Darf das Ordnungsamt prinzipiell bei Rot über den Fußgängerüberweg rauschen?
Für die Fußgänger war Grün und der Wagen kam so rasch über den Überweg gerauscht, dass ich unter dem Wagen gelegen hätte, wenn ich nicht stehen geblieben wäre. Im Übrigen wollten auch Schüler die Straße passieren. Ziel war dann wohl eine Pommesbude gut 200 Meter weiter, die mit zwei Tüten verlassen wurde.
Das Ergebnis basiert auf 14 Abstimmungen
7 Antworten
Prinzipiell Nein, das darf aber auch niemand Anders.
In den Fällen die der § 35 StVO beschreibt aber schon. Das Ordnungsamt kann Polizeibehörde sein (Polizei- und Ordnungsrecht) und es braucht für die Sonderrechte auch keine Sondersignalanlage.
Bei Fahrten mit Sonderrechten gilt aber eine besondere Sorgfaltspflicht, insbesondere dann, wenn die Gefährdung anderer Menschen nicht ausgeschlossen werden kann und man kann ohne eingeschaltete Signalanlage auch nicht erkennen, ob ein Fahrzeug mit Sonderrechten unterwegs ist.
Sofern das Fahrzeug mit einer Sondersignalanlage ausgestattet ist und ein Einsatz vorliegt ja.
Denn Sonnderrechte (Befreiung der STVO) haben prinzipiell nichts mit dem Wegerecht welches durch Blaulicht und Tonfolgehorn beansprucht wird zu tun.
Aber sie sollten miteinander verwendet werden, zumindest das Blaulicht sollte eingeschaltet sein. Es sei denn natürlich z.B. die Polizei will sich nicht bemerkbar machen, aber muss schnell Vorort sein.
Sofern das Fahrzeug mit einer Sondersignalanlage ausgestattet ist und ein Einsatz vorliegt ja.
Wo steht, dass für die Inanspruchnahme von Sonderrechten eine Sondersignalanlage erforderlich sei?
Dies würd im Umkehrschluss bedeuten, anrückenden Kräfte einer FF dürften aufm dem zur Wache keine Sonderrechte in Anspruch nehmen.
Darüberhinaus, wo steht denn, dass Sonderrechte vom O-Amt in Anspruch genommen werden können?
Dann ist es natürlich ein Verstoß, vorallem wenn gar keine Sondersignalanlage vorhanden ist.
Nein. Das Ordnungsamt hat normalerweise keine Wegerechte. Also ist es ein Rotlichtverstoß mit Gefährdung. Das ist eine Sache, welche man auch als Privatperson anzeigen sollte.
Sollte das Ordnungsamt auch eine Polizeibehörde sein. Dann hätten diese zwar Wagerechte, aber diese sind trotzdem an Regeln gebunden.
Die dürfen nur über Rot fahren, wenn dies zur Erfüllung von hoheitlichen Aufgaben erforderlich ist. Ein Besuch bei einem Imbiss gehört nicht dazu.
Auch bei Inanspruchnahme der Wegerechte befreit dies nicht vom Gebot der Gegenseitige Rücksichtnahme. Die dürfen nicht jemanden einfach so über den Haufen fahren. Wenn die über Rot fahren, dann ist für die besondere Vorsicht geboten. Die müssen auch bei Blaulicht mit reduzierter Geschwindigkeit fahren.
Solange da kein Blaulicht und Martinshorn an war, ganz sicher nicht.
Falsch
Sonnderrechte (Befreiung der STVO) haben prinzipiell nichts mit dem Wegerecht welches durch Blaulicht und Tonfolgehorn beansprucht wird zu tun.
Ziel war dann wohl eine Pommesbude gut 200 Meter weiter, die mit zwei Tüten verlassen wurde.
Eine Pommesbude!!! Natürlich sind das Sonderrechte... sorry, ich vergaß...
Vielleicht den Durst löschen, aber für Löscharbeiten ist eher die Feuerwehr zuständig.
Nein. Niemand. Auch nicht die Polizei.
Ohne Sondersignalanlage.
Einsatz: Hunger. Wir fahren zur Pommesbude.