Restliche Kaution bezahlen trotz Kündigung?
Hallo
muss ich die restliche Kaution bezahlen wenn ich direkt von der Wohnung gekündigt wurde ? ( Vermieter hat Genehmigung für mein Hund entnommen und Hund lebt weiterhin in der Wohnung daher Kündigung )
da die Kündigung so schnell war habe ich in der Wohnung nur ein Bett ( Küche war schon da ) ich möchte nicht einrichten da der Vermieter nur Ärger macht und mich unfair behandelt. Habe ihn bereits 70% der Kaution bezahlt und die Wohnung ist natürlich in der kurzen Zeit nicht beschädigt etc. Ich bin in der Ausbildung und da ich weiß wie lange Vermieter die Kaution behalten will ich nicht mein ganzes Geld dem jetzigen Vermieter geben da ich es für die zukünftige Wohnung brauche.
was soll ich machen?
2 Antworten
Zunächst ist der Hund KEIN Kündigungsgrund. Das wurde bereits ausreichend durch Gerichte bis zum BGH hinauf ausgeurteilt. Allerdings besteht soweit wohl auch kein Interesse mehr bezüglich der Wohnung.
Insofern könnten trotzdem Schadenersatzansprüche gegenüber dem Vermieter bestehen. Zudem wird dieser gleiches Recht auf seiner Seite sehen und die Kaution vollständig einbehalten.
Rechtlich würde jedenfalls die Kaution zunäcst überwiesen werden, jedoch aufgrund der Kündigung wäre die Zahlung nicht mehr gerechtfertigt.
Es kann nicht zur Zahlung geraten werden, nur zum Besuch des Mietervereines, der mit solchen Vermietern fertig wird.
Die restliche würde ich nicht überweisen, auch nicht die restliche Miete.
Ist zwar rechtlich eine Grauzone, aber besser er rennt dem Geld nach, als du.
Doch das ist möglich (fristlos zusätzlich). Fraglich nur ob bis dahin die zwei Monate Miete als Voraussetzung offen sein können :)
Er müsste ja eine Zwangsräumung dafür durch bekommen und das ist nicht möglich.
Das war nicht Gegenstand der Frage!
Kann er mich früher deshalb kündigen ?
Eine weitere Kündigung ist immer möglich und muss jeweils separat angegriffen werden.
Das ist ja denn recht hilfreich.
Er müsste ja eine Zwangsräumung dafür durch bekommen und das ist nicht möglich.
Wenn nicht gegen die Kündigung fristgerecht vorgegangen wird, ist diese ungeachtet der Zulässigkeit rechtswirksam. Anschließend wird eine Klage auf Zwangsräumung langwierig und kostspielig; hier aber für die Beklagte. Selbst wenn der Auszug vor Urteil erfolgte durch den Verzug.
Kann er mich früher deshalb kündigen ?