Darf man mit einem BF17 dann Roller fahren?
Guten Abend, ich bin 16 und werde in einem Halben Jahr 17..
Meine Freunde haben alle den Roller Führerschein gemacht, ich halt nicht haha.. bin heute selber gefahren und es macht echt Spaß.
Ich bin jetzt selber auf die Idee gekommen, Roller zu fahren.. hätte einen Roller, der mir zu Verfügung steht von meinem Opa (müsste ihn mir halt Trosseln.. aber mal schauen )
Meine Eltern sagen, das ich einem Jahr eh mit dem Autoführerschein anfangen.. also BF17 ( Begleitetes Fahren ab 17 ).
Laut chatgpt, darf ich mit diesem Führerschein, also mit dem wo man begleitetes Autofahren darf, kein Roller fahren.. meine Eltern sagen, das es geht. Weil man mit dem Autoführerschein auch automatisch Moped und Roller fahren darf.
Kann mir jemand sagen, wie das ist? Ob ich dann noch zusätzlich den Roller Führerschein brauche oder nicht..
Wünsche euch noch einen wunderschönen Abend.
2 Antworten
Das begleitete Fahren bezieht sich nur auf den Autoführerschein.
AM (im der Klasse B dabei) kann man ja mit 16 machen und daher darfst du das mit bestandenem BF17 auch fahren.
Mit dem BF17 darf man genau dieselben Fahrzeuge, wie auch mit dem normalen Führerschein der Klasse B fahren. Darunter fallen neben dem Auto auch entsprechend begrenzte Motorroller und Traktoren. Auf einem Motorroller oder einem Traktor entfällt die Pflicht, eine Begleitperson mitzunehmen.