Rausschmiss am Flughafen wegen unerwarteter Antwort?
Ich habe heute Morgen in der S-Bahn zufällig eine Konversation mitbekommen und es ging um die Sprengstoff-Kontrolle am Flughafen, wo man stichprobenartig aus der Schlange raus gezogen wird.
Bei der Konversation erzählte ein Mann dem anderen, dass er aus der Schlange ausgewählt wurde für die Sprengstoff-Kontrolle. Er wurde dann wohl von der Sicherheitsperson (welche den Test durchführt) gefragt, ob er schon mal einer solchen Kontrolle unterzogen wurde, und ob er weiß, wie sowas abläuft. Er (Fluggast) war wohl einfach nur genervt und hat Sicherheitspersonal geantwortet: “Machen Sie einfach was Sie tun müssen“
daraufhin soll die Sicherheitsperson ihn wohl ermahnt haben, dass wenn er nicht ja oder nein sagt, er ihn aus dem Flughafen raus schmeißen lässt.
Dürfte das Sicherheitspersonal so etwas? Haben sie wirklich die Macht Fluggäste rauszuschmeißen , nur weil sie nicht die erwartete Antwort gegeben haben beziehungsweise frech geantwortet haben?
5 Antworten
Ja, aber sicher nicht deswegen. Es gibt einen gültigen Beförderungsvertrag der nicht aufgrund einer lapalie gekündigt werden kann.
Ja. Unsere Befugnisse sind: Anhalten, Durchsuchen und auch Verweisen. Wir müssen den Fluggast nicht durchlassen und alles gefallen lassen müssen wir uns auch nicht. Wir können durchaus den Fluggast in den öffentlichen Bereich verweisen und ihm den Zutritt in den Sicherheitsbereich verwehren. Die Antwort finde ich auch nicht gerade in Ordnung. Es wurde eine ganz normale Frage gestellt. Dem Kollegen schien es darum zu gehen, dem Fluggast zu erklären was jetzt passiert. Viele sind nämlich immer ziemlich verwirrt und denken sonst was. Wenn man dann pampig angefahren wird, ist das auch nicht gerade nett. Dafür jemanden verweisen würde ich selber nicht. Aber der Kollege kann es tun.
Nope. Dadurch das wir behördlich arbeiten (Auftrag der Bundespolizei), haben wir mit der Airline rein gar nichts zu tun. Es ist wirklich so, das der Pax auf seinen Kosten sitzen bleibt. Kam schon ein paar Mal vor. Auch schon durch mich.
das ist klar, aber selbst die Bundespolizei hat am Flughafen kein Hausrecht. Der Passagier hat einen vertrag mit der Fluglinie, die Fluglinie mit dem Flughafen.... und der kann letztendlich entscheiden wer rausfliegt, muss sich aber an gültige verträge halten, ansonsten macht er sich regresspflichtig.
Danke dir für die tolle Antwort! Schade, dass ich bereits eine andere Antwort vorher als hilfreichste Antwort ausgewählt hatte
Denn dein ist natürlich tatsächlich am besten und hilft hoffentlich allen, die es später lesen
Am Flughafen und im Flugzeug macht man keine Spielchen. Im Zweifel darf dir dort jeder Mitarbeiter die Mitreise verwehren.
Sooo frech finde ich die Antwort jetzt auch nicht. Man ist ja schließlich nicht bei einem Verhör. Wäre schon komisch, wenn man da rausgeworfen würde.
Ja, dürfen sie. Wer meint, mit albernen Bemerkungen die Sache und Lächerliche ziehen zu können, merkt dann, daß Sicherheitskontrollen nicht aus Langeweile gemacht werden.
halte ich für falsch da pampiges Verhalten zwar nicht schön ist, aber dies sicherlich kein grund für eine wirksame Vertragskündigung ist. Kunde<->Fluggesellschaft<->Fluggesellschaft<->Flughafen wenn überhaupt würde sich dadurch nicht nur ein Rückzahlungsanspruch aus dem Ticket ergeben sondern obendrauf noch ein möglicher Schadensersatzanspruch der sich daraus ergibt dass der Flug nicht wahrgenommen werden kann. Das kann ggf. auch bis zum Mitarbeiter durchgereicht werden. Ergo... im ersten moment kann er es machen, es könnte aber ein rechtliches Nachspiel haben