Recht auf Teilhabe an wissenschaftlichem Fortschritt im Gefängnis?
Hallo gutefrage-Community,
ich bin gerade über den ersten Absatz des 27. Artikel der von der UN gesetzten Menschenrechte gestolpert, der folgendes besagt:
Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
Da ist mir die Frage in den Kopf gekommen: wenn man in Gefangenschaft steht, hat man dann in irgendeiner Weise das Recht, zu erfahren, was in der Welt passiert bzw. sich frei zu wissenschaftlichen Themen und Neuerungen zu informieren?
Ich danke im Voraus für hilfreiche und konstruktive Antworten!
MfG
1 Antwort
Ja, das gehört tatsächlich zu den Rechten als Gefangener. Du darfst beispielsweise einen Radio haben, du darfst bestimmte Zeitungen abonnieren oder du darfst auch ein Fernstudium aufnehmen (wenn du lang genug im Knast sitzt)
Meistens gibt es auch eine Gefängnisbücherei, in Ausnahmefällen kannst du wahrscheinlich auch über Fernleihe wissenschaftliche Literatur bekommen
Das ist interessant zu wissen. Ich frage mich, was du mit „bestimmten“ Zeitschriften meinst - gibt es da Einschränkungen?
Ich gehe mal davon aus dass das je nach nachgewiesenem Interesse und Einschätzung des inhaftierten unterschiedlich gehandhabt wird. So Abhandlungen über drogenherstellung Sprengstoff oder Bombenbau wirst du wahrscheinlich nicht bekommen
Ok, vielen Dank für die Auskunft