Radfahren Illegal (Tempo)?

2 Antworten

Von Experte KevinHP bestätigt

Kommt drauf an.

§ 3 Abs. 3 StVO regelt die allgemeine Geschwindigkeit innerort und außerorts nur für Kraftfahrzeuge, also nicht für Fahrräder. Für sie gilt diese allgemeine Regel daher nicht.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung duch Zeichen 274 (Anlage 2 lfd. Nr. 49 StVO), dem Verkehrszeichen für Geschwindigkeitsbegrenzungen, gilt dagegen nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern für (alle) Fahrzeuge. Da sind dann auch Fahrräder mit gemeint. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung durch dieses Verkehrszeichen muss also auch von Radfahrern beachtet werden.

Auch die Geschwindigkeitsbegrenzung, die sich aus dem Verkehrszeichen "Verkehrsberuhigter Bereich" ergibt, gilt für Radfahrer.

Ja, auch Radfahrer müssen sich an die Straßenverkehrsordnug halten.