Recht auf Austausch oder Reparatur?

3 Antworten

In diesem Fall haben Sie, aufgrund der Gewährleistung, Anspruch auf Reparatur oder Umtausch. Ich würde noch einmal beim Unternehmen nachfragen und das ganze begründen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Händler hat schlichtweg das Entscheidungsrecht, nicht du ;) (siehe auch im BGB Sachmängel, sind zu viele Paragraphen weiß nicht auswendig welcher das genau ist). Primär hat der Händler zuerst das Recht auf zweimalige Reparatur - muss davon aber nicht Gebrauch machen und kann auch direkt nur das Geld erstatten (und zwar nur den Zeitwert, wenn der Artikel jetzt schon länger genutzt wurde, also im Zweifel sogar noch weniger als den ursprünglichen Kaufpreis)


RobertLiebling  20.12.2020, 19:24

§ 439 BGB gewährt eigentlich dem Käufer das Recht zur Wahl der Art der Nacherfüllung.

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https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


Kahn001 
Beitragsersteller
 20.12.2020, 19:49

Ich danke!! Habe mich auf den Paragraph berufen und warte jetzt mal ab. :-)

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