Paket wurde entwendet - wer trägt die Kosten?
Hallo,
mir wurde ein Paket zugesendet von meinem Arzt, welches am Montag, den 10. Mai, ohne meine Zustimmung und in meiner Abwesenheit in den Hausflur abgestellt wurde.
Ein Nachbar hat dieses Paket dann netterweise direkt vor meine Wohnungstür gelegt, damit es nicht die ganze Zeit für alle sichtbar im Flur liegt. Dies hat mein Nachbar schon oft für mich getan, das ist hier im Haus keine Seltenheit. Pakete wurden hier noch nie entwendet.
Als ich gestern (6 Tage später) nach Hause kam, war mein Paket nicht mehr vor meiner Wohnungstür. Ich habe keine Benachrichtigung (im Briefkasten oder an der Tür) vorfinden können, sodass es aufgeschlossen ist, dass einer meiner anderen Nachbarn das vorsichtshalber in seine Wohnung genommen hat. Das werde ich heute Abend aber nochmal erfragen...
Sollte das Paket nun geklaut worden sein (wieso auch immer), wer trägt dann die Schuld und die Kosten? Ich habe nie angegeben, dass das Paket im Flur abgestellt werden soll...
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ItsJxsTiiN/1621185134592_nmmslarge__0_665_1125_1125_37adf98252eebced6bec9da2bbca8544.png?v=1621185135000)
Wird Dir Dein Paket nicht persönlich übergeben und geht es verloren bzw. wird gestohlen, muss der Händler bzw. der Paketzustelldienst eigentlich die ordnungsgemäße Zustellung inklusive persönlicher Übergabe beweisen. Früher konnte er das mithilfe Deiner Unterschrift tun.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Moin
Sofern das Paket als versicherter Versand gemacht wurde, ist ihr Paket über den Zustelldienst versichert.
Fragen Sie bei Ihren Zusteller mal nach.
Allerdings sehe ich das Problem, da ihr Nachbar,das Paket vor ihrer Haustür abgestellt hat,hat der Zusteller seine schuldigkeit getan.
In ihrem Fall,wäre es dann eher so,daß ihr Nachbar für die Kosten aufkommen sollte,auch wenn er es gut gemeint hat.
Lieber solange warten,bis man das Paket persönlich übergeben kann.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der Zusteller muß das Paket persönlich zustellen, es reicht nicht, das Paket vor der Tür abzustellen. Ansonsten haftet der Zusteller, es sei denn es ist eine Abstellgenehmigung erteilt worden. Aber warum der Nachbar das Paket nicht zu sich genommen hat ? Das wäre doch das Einfachste gewesen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das ist so wie mit den Schuhen vor der Tür. Neue gibt es von der Hausratversicherung.
Nur bei einem Mahnbescheid wäre es vielleicht kritisch, denn da läuft die Frist weiter.