Welche Rechte gelten bei einer Anfrage einer privaten Unterkunft?
Habt ihr schon mal eine private Unterkunft für den Urlaub gebucht, und wie waren Eure Erfahrungen? Welche Probleme hat es gegeben und konntet ihr dann auch das Zimmer bekommen wie im Internet angeboten?
2 Antworten
Bei "Anfrage"? Was solls da für Rechte geben?
Solange du keinen schriflichen Vertrag hast, wirst Du wohl kaum auf irgendwelche Rechte pochen können. Sowas läuft unter Lebensrisiko.
Kontakt über Internet verschafft keinerlei Rechte.
Eine Anfrage sieht so aus: "Ist das Objekt XXX im September frei und was kostet es die Woche?" Antwort: "Ist verfügbar. 200 die Woche. Zahlung sofort bei Buchung. Keine Erstattung bei nicht in Anspruch nahme"
Bis dahin ist NIX passiert. Alles weitere ist dann Vertragssache.
Nicht bei allen, bei vielen ist die Anfrage schon eine Buchung, so wie bei Hotels auch.
Da hast Du was unter dem Begriff "Anfrage"komplett falsch verstanden. Bei Reisebuchungen, wo Kontingente ausgebucht sind. Vor allem bei größeren Hotels kann man eine VERBINDLICHE Zusatz-Anforderung starten. Falls Verfügbarkeit wird das automatisch zu enem Festvertrag. Man weiß ja bereits Preis und Konditionen usw. Und will das Objekt ja unbedingt haben.
Dies ist im Gegensatz zu - unverbindlichen - Preisanfragen, Vakanzanfragen. Der Begriff "Anfrage" kann da irreführend sein. Deshalb heißt es ja "Buchungsanfrage".Und nicht "Informationsanfrage"
Ferienwohnungen hab ich schon öfter gebucht.. im Regelfall problemlos. Meist bei regionalen Anbietern.
Und bei Privatzimmern? Ich habe da bei manchen auf unterschiedlichen Seiten unterschiedliche Preise gefunden, aber möchte auch kein Überraschungen erleben, wenn ich dann irgendwo Anfrage. Eine Anfrage ist ja auch nicht verbindlich. Wie sind dann da die Rechte? Und wie kann man die Einfordern, wenn man nur telefonisch angefragt hat? Leider tun sich Anbieter von Unterkünfte immer schwer eine Rückantwort per E Mail zu geben.
Naja, wenn auf 2 unterschiedlichen Seiten 2 unterschiedliche Preise stehen, und man will dann buchen, muss es dazu eine Rechtschreibung geben. Genauso, wenn bei Ankunft das Zimmer plötzlich nicht mehr zur Verfügung steht. Dass es dann einfach so ist, dass das weg ist, kann ja wohl nicht sein. Oft ist eine Anfrage bereits eine Buchung.