Christliche Plakate im Freien aufhängen?

Ja, weil ... 85%
Nein, weil ... 10%
Weiss nicht 5%

41 Stimmen

32 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja, weil ...

Auch beim aufhängen von christlichen Botschaften, muss man sich an die geltenen Gesetze halten. Du kannst nicht, die Gegend wild zu plakatieren, wo es dir grade passt. Einfach mal ne Genehmigung einholen und schon klappt es.

Im übrigen bin ich aktive Christin und habe die Erfahrung gemacht, dass es sogenannte Christen gibt, die immer gerne auf ihre freie Meinungsäußerung und freie Religionsausübung pochen, aber nur bei den Meinungen, die ihnen in den Kram passen. Ich hatte noch dieses Jahr ein nettes Erlebnis mit einem Herren, der uns katholischen Frauen unsere freie Meinungsäußerung und Religionsausübung versagen wollte. Ein von uns in Absprache mit dem Pfarrer auf dem Gelände der Kirche aufgehängtes Plakat zu Maria 2.0 wurde abgehängt und entsorgt. Aber wir hatten einen längeren Atem. Das Spielchen ging 5-6 mal hin und her. Plakat hin, Plakat weg, Plakat hin, Plakat weg... Am Ende hing es dann letztendlich doch, nachdem der Pfarrer ihm verklickert hat, er solle es doch bitte hängenlassen. Und am Ende fühlte der gute Mann sich dann noch gemobbt. Ach ja, es gibt schon merkwürdige Menschen.


Anastasia65  17.12.2021, 13:08

Und, habt ihr Liebe geübt gegen diesen Mann? Daran, und nicht an Plakaten, erkennt man doch die Christen?

Mimps  17.12.2021, 13:27
@Anastasia65

Also wir haben zumindest seine Meinung, die nicht unsere ist, akzeptiert und haben das Gespräch gesucht. Denn nur so kann es funktionieren. Ich finde, wir waren liebevoller zu ihm, als er zu uns.

Anastasia65  17.12.2021, 13:45
@Mimps

Gut! Das ist aber auch das Mindeste, man von aktiven ChristInnen verlangen darf!

Nein, weil ...

man dafür eine Genehmigung braucht. Kostet ja auch was. Zumindest ist es in DE so. Manche dürfen auch kostenlos rumhängen, aber fragen sollte man trotzdem. Entfernen sollte man sie dann auch mal wieder, sonst hängen die jahrelang herum.


DerRoll  17.12.2021, 09:12

Und warum hast du "Nein" angekreuzt? Findest du die von dir beschriebenen gesetzlichen Einschränkungen etwa falsch?

Wenn Du die Plakate an Dein eigenes Gebäude auf Deinem eigenen Grundstück hängst, kann das keiner verbieten.

"Im Freien" bedeutet, dass Du von der Stadt / Gemeinde zunächst eine Erlaubnis einholen musst, damit das Ordnungsamt Dir nicht in die Quere kommt.

Seinen Glauben frei ausleben und mitteilen zu dürfen ist kein Freifahrtschein, wo auch immer man gerade Lust hat, ein Plakat aufzuhängen.

Ja, weil ...

Nur weil Du das Recht hast Deinen Glauben frei zu leben bedeutet das im Umkehrschluss nicht, dass Du das Eigentum anderer durch illegal aufgehängte Plakate verschmutzen oder beschädigen darfst. Das schliesst öffentliches Eigentum mit ein.

Und wenn das Plakat offiziell (z.B. auf einer offiziellen Plakatwand die dafür angemietet wurde) aufgehängt wurde, dann wird es das Ordnungsamt wohl kaum entfernen oder deshalb Ärger machen…


Monach2021 
Beitragsersteller
 16.12.2021, 11:42

Bitte nicht böse sein. Busstationen sind öffentlicher Raum und nicht Privatgrund anderer.

Monach2021 
Beitragsersteller
 16.12.2021, 11:44
@Waldmensch70

Das Entfernen ist eigentlich nicht legal, weil es eine Menschenrechtsverletzung verkörpert.

MitFrage  16.12.2021, 11:45
@Monach2021

Auch öffentliche Güter darf man nicht nach Belieben nutzen. Oder willst du, dass jede Bushaltestelle, jeder Gehweg, jeder Wald mit Plakaten zugeklebt wird?

Monach2021 
Beitragsersteller
 16.12.2021, 11:46
@MitFrage

Würde mir gefallen. JA. Ich will an einem jeden Baum ein christliches Plakat sehen.

MitFrage  16.12.2021, 11:51
@Monach2021

Dann wirst du auch an jedem Baum ein moslemisches, ein jüdisches, ein buddhistisches, ein taoistisches Plakat sehen und jede Menge Werbung für Konsumgüter.

Wann das dann deiner Ansicht nach die richtige Strategie ist, um Menschen vom Glauben zu überzeugen, hast du vielleicht etwas falsch verstanden.

BadWolf27  16.12.2021, 11:57
@Monach2021

Nein, sie sind zunächst einmal Eigentum der Betreibergesellschaft.

Morticia20  16.12.2021, 11:58
@Monach2021

Die Werbetafeln an den Bushaltestellen können gemietet werden... da kann nicht jeder einfach seine Plakate aufhängen

iQhaenschenkl  17.12.2021, 09:20
@Monach2021

Öffentlicher Raum der dazu genutzt werden darf, wozu er bereitgestellt wird, nämlich um auf den Bus zu warten! Öffentlicher Raum ist nicht sozialisierbar. Entweder gehört dieser Raum der Stadt oder dem Verkehrsunternehmen.

iQhaenschenkl  17.12.2021, 09:27
@Monach2021

Du versuchst verzweifelt uns eine ganz spezielle Blickweise auf den Christlichen Glauben zu lenken, der aber mit dem tatsächlichen Christlichen Glauben so viel zu tun hat, wie die Kuh mit dem Sonntag. ich vermute mal, dass Du Adventist bist.

Jetzt versuchst Du Dich auch noch als Jurist und behauptest alle Juristen hätten Unrecht und nur Deine, laienhafte, juristische Blickweise wäre rechtens.

Wann fängst Du endlich an, die Realität zu akzeptieren und nicht immer bei "Wünsch Dir Was!" abzukupfern?

Mir scheint das Ganze langsam pathologisch.

Ja, weil ...

Das Aufstellen von Plakaten ist - völlig unabhängig vom Inhalt - in der Regel eine Sondernutzung von öffentlichem Grund. Niemand kann einfach so Plakate irgendwo hinstellen. Auch Parteien z. B. müssen das beantragen (wobei die genauen Regeln von der jeweiligen Kommune abhängen). Wenn du also einfach irgendwo Plakate aufstellst oder anbringst, dann wird das Ordnungsamt dich auffordern, die wieder abzubauen - egal, ob du für das Christentum oder sonst was wirbst.


Monach2021 
Beitragsersteller
 16.12.2021, 11:40

Genau das ist der Punkt: Nicht unabhängig vom Inhalt. Denn: Wenn es christliche Plakate sind, ist es Mission.

FataMorgana2010  16.12.2021, 11:42
@Monach2021

Ja und? Du scheinst zu meinen, dass alles erlaubt ist, nur weil man da einen Religionssticker draufklebt. Das ist nicht so.

Monach2021 
Beitragsersteller
 16.12.2021, 11:43
@FataMorgana2010

Wenn die Botschaft christlich ist und klar hervorgeht, normalerweise JA.

FataMorgana2010  16.12.2021, 11:46
@Monach2021

Nein. Du darfst im Rahmen der Religionsausübung nicht gegen geltende Gesetze verstoßen. So funktioniert das nicht mit den Rechten aus dem Grundgesetz. Du kannst vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem entsprechenden Landesverfassungsgericht gegen ein Gesetz klagen, dass deiner Meinung nach gegen die Religionsfreiheit verstößt. Und wenn das Gericht dann entscheidet, dass du recht hast, dann muss das Land/der Bund das Gesetz ändern. Aber das entscheidest nicht du.

MuninDerRabe  16.12.2021, 11:46
@Monach2021

Da irrst Du Dich.

Welche absurde "Religion" auch immer, sie steht nicht über geltendem Recht.

FataMorgana2010  16.12.2021, 11:46
@Monach2021

Und wo steht in dem von dir zitierten Artikel, dass es um eine CHRISTLICHE Botschaft geht? Da steht nur was von Religion allgemein...

Nadelwald75  16.12.2021, 11:51
@Monach2021

Mission ist Werbung für deine Sache. Umgekehrt kann man auch jede Werbung als "Mission" betrachten. Es kommt nur darauf an, ob die Anbringung von Plakaten sich an die Vorschriften hält.

FataMorgana2010  16.12.2021, 11:52
@Monach2021

Ja, aber christliche Plakate sind gegenüber den Plakaten anderer Religionen nicht zu bevorzugen.

Monach2021 
Beitragsersteller
 18.12.2021, 12:21
@earnest

Ich habe absolut nichts dagegen, wenn der Islam, der Koran darf nur in arabisch gelehrt werden, sein Plakat direkt danebenhängt.

Monach2021 
Beitragsersteller
 19.12.2021, 12:33
@earnest

Freut mich. Die allgemeinen Menschenrechte nicht. Und: Da gibt es sogar Leute die warten auf Arbeit, wenn jemand die Menschenrechte nicht achtet. Der Menschenrechtsgerichtshof für die allgemeinen Menschenrechte in Den Haag.

FataMorgana2010  19.12.2021, 13:05
@Monach2021

Die warten sicherlich nicht auf Arbeit, die haben genug zu tun. Und auch hier gilt: Ja, du kannst jederzeit klagen, wenn du glaubst, dass die Menschenrechte nicht geachtet werden. Zunächst vor den deutschen Gerichten, dann auch in Den Haag (das ist nämlich erst dann zulässig, wenn du den Rechtsweg hier ausgeschöpft hast). Und wenn dann ein Urteil zu deinen Gunsten gefällt worden ist, dann muss der deutsche Staat unter Umständen seine Verwaltungspraxis anpassen. Aber erst dann! Und erst dann kannst du auch dementsprechend so handeln, wie diese neuen Regeln das ermöglichen. Du kannst nicht jetzt sagen: Ich verstoße jetzt gegen die Regeln, weil ICH glaube, dass die meine Menschenrechte verletzen. Es ist völlig rechtens, dass die Plakate vom Ordnungsamt entfernt werden bzw. du dazu aufgefordert wirst, das zu tun. DEINE Interpretation der Menschenrechte ist völlig egal, solange du sie nicht gerichtlich durchsetzen kannst.

Monach2021 
Beitragsersteller
 19.12.2021, 14:16
@FataMorgana2010

Ich kann vor überhaupt keinen deutschen Gericht klagen. Weil: Ich bin kein Deutscher. In bin Österreicher mit Dauerniederlassung in der EU, nämlich in Bulgarien. Da ich in dem Fall der Geschädigte wäre, wäre es ein internationaler Zwischenfall und gehört daher sofort nach Den Haag.

FataMorgana2010  19.12.2021, 15:25
@Monach2021

Du kannst nicht vor einem deutschen Gericht klagen, weil du kein Deutscher bist? Äh - nein. Nein, wirklich nicht.

FataMorgana2010  19.12.2021, 15:33
@FataMorgana2010

Das ist auf so vielen Ebenen falsch. Wer auch immer in Deutschland mit dem Ordnungsamt in Konflikt kommt (oder in Österreich.. oder in Bulgarien...) kann selbstverständlich dort dagegen gerichtlich vorgehen, im Rahmen der Gesetze des Landes. Es ist kein "internationaler Zwischenfall", wenn ein Österreicher in Deutschland widerrechtlich Plakate aufstellt, es ist einfach ein Österreicher, der in Deutschland widerrechtliche Plakate aufstellt und deswegen einen Bescheid vom Ordnungsamt bekommt. Es ist ja auch kein internationaler Zwischenfall, wenn ich in Italien zu schnell fahre und darum ein Ticket bekomme...

Monach2021 
Beitragsersteller
 19.12.2021, 16:04
@FataMorgana2010

Ich stelle ich Deutschland bestimmt keine Plakate auf. Begründung: ich lebe nicht in Deutschland, bin nicht in Bulgarien und kann daher dort gar keine Plakate aufhängen. Wenn Menschen die Plakate aufhängen, dann deshalb, weil sie diese bei unserer Plakatdatenbank:

http://glaubensstifter.wordpress.com

ausgedruckt und aufgehängt haben. Also hätte ein deutsches Ordnungsamt, eine bulgarische Kirche daran gehindert Mission zu betreiben. Und das ist dann ein reiner Fall für Den Haag.

FataMorgana2010  19.12.2021, 16:27
@Monach2021

Immer noch nicht. Nein, immer noch nicht. Du hast ein komplett falsches Verständnis von der Anwendung des Rechts. Wie du dir das vorstellst, funktioniert das einfach nicht. Der Konflikt ist nicht ein Konflikt zwischen welcher Kirche auch immer und dem Ordnungsamt, sondern ein sehr simpler Konflikt zwischen den Menschen, die illegal Plakate aufhängen und dem Ordnungsamt. Und all das hat rein gar nicht mit Den Haag zu tun...

Monach2021 
Beitragsersteller
 20.12.2021, 13:28
@FataMorgana2010

Also mein Verständnis besagt: An ein Urteil hat man sich zu halten. Jedes Urteil schafft einen Präsidenzfall.

Und Deines?

Wenn also ein Urteil des Menschenrechtsgerichtshofes in Den Haag für die USA existiert, gilt dies auch in Europa. Weil ja die Interpretation der Menschenrechte weltweit die Gleiche sein sollte.

FataMorgana2010  20.12.2021, 21:48
@Monach2021

Jedes Urteil des Menschengerichtshofs bezieht sich auf einen konkreten Fall in einem konkreten Staat. Wie gesagt: Du missverstehst die Arbeit von Gerichten, die Aufgabe des Menschengerichtshofs und die Frage, wie die abstrakt formulierten Menschenrechte konkret realisiert werden. Aber ich fürchte, da kommen wir nicht weiter.

Monach2021 
Beitragsersteller
 21.12.2021, 12:15
@FataMorgana2010

Der Menschenrechtsgerichtshof schafft weltweite Präsenzfälle. Weil sämtliche Menschenrechte weltweit die gleichen sind.