Rotlichtverstoß?
Ich bin gerade über die Straße gegangen und habe den 1. Schritt auf die Straße gesetzt da war aber noch grün, beim 2. Schritt war schon Rot daraufhin bin ich einfach schnell rüber gelaufen und dann hat ein Autofahrer mich darauf hingewiesen dass Rot ist, wie ist Das genau geregelt, ich kenne es so wenn ich noch bei grün auf der Straße bin darf ich doch rüber gehen oder muss ich wirklich zurück gehen?
4 Antworten
Wenn du bei grün schon auf der Dtrasse bist, darfst du sie noch überqueren. Alles richtig gemacht. Für Autofahrer schaltet es ja deswegen nicht gleich auf grün, sondern bleibt noch ne Weile auf rot.
Wenn du bei grün den ersten Schritt auf die Straße gesetzt hast, passt das.
lg
Wenn du bei grün die Straße betrittst, darfst du sie ganz überqueren, auch wenn die Ampel auf rot schaltet.
LG
Die Regelung findet sich in § 37 Absatz 2 Nr. 5 Satz 3 StVO:
Wechselt Grün auf Rot, während zu Fuß Gehende die Fahrbahn überschreiten, haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen.
Dementsprechend musst du nicht mehr umkehren, wenn du bereits bei Grün die Fahrbahn betreten hast.