Trecker über 7,5T zulässigen Gesamtmasse auf öffentlichen Parkplatz parken?
Hallo.
Ich Frage mich ob ich einen Trecker der über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse hat regelmäßig auf einem öffentlichen Parkplatz parken darf.
Oder gilt das auch als straße,das ich nur unregelmäßig parken darf?
Weil bei uns im Freundes Kreis gibt es einen Hof wo ich mit dem Traktor gerne nach Hause fahren würde.
1 Antwort
Ich nehme an du beziehst dich auf § 12 StVO:
"(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t [...] ist innerhalb geschlossener Ortschaften
1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3. in Kurgebieten und
4. in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen [...]."
Handelt es sich also um ein solches Gebiet, gilt auf dem öffentlichen Parkplatz dasselbe wie an der Straße, es sei denn es gibt durch entsprechende Verkehrszeichen ausgewiesene Parkplätze für Kfz über 7,5 t.
Das wird nicht funktionieren. Diese Regelung gibt es ja nicht ohne Grund. Die Stadt hat sicherlich kein Interesse daran, dass du Regelmäßig mit diesem Fahrzeug das Wohngebiet befährst. Es ist einfach, und das ist meine Meinung, kein geeignetes Fahrzeug um nach Hause zu kommen, sondern rein für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb vorgesehen.
Könnte man auch bei der Stadt einen Antrag stellen das man den Trecker vor der haustür parken darf?