Folierung ist kein Problem. Mit dem Licht könnte es, je nach Außenwirkung, Probleme geben.
Das ist in zweierlei Hinsicht möglich. Zum einen durch §257 c StPO und zum anderen durch die Untersuchungshaft falls dringende Haftgründe bestehen.
Bereits mit dem kostenlosen Einstellen des Artikels verpflichten Sie sich zum Verkauf der Ware an den Höchstbietenden. Sie müssen auch bei einem zu niedrigen Höchstgebot verkaufen. Der Grund hierfür ist der bereits entstandene Kaufvertrag (§433 BGB) zwischen Ihnen und dem Bietenden.
Man muss hier ganz klar festlegen, dass Eltern den Umgang mit dem Freund nicht so einfach verbieten können, solange keine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Wenn sie jedoch bei ihm übernachtet, nicht nachhause kommt etc., währe das theoretisch schon möglich.
Du solltest den Vertrag schriftlich kündigen. Sollte dies nichts bringen, käme der zivilrechtliche Weg in Betracht.
Wenn du von den Taten erfährst bevor er sie begeht, machst du dich möglicherweise selbst strafbar.
Ich würde dir raten das Gespräch mit den Eltern zu suchen.
Dass Fahren ohne Führerschein ist keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Im Bußgeldkatalog ist ein solches Vergehen mit 10 Euro gelistet.
Ich würde abwarten. Sollte wirklich ein Brief der Polizei kommen, empfiehlt sich der Gang zum Fachanwalt.
Du hast natürlich einen Unterlassungsanspruch aufgrund der Behauptungen. Jedoch sehe ich eher ein Problem im Hinblick auf den Umgang miteinander. Ich würde erst einmal das ruhige, sachliche Gespräch suchen. Sollte dies nichts nützen, empfehle ich Ihnen das ganze einem Fachanwalt für Miet- bzw. Strafrecht vorzulegen.
Sollte ein vorsätzlicher Behandlungsfehler vorliegen, wovon ich zumindest nicht ausgehe, können Sie den praktizierenden Arzt zivilrechtlich haftbar machen.
Auch eine fahrlässigkeitstat ist gedeckt.
Ohne ein Gutachten kommen Sie hier nicht weiter. Ich rate Ihnen dringendst einen Fachanwalt für Medizinrecht aufzusuchen. Mit einem Experten für dieses Fachgebiet, können Sie weitere zivilrechtliche Schritte einleiten.