bis darauf, daß sie nerven und deren Angebote häufig unseriös oder betrügerisch sind machen die in der Regel nichts weiter.

Allzu große Sorgen würde ich mir da nicht machen, vor Allem am Handy.

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"Ich wollte fragen, ob ich als Vodafonkunde mich ins z.B. 1&1-Netz einwählen kann."

Sollte nicht gehen, das Netz dürfte die Verbindung zurückweisen. Kannst du ja einfach mal ausprobieren.

"In dem Einstellungen (Android) kann man nämlich das Mobilfunknetz manuell einstellen. Wofür ist diese Funktion gut?"

Um das Gerät fest an ein Netz zu binden, sodaß kein Netzwechsel mehr zu einem anderen Netz stattfindet. Und um wählen zu können, welches Netz verwendet werden soll, wenn am jew. Standort mehrere einwahlfähige Netze vorhanden sind (innerhalb Deutschlands dürfte bei deinem Tarif aktuell ausschließlich das Vodafone-Netz einwahlfähig sein).

Dies ist praktisch insbesondere in Grenznähe und im Ausland relevant. Wenn du dich beispielsweise nahe der schweizer Grenze aufählst ist für dein Handy zum einen das deutsche Vodafone Netz und vermutlich auch ein oder mehrere schweizer Netze (dann als Roaming-Netz) einwahlfähig. Wenn du dich im Ausland aufhälst sind dort des Weiteren häufig mehrere lokale Netze einwahlfähig. Über diese Funktion des Handys kannst du dann je ein gewünschtes Netz wählen; wenn dort ein Netz gewählt ist wählt sich dein Handy ausschließlich in dieses ein, ist dieses dann nicht zu empfangen zeigt dein Handy "kein Netz", auch wenn ein anderes einwahlfähiges Netz vor Ort vorhanden wäre.

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Brich sofort den Kontakt mit diesem "Käufer" ab!

Die letzte Nachricht ganz unten stammt vom "Käufer", diese wurde offensichtlich in Betrugsabsicht verschickt.

Wenn du ihm jetzt deine Email-Adrssse senden würdest würde er dir vermutlich eine Email schicken (Die den Anschein erwecken sollen dürfte von Kleinanzeigen zu stammen), die dich auf eine Webseite des Betrügers lotst auf der am Ende vermutlich deine Kreditkarten- und/oder Onlinebankingdaten abgephished werden sollen. An der Ware besteht hier vermutlich gar kein Interesse.

P.S.: Das ist übrigens im Grunde die selbe Masche wie in deiner anderen Frage, nur mit einer etwas anderen Überleitung.

Wenn du solche Maschen nicht selbst sicher erkennen kannst würde ich dir dringend raten nichts über Kleinanzeigen.de (außer evtl. Abholung gegen Barzahlung und ohne jede Annahme irgendwelcher Onlinezahlungen/Reservierungszahlungen/usw.) zu verkaufen; denn auf Kleinanzeigen treiben sich massenhaft Betrüger rum. Wenn du die Sachen dennoch online verkaufen willst stell sie dann lieber bei https://ebay.de rein, da bist du zumindest vor Betrügern besser geschützt.

P.P.S.:

"ich verstehe nicht wie man bei ebay sachen verkauft"

Das ist immernoch nicht Ebay! Das ist Kleinanzeigen.de!

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Sucht euch schnellstmöglich einen Strafverteidiger, der soll das handeln; möglichst mit Spezialisierung für Sexualstrafrecht.

Zu einer Vernehmung bei der Polizei willst du vermutlich eher so oder so nicht hingehen.

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Naja, diese Aussage dürfte sich auf staatlich geförderten Ausbau beziehen. Dies ist mithin durchaus eine staatliche Umverteilungsmaßnahe, da der Allgemeinheit die Kosten des Ausbaus im ländlichen Raum auferlegt werden.

Von den neuen Rechten in den USA werden solche Maßnahmen allgemein häufig als "woke" oder als "socialist agenda" bezeichnet. Gemäß deren Verständnis sollten die unmittelbaren Kostenverursacher (die ländlich lebende Bevölkerung) solche Kosten eben selbst allein tragen, ohne das die Allgemeinheit dadurch belastet würde.

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