Nein das darf er nicht. Er hat sogar eine amtliche Schweigepflicht. Ob diese hier gilt, ist abzuwägen. Aber selbst wenn, obliegt eine Einweisung dem Gericht und nicht dem Lehrpersonal.

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Ich sehe hier noch keine strafrechtlich relevante Handlung.

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Zu 1. Nein das darf er aufgrund der Volljährigkeit nicht.

Zu 2. Hier kann man das nicht konkret sagen. Die Erziehungsberechtigten sind zwar dazu berechtigt, Eigentum zum Zwecke der Erziehung kurzzeitig einzuziehen, eine dauerhafte Wegnahme ist nicht zulässig. Man müsste also die genauen Eigentumsverhältnisse klären.

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Hatte ich Schuld an einem Unfall?

Hi Community!

Vor ungefähr 8 Jahren ereignete sich in meinen Dorf ein Unfall!

Ich war zu diesen Zeitpunkt sechs Jahre alt und ich hatte zu meinem Geburtstag im Juni ein Fahrrad bekommen! Ich fuhr also mit meinem Bruder (der 10 Jahre alt war) zu einen nahegelegenden Spielplatz, es war an einem Freitag um ungefähr halb neun am Abend. Da aber Ferien im Sommer (ich glaub es war im Juli oder August) waren durften wir länger (bis 10 Uhr) aufbleiben.

Ich und mein Bruder fuhren also bei meinem Nachbar vorbei und fahren dann die Straße hoch die, die zum Spielplatz führte.

Die Straße war nicht sonderlich breit (Da die Straße auch steil), denn es hatten nur knapp 2 kleine Autos in der Straße Platz.

Ich fuhr die Straße entlang bis ich sah wie ein Auto von oben kam (dieses Auto fuhr ca. 20 km/h). Das Auto fuhr auch eher in der mitte der Straße da sehr wenig Gegenverkehr im Dorf ist. Mein Bruder war schon fast beim Spielplatz und schaute dann wo ich bin. Doch weil ich dann das Auto vor mir sah, fuhr ich auf den Bürgersteig. Doch Plötzlich hörte ich wie ein Auto hinter mir die Straße schell hinauffährt, ich sprang sofort vom Fahrrad das dann auch unter das Auto kam ( das Auto Was von unten kam , war ein Audi) und das Fahrrad war natürlich kaputt. Da das Auto von oben eben in der mitte der Straße langsam hinab fuhr, ist der Audi in das Auto das von oben kam und in den Bürgersteig links von der Straße (wo ich mit den Fahrrad war) hineingefahren.

Laut meinen Bruder und anderen Augenzeugen soll der Fahrer des Audis ca. 70-90km/h gefahren sein, er hat auch natürlich eine Vollbremsung gemacht. (Der Unfall ereignete sich eine 30ger Zone). Er soll glaub ich ein bisschen nach Alkohol gestunken haben.

Mein Eltern waren natürlich schockiert und waren dann aber sehr erleichtert als sie erfuhren das es mir gut geht bis auf ein aufgeschürftes Knie! Den Fahrern der Autos haben sich nur leichte Verletzungen zugezogen. Dennoch entstand ein großer Sachschaden für die Autos...

Das größte Problem zu diesen Zeitpunkt war aber dass mir ein paar Leute die Schuld an diesen Unfall gegen haben (Ein paar Leute aus dem Dorf, und ein paar Freunde zu diesen Zeitpunkt und die beiden Fahrer) weil ich vielleicht zuerst auf der Straße gefahren bin...! Heute geht mir aber körperlich als auch Mental zum Glück gut.

Was ist eure Meinung dazu?

(Sorry für meinen schlechten Satzbau denn Deutsch ist nicht meine Stärke!)

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Das kann dir so keiner sagen weil niemand die genaue Situation kennt. Die Polizeibeamten vor Ort haben die Schuldfrage sicherlich geklärt.

Laut meinen Bruder und anderen Augenzeugen soll der Fahrer des Audis ca. 70-90km/h gefahren sein

Ob die Geschwindigkeit tatsächlich stimmt, bezweifle ich stark.

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Wenn ein Arzt gegen die Patientenverfügung verstößt, macht er sich tatsächlich strafbar.

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Darf man die Miete selbst senken?

Hallo ,

vor 4 Monaten etwa haben wir einen Wasserschaden in der Wohnung bekommen durch die Bauarbeiten über uns. Da über uns zur Zeit Penthouse Wohnungen erbaut werden und somit das komplette Dach entfernt worden ist , wurde es nur mit einer abdeckplane ( schlampig ) überzogen und somit ist der Regen durch die Decke und an den Wänden runter gelaufen bis zum 1. Stockwerk ( wir wohnen im 3. ) .
Wir hatten uns damit an den Hauswart gewendet und der hatte sich darum gekümmert, dass wir von der Baufirma die die Bauarbeiten durchführt , trockengeräte bekommen um die Feuchtigkeit auszusaugen.
Schön und gut. Wir haben alles dokumentiert in dem wir Bilder & Videos von den ganzen Geschehnissen machten und das der Wohnungsverwaltung geschickt haben ( Per email alles ).
Wir haben privat schaden davon tragen müssen da die Nässe & trockengeräte unseren pvc Boden beschädigt haben sowie unsere Läufer im Flur.
All das wurde dokumentiert.
Es hieß , dass wir einen Gutachter vorbei geschickt bekommen der den Privat Schaden nochmal dokumentiert was auch schon 2-3 Monate her ist. Der ist nicht gekommen.
Ich habe denen gesagt, dass ich nicht jeden Tag Zeit habe da ich arbeiten bin und die sich bitte an mich wenden sollen wegen des Besuches. Es hat sich keiner gemeldet bislang. Durch die Bauarbeiter haben wir nächtliche Störungen gehabt auch wegen der trockengeräte die bei uns 24/7 liefen.
Juckt die aber halt nicht.
Ich habe in einer email vor 2 Monaten eine Mietsenkung beantragt - keine Antwort.

zwischendurch kamen die Bauarbeiten vorbei und haben nacheinander die trockengeräte mitgenommen mir aber auch keine weiteren Infos gegeben über den weiteren Verlauf, da die selbst keine Ahnung hätten.
Eines abends ( vor ca 1 Monat ) hatte die Nachbarin neben uns bei uns geklingelt und mit mir über die Geschehnisse gequatscht. Sie hatte mich darüber aufgeklärt, dass scheinbar die Verwaltung auf keine der emails oder Anrufe antwortet der Mieter in unserem Haus und die meisten mit uns eingeschlossen ebenfalls eine mietsenkung beantragt haben.
Es hätten auch schon vor Wochen die Maler auftauchen sollen die die Wände und decken neu streichen sollten , aber von denen auch keine Spur.
Wir haben nur eine E-Mail an die wir uns wenden sollen aber von der kriegt niemand eine Erklärung oder Antwort.
Weiß irgendjemand was man in so einem Fall tun sollte?

Danke schonmal im Voraus!
liebe Grüße Melisa.

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Ja eine Mietminderung ist in bestimmten Fällen zulässig, sofern der Vermieter den Schaden nicht beseitigt. Hierbei würde ich jedoch einen Fachanwalt für Mietrecht damit beauftragen.

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Das kann man ohne die genauen Umstände nie sagen. Frag am besten deinen Anwalt.

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Auch ein Versehen rechtfertigt keinen Rotlichtverstoß.

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Mit dieser Strafe, wird ein Polizist aus dem Beamtenverhältnis entfernt.

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An wen wenden - Familienprobleme (Bruder mit Epilepsie)?

Fasse es kurz zusammen.

mein Bruder (26, ca. 150 kg) leidet an einer Krankheit, die sich Epilepsie nennt. Jedes Mal, wenn er des bekommt, verliert er sein Bewusst sein, fällt hin, schreit wirklich laut und gibt angsteinflößende Geräusche von sich, wo man selbst als Erwachsener Angst kriegt.

Meine Schwester (10) kriegt natürlich Angst und sie tut mir so leid dass sie es jedes Mal mitbekommt. Mein Herz blutet. Ich weiß auch nicht was ich machen soll. Er hat diese Krankheit schon sehr sehr lange und wir ertragen es schon sehr sehr lange.

Was sollte ich tun ? Ich will es irgendwie gerichtlich handeln, weil mein Vater / Mutter nicht eine andere Wohnung suchen möchte bzw sich spalten möchten. Jemand muss aber die Wohnung verlassen bzw. entweder mein Bruder muss weg oder meine Schwester mit jemanden, andernfalls wird meine Schwester weiterhin darunter leiden und höchstwahrscheinlich Trauma dadurch bekommen.

Ich meine, als ich auch so jung war wie sie, hab ich es auch miterleben müssen. Und schau mal wie lange das jetzt schon geht. Er kümmert sich auch nicht wirklich um seine Gesundheit. Er bleibt lange in der Nacht wach, am Tag schläft, raucht, trinkt Energie, ist wirklich nur am Handy/ps4 am Zocken. Das ist unfassbar.

Er hat diese Anfälle schon gefühlt über 100mal bekommen. Wie gehe ich vor es gerichtlich zu handeln dass meine Eltern checken dass meine Schwester nicht mehr in diesen Umständen mehr leben kann?

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Wenn wirklich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, was ich nicht beurteilen kann, kannst du dich gemäß 1666 BGB an das zuständige Familiengericht wenden.

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