Prakitkum Gehalt?
Hallo, ich bin derzeit 17 und werde die jetzige 11. Klasse abbrechen und dafür die alternative Schulpflicht in einem Praktikum erfüllen. Das Praktikum wird ein Vollzeitpraktikum (40Std) und 4,5 Monate noch gehen. Darauf möchte ich dort eine Ausbildung als Automobilkaufmann machen.
Gestern hat mir jemand gesagt, dass man für Praktika die länger laufen Gehalt bekommen würde. Stimmt das?
(Es geht mir nicht um das Gehalt aber mich würde es dennoch interessieren)
6 Antworten
Seit der Einführung des Mindestlohns haben auch Praktikanten Anrecht auf eine Vergütung nach Mindestlohn. Aktuell beträgt dieser pro Stunde 9,82€.
Das stimmt leider. Also am besten in deinem Vertrag nachlesen oder wende dich an deinen Ansprechpartner in der Firma.
in Ländern mit Mindestlohn gibt es meist einen gestaffelten Mindestlohn bis zum Alter von 18. Ich vermute, dass du Anspruch auf einen festen Prozentsatz vom Mindestlohn hättest.
Bei Praktika hängt es vom Arbeitgeber ab, ob er ein Gehalt zahlt oder nicht.
Ein Gehalt ist möglich, aber nicht verpflichtend.
Gibt es auch nicht oft.
Jein. Praktika müssen bei mehr als drei Monaten bezahlt werden. ABER: das gilt NICHT für Pflichtpraktika im Rahmen der Ausbildung, des Studiums oder der Schule.
Zudem musst du für den Anspruch auf Vergütung mit Mindestlohn eines Praktikums entweder 18 Jahre alt sein oder bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung haben.
Bei Punkt 1 könnte man vielleicht noch streiten, ob dieses Praktikum wirklich ein Pflichtpraktikum ist. Aber spätestens bei Punkt 2 wird deutlich, dass du keinen Anspruch auf Bezahlung deines Praktikums hast...
Es ist üblich das Pflichtpraktika im Rahmen eines Unistudiums vergütet werden. Bei meiner Uni früher war dies sogar vorgeschrieben. Die Vergütung kann jedoch unterhalb des Mindestlohns liegen und eventuell als Honorar statt im Angestelltenverhâltnis bezahlt werden.
Dass zwischen "Es war an meiner Hochschule üblich" und der Gesetzeslage ein Unterschied besteht, ist dir aber bewusst, oder ;)?
ja, das schon. Bei mir früher hatte die Uni einen vorgefertigten Vertrag für die Praktikumsbetriebe. Der Fachbereichsleiter verlangte, dass die Praktika der Studenten vergütet wurden. Allerdings bekam ich damals für ein obligatorisches 2-monatiges Praktikum in den letzten Sommerferien vor Studienende nur etwa 30% des damaligen Mindestlohns in Honorarform.
Wenn es im Rahmen einer schulischen Aus- oder Weiterbildung ist, musst du dafür nicht unbedingt was bekommen.
Bin 17. Minderjährige haben an sich schon kein Recht auf den Mindestlohn