Mit Prüfbescheinigung vom Autoführerschein Roller fahren?

2 Antworten

Braucht man dafür wirklich den Führerschein den man erst am 17. Geburtstag abholen kann oder geht dort auch die Prüfbescheinigung des Autoführerscheins?

Du brauchst unbedingt den Führerschein. Die Fahrerlaubnis wird erst mit der Aushändigung des Führerscheins erteilt. Ohne diesen hast du auch für den Roller noch keine Fahrerlaubnis und würdest dich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar machen. Dass du das für Roller erforderliche Mindestalter bereits erreicht hast, spielt dabei keine Rolle.

Hi, die Fahrerlaubnis gilt erst als erteilt, wenn Dir der Führerschein ausgehändigt wird. Der Zettel, den Du vorab bekommst, zählt also nicht als Fahrerlaubnis.

Du kannst allenfalls beantragen, dass Dir der Führerschein der Klasse AM vorab ausgestellt wird. Da AM ja ab 15 ist.

Du wirst aber eh frühestens einen Monat vor Deinem 17. Geburtstag die praktische Prüfung ablegen konnen, da ist fraglich, ob sich das lohnt.