Der F-Anschluß (oben, mit Gewinde) ist für Daten.
Der TV-Anschluß befindet sich hier rechts (links ist für Radio).
Die Markierungen auf der Blende scheinen nicht zur Dose zu passen.
Der F-Anschluß (oben, mit Gewinde) ist für Daten.
Der TV-Anschluß befindet sich hier rechts (links ist für Radio).
Die Markierungen auf der Blende scheinen nicht zur Dose zu passen.
Ja, solange es noch Updates für den verwendeten Browser gibt dürfte es da in der Regel keine Probleme geben.
"funktionieren sie trotzdem mit amd"
Intel dürfte sich hier auf den Hersteller des WLAN Chips auf der Karte beziehen; mit deiner CPU hat das nichts zu tun. Alle zumindest halbwegs aktuellen WLAN-Karten dürften mit deiner CPU laufen.
Aber warum nimmst du nicht einfach eine WLAN-Schnittstelle über USB?
Strafanzeige wird bei der PVZ recht wenig bringen.
Bestreite einfach das Bestehen des Vertrages und mithin der Forderung ggü. der PVZ mit Nichtwissen (wenn sie an der Forderung festhalten wollen, sollen sie dir bitte den Vertragsschluß nachweisen) und die Sache sollte sich erledigt haben. Tanzt nochmal ein Inkasso deswegen an, erklärst du denen gegenüber das gleiche.
Hilfsweise widerrufst du den Vertrag noch (eine Widerrufsbelehrung dürfte dir ja nicht zugegangen sein), fichst ihn widerum hilfsweise wegen Irrtums an und kündigst ihn wiederum hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
"was muss ich jetzt machen mit der Bescheinigung"
Die ist für dich als Bestätigung, daß du dokumentiert hast, daß du diese Anzeige erstattet hast; dort sollten auch alle von dir im Zuge der Anzeige angegebenen und von der Polizei erhobenen Daten drauf stehen.
Diese heftest du am Besten ab, außer du brauchst sie, um z.B. ggü. einer Behörde die Anzeige nachzuweisen (z.B. im Falle eines Diebstahls von Perso usw.), in diesem Falle legst du diese Bestätigung der Behörde vor.
"bekommt der angezeigte ein Brief von der Polizei"
Kommt drauf an, was angezeigt wurde und wie die Staatsanwaltschaft oder Polizei am Ende entscheidet, wie sie verfährt. Bei Beleidungsdelikten oder sonstiger Bagatelldelikten aber vermutlich ja.
Deine Telefonnummer o.Ä. dürfte in diesem Brief aber nicht stehen.
Die Seite gibt es seit mind. 2015:
https://web.archive.org/web/20150822111818/http://derzeitvertreiber.com/
und das Impressum wirkt glaubhaft; der Shop dürfte mithin kein Fake-Shop o.Ä. sein. Wie seriös der anscheinend als Einzelunternehmer tätige Herr am Ende ist kann ich nicht beurteilen.
Portweiterleitungen auf IPv4 können i.V.m. DS-Lite nicht funktionieren (bzw. hätten keinen Effekt).
Wenn du ext. Zugriff auf die Geräte in deinem Netzwerk willst mußt du den Anschluß entweder auf normales IPv4 mit eigener öffentl. Adresse umgeschaltet bekommen oder du mußt den Zugriff über IPv6 durchführen (sofern möglich). Alternativ ginge auch noch Tunnelungsmöglichkeiten über einen ext. Server, der über eine eigene IPv4 Adresse verfügt, aber das ist deutlich komplizierter.
Schildere mal bitte zunächst, was du überhaupt genau zu erreichen suchst und welchen Tarif du bei welchem Anbieter nutzt (Internetzugang); so kann man dir hier am besten helfen.
"ich soll ipv6 scanner nutze, habe die ipv6 schnittstelle der fritzbox gescannt und nicht offen"
Der Port wird bei einem Portscanner nur dann als offen angezeigt, wenn am Ende auch wirklich eine Software auf diesem Port zur Verfügung steht, die auf die Anfrage auch antwortet. Diese Meldung hast du somit sehr schnell, auch bei einer funktionierenden Portweiterleitung (bzw. vermutlich eher Portfreigabe in der Firewall, denn bei IPv6 wird i.d.R. kein NAT verwendet).
Einfach gegenüber dem Inkassobüro die Umstände der Rücksendung schildern und mit Hinweis darauf das Bestehen der geltengemachten Forderung bestreiten. Wenn du Nachweise für die Rücksendung hast kannst du die in Kopie (!) noch beiligen/anfügen; das ist aber nicht zwingend.
Wirkt wie irgendein unseriöser China-Shop.
Wenn du was zurückschicken willst schreit das hier zumindestens nach Ärger: https://decarba.de/pages/umtausch-und-ruckgabe (auch wenn das Vorgehen rechtlich so nicht haltbar sein dürfte)
Der hat nur einen Ausgang für Composite Video (gelbes Chinch) und Mono Audio (rotes Chich). Dein Fernseher hat unmittelbar eine Composite Video-Schnittstelle und auch entspr. Audio-in über Chinch. Diese Anschlüsse kannst du über einen solchen Adapter verwenden (sollte deinem TV beigelegen haben): https://www.ebay.de/itm/235813217105 (Link nur ein Bsp.)
"Kann mir jemand mit seinen eigenen Worten erklären, wie ds lite funktioniert"
Quasi wie CGNAT, nur in der Umsetzung technisch etwas komplizierter.
"dieser besitzt eine öffentliche ip4 Adresse, VC dann hat es doch zur Folge, dass der Server von all diesen Kunden eine Anfrage bekommen, die alle die gleiche öffentliche IP V4 Adresse haben."
Ja, das stellt aber kein Problem dar, da die Anfragen alle von verschiedenen Ports dieser IPv4-Adresse kommen und der angerufene Server sie somit alle gentrennt behandelt, genauso wie wenn sie von verschiedenen IP-Adressen kämen.
Im Schrank geht der nicht an.
Des Weiteren deaktivieten sich viele Rauchmelder ohnehin, wenn sie nur aus der Deckenhalterung genommen werden.
Im Unterschied zu https bedeutet das lediglich, daß die Inhalte dieser Webseite unverschlüsselt vom Server der Webseite zu deinem Endgerät - und umgekehrt - übertragen werden. Infolgedessen ist es für ggf. exestierende Mittelsmänner möglich die so übertragenen Daten mitzuschneiden und ggf. auch on-the-fly zu verändern.
Besonders problematisch ist das insb. dann, wenn du dich in einem öffentlichem WLAN befindest und du dich dort mit Zugangsdaten anmeldest, denn in diesem Fall könnte jedermann in Empfangsreichweite diese Daten theoretisch unverschlüsselt mitschneiden.
Wird einfach ein schlechtes Modell gewesen sein. Hol dir doch einfach ein paar neue.
Die 10-Jahres-Melder haben bei mir eingentlich alle gut funktioniert (bis auf einen, der schon nach 3 Jahren kaputt ging).
Ruf einfach die Hotline an. Wenn sie da zwingend eine Kunden-PIN brauchen können die auch veranlassen, daß die dir neu zugeschickt wird.
Das dürfte am Powerline liegen. Von der Verwendung dieser Technik ist heute in fast allen Fällen komplett abzuraten; über WLAN lassen sich in aller Regel deutlich bessere und stabilere Ergebnisse erzielen.
Wenn du kein Ethernet-Kabel vom Router zu deinem PC verlegen willst würde ich dir einen Umstieg auf WLAN empfehlen. Wenn dein PC aktuell keine WLAN-Schnittstelle hat dann kannst du eine solche z.B. per USB problemlos nachrüsten.
Das ist völkerrechtlich umstritten; zu Näherem siehe bspw. https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtlicher_Status_Taiwans
Deine chinesische KI bringt hier übrigens Scheinargumente vor, die es unzutreffenderweise als zwingend interpretiert. Allerdings sind Resulutionen der UN-Generalversammlung völkerrechtlich eben nicht bindend, somit ändert die Resulution 2758 rechtlich auch nichts am Status Taiwans bzw. der Rep. China.
Wenn du das Gerät Online bestellt hast dürfte dir regelmäßig ein 14 (ab Erhalt des Geräts) tägiges Widerrufsrecht hinsichtlich des gesamten Vertrages zustehen.
Wenn du es im Laden abgeschlossen hast kommt es auf die genauen Umstände an, ist dann aber jedenfalls deutlich komplizierter.
Mach an dem Gerät mal einen Speedtest (z.B. https://fiber.google.com/speedtest/ unten unter "Los"); was kommt da raus?
Die Update-Geschwindigkeit von iOS ist auch nicht nur vom Internet abhängig, das Update muß auf dem iPhone auch installiert werden. Evtl. braucht dies am Anfang etwas länger, wodurch iOS die Installationsdauer dann zunächst entsprechend hoch schätzt.
Um ein WLAN-Netz aufzuspannen brauchst du nur ein Gerät, das als Wifi-Accespoint fungieren kann, das kann heute jedes Handy.
Wenn du darüber allerdings dann auch aufs Internet zugreifen willst braucht dieses Gerät wiederum aber eine Internetverbindung. Bei tragbaren Geräten kommt da praktisch regelmäßig nur ein Internetzugang über Mobilfunk in Betracht.