Einzelunternehmen Haftungsrecht?

7 Antworten

Aus der unbegrenzten Haftung mit Deinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen kannst Du Dich nicht rausmogeln.

Entsprechende Einschränkungen auf Deinen Rechnungen wären schlicht unwirksam.

Rechtsschutzversicherungen halte ich in 95% aller Fälle für überflüssig.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung sollte man als Gewerbetreibender aber haben.

Gegen die von Dir beschriebenen Risiken schliesst man eine Produkthaftpflichtversicherung ab. Aus der Haftungsnummer kommst Du nicht raus - auch bei einer GmbH o.ä. nicht. Strafrechtlich haben sie da den Geschäftsführer im Falle eines Falles auch am Wickel.

Die "unbegrenzte Haftung" beim Einzelunternehmer bezieht sich eher auf den Falle einer Insolvenz. Dann ist nämlich beim Einzelunternehmer alles weg. Es gibt keine Trennung zwischen Privatvermögen und Unternehmen und die können dir bei Bedarf z.B. das Wohnhaus zwangsversteigern.

D. h. nimmt man an, dass das gekaufte Produkt einen Defekt hat, dann würde ich ungern dafür haften, sondern wenn nur aus Kulanz handeln.
(So wie bei dem Privatverkauf)

Da du gewerblicher Händler bist, geht das nicht. Du haftest für Sachmängel die beim Verkauf bestanden (Gewährleistung).

Ebenso möchte ich nicht dafür haften falls das Produkt Kosten beim Kunden verursacht.

Auch die Produkthaftung kannst du nicht ausschließen. Dafür kannst du aber ne Produkthaftpflichtversicherung abschließen. Zumindest theoretisch. Ob dich jemand versichert, bleibt mal dahingestellt.

Außerdem ne Betriebshaftpflichtversicherung.

Lohnt es sich eventuell eine Rechtschutzversicherung abzuschließen?

Das kann als Selbständiger nicht schaden. Wobei im gewerblichen Bereich standardmäßig der Vertrags RS nicht mitversichert ist und Streitigkeiten aus den Kaufverträgen (also die Gewährleistungsansprüche) somit nicht versichert sind. Vertrags RS im gewerblichen Bereich gibt es, kostet aber ordentlich.

Ich finde es ganz toll, dass Du Dir so gute Gedanken machst.

Grundsätzlich sind gesetzliche Regelungen zu beachten. Diese kannst Du nicht ausschließen. So muß z.B. ein elektrisches Gerät bestimmten Sicherheitsanforderungen genügen. Wenn Du also ein Bücherregal mit Innenbeleuchtung verkaufst, solltest Du auf solche "Kleinigkeiten" achten.

Dann kannst Du das Haftungsrisiko verringern, wenn Du pro Produkt unterscheidest zwischen Eigenschaften, die Du zusichern kannst und solchen, bei denen Du nicht weißt, ob die Eigenschaft X vorhanden ist. Beispiel: ungefährliche Farbe, für den Innenraum geeignet, nicht abfärbend.

Zu jedem im Internet vorgestellten Produkt gehört eine Beschreibung, in der die zugesicherten Eigenschaften (und Preis) ersichtlich sind. Und in den AGB ist zu regeln, wie Du Reklamationen behandeln willst, wenn sie auf dem Fehlen a) einer zugesicherten Eigenschaft und b) einer nicht zugesicherten Eigenschaft beruhen. Auch empfehle ich eine Rechtsberatung zum Thema gesetzlich erforderliche Gewährleistung. Es empfiehlt sich, die AGB von einem Fachanwalt für Handelsrecht aufstellen zu lassen.

Im Rahmen der Produzentenhaftung kann es trotzdem passieren, dass irgendwo irgendwer einen Schaden erleidet, der auf einen vermuteten Produktfehler zurückgeführt wird. In dem Fall bist Du in der Beweislast, dass für den behaupteten Schaden das Produkt nicht die Ursache ist. Das kann teuer werden. Daher ist eine Rechtsschutzversicherung hilfreich.

Frag mal bei einer Rechtsschutzversicherung nach, ob auch allgemeine Leistungen (Aufstellung/Korrektur einer AGB) abgedeckt sind. Da Du eine Karenzzeit ( 6 Monate?)einhalten mußt, bis die Rechtsschutzversicherung greift , ist das in Deinen Entscheidungen (anwaltliche Beratung) zu berücksichtigen.

Rechnungen: Sowohl bei Bestellung/Kauf im Internet wie auch auf Rechnungen sollte ein klarer Hinweis auf die AGB vermerkt sein, die der Käufer ausdrücklich anerkennt (Bestätigungsknopf auf der Bestellseite). Spezielle Haftungen, die nicht gesetzlich klar geregelt sind, kannst Du konkret oder allgemein ausschließen.

Du kannst auch eine UG gründen, nur mit einem Euro. (UG - google mal den Begriff UG ==> = kleine GmbH) Damit kannst Du ausschließen, dass eine evt. Haftung des Unternehmens in das Privatvermögen durchschlägt.

Hallo Tobias,

Personen- und Sachschäden kannst du über eine Betriebshaftpflichtversicherung absichern.

Allerdings solltest du dich vorab bei der Handwerkskammer erkundigen, ob sie die Restaurierung als Handwerksberuf (Tischler) einordnen und du daher eine entsprechende Qualifikation (Meister) nachweisen musst.

Den Handel meldest du als Gewerbe an.