Rechtslage bei Kündigung der Untermietverträge als Hauptmieter (wenn auch der Vertrag vom Hauptmieter gekündigt wurde)?

5 Antworten

Salue

Es gehört zu den Risiken eines Vermieters, dass er Mieter hat die einfach nach einer Kündigung nicht ausziehen. Da der Vermieter eventuell dem nächsten Mieter der Wohnung ein Einzugsdatum garantiert hat wird er gegenüber diesem schadenersatzpflichtig (Hotel-, Einlager- und Transportkosten). Das Geld muss er dann beim bisherigen Mieter wieder zu holen versuchen.

Du bist auch Vermieter, mit allen Rechten und Pflichten. Zieht Dein Untermieter nicht aus, wirst Du gegenüber dem Hauseigentümer schadenersatzpflichtig. Leider ist es so, dass solche mühsamen Untermieter kaum Geld haben und Du bleibst auf den Kosten sitzen.

Vermieter sein, heisst nicht einfach kassieren. Man trägt Risiken.

Tellensohn

Dann kann der Vermieter Räumungsklage einreichen.

Gegen dich als sein Mieter und gegen deine Untermieter als Bewohner.

Dann wird der Vermieter eine Räumungsklage gegen Dich und den Untermieter einreichen und zwar auch dann, wenn Du die Wohnung bereits verlassen hast, weil Du sie nicht bestimmungsgemäß zurückgeben kannst.

Die Räumungsklage muss sich auch gegen den Untermieter richten, da nicht gegen ihn vollstreckt werden kann wenn kein Titel gegen ihn vorliegt.

In dem Fall wird Dein Anwalt alle Dir entstandenen Kosten von den Untermietern einklagen. Einschließlich seiner Kosten. Ist nichts zu holen bleibst Du als Hauptmieter auf allen Kosten sitzen und lernst daraus Dir nie wieder Untermieter in DEINE Wohnung zu holen .

Dann schafft der Gerichtsvollzieher nach erfolgter Räumungsklage die Herrschaften hinaus .