Nein das darf er nicht. Er hat sogar eine amtliche Schweigepflicht. Ob diese hier gilt, ist abzuwägen. Aber selbst wenn, obliegt eine Einweisung dem Gericht und nicht dem Lehrpersonal.
Wenn es gut gemacht ist, hast du ohne technische Überprüfungssysteme keine Chance.
Ich sehe hier noch keine strafrechtlich relevante Handlung.
Ja das geht. Er kann jedoch, logischerweise nicht beides in einem Prozess verkörpern.
Wenn die Eigenjustiz gerechtfertigt war, zum Beispiel um sein Eigentum zu schützen, bleibt sie straffrei. Sobald die Grenzen überschritten werden, begibt man sich in den strafbaren Bereich.
Schreibe dem Verkäufer, dass es keinen Kaufvertrag gab und ihr nichts bezahlt.
Da gibt es alles von Ordnungsgeld bis hin zur Ordnungshaft.
Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland, aufgrund der Straflosigkeit der Haupttat, straffrei.
Zu 1. Nein das darf er aufgrund der Volljährigkeit nicht.
Zu 2. Hier kann man das nicht konkret sagen. Die Erziehungsberechtigten sind zwar dazu berechtigt, Eigentum zum Zwecke der Erziehung kurzzeitig einzuziehen, eine dauerhafte Wegnahme ist nicht zulässig. Man müsste also die genauen Eigentumsverhältnisse klären.
Das kann dir so keiner sagen weil niemand die genaue Situation kennt. Die Polizeibeamten vor Ort haben die Schuldfrage sicherlich geklärt.
Laut meinen Bruder und anderen Augenzeugen soll der Fahrer des Audis ca. 70-90km/h gefahren sein
Ob die Geschwindigkeit tatsächlich stimmt, bezweifle ich stark.
Wenn ein Arzt gegen die Patientenverfügung verstößt, macht er sich tatsächlich strafbar.
Ja eine Mietminderung ist in bestimmten Fällen zulässig, sofern der Vermieter den Schaden nicht beseitigt. Hierbei würde ich jedoch einen Fachanwalt für Mietrecht damit beauftragen.
Hier sehe ich den Tatbestand des §132 a, also dem Tragen von inländischen oder ausländischen Dienstabzeichen erfüllt.
Es kann u.a. den Tatbestrand der Volksverhetzung erfüllen.
Gehe zu einem entsprechenden Fachanwalt und er soll dazu Stellung beziehen.
Das kann man ohne die genauen Umstände nie sagen. Frag am besten deinen Anwalt.
Auch ein Versehen rechtfertigt keinen Rotlichtverstoß.
Mit dieser Strafe, wird ein Polizist aus dem Beamtenverhältnis entfernt.
Wenn wirklich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, was ich nicht beurteilen kann, kannst du dich gemäß 1666 BGB an das zuständige Familiengericht wenden.
Nein, dafür kannst du abgemahnt werden.