Roller 45kmh mit Autoführerschein unter 18?
Hallo,
Ich bin 15 Jahre alt und habe gesehen, dass man, wenn man einen Autoführerschein hat, man automatisch eine Erlaubnis für Roller mit maximal 45 kmh fahren kann. Gilt das auch, wenn man mit 17 den Führerschein frisch gemacht hat, da man mit 17 ja eigentlich mit Beifahrer fahren muss? Danke
5 Antworten
Dass du einen Beifahrer brauchst, betrifft nur die Führerscheinklasse B. Vom Prinzip her ist es so, dass du hier das Mindestalter von 18 Jahren noch nicht erreicht hast, aber als Sonderregelung schon eine vorläufige Fahrerlaubnis bekommst, mit der du schon mit 17 in Begleitung fahren darfst. Diese Sonderregelung kennt man als BF17.
Aber das Mindestalter für Klasse AM erfüllst du dann ja. Also kannst du die Klasse AM, die du mit dem B-Führerschein dazu bekommst, auch in vollem Umfang und ohne Sonderregelungen nutzen.
Wenn du den BF17-Führerschein hast, darfst du Fahrzeuge der Klassen AM und L alleine fahren.
Ich will das selbe machen bin aber 16 halb und es dauert nicht mehr lange, ich kann schon nächtes Jahr Februar-März anfangen.
Ja Ich glaube man darf dann Roller bis 50kmh ohne Begleitetes Fahren, Fahren.
Guten Morgen!
Wenn du den BF17 Schein erworben hast, darfst du ein Klasse B Fahrzeug nur unter Begleitung der entsprechend eingetragenen Personen führen.
Das Klasse AM-Fahrzeug (den Führerschein erhältst du direkt mit Klasse B) darfst du selbstverständlich auch ohne die Begleitung einer weiteren Person fahren, sprich mit 17 Jahrene alleine.
Liebe Grüße
LunaticTiger // Justin
Richtig, die Klasse AM für Roller bis 50ccm Hubraum ist in Klasse B mit inbegriffen. Da die Klasse AM bereits ab 15 bzw 16 (je nach Bundesland) erlangt werden darf, kannst du diese Klasse mit 17 selbstverständlich benutzen. Begleitetes Fahren gilt nur beim Auto.
15, bundesweit.