Pplegegeld und hartz 4 muss man sich noch bewerben?
Hallo zsm , meine beiden Eltern sind leider krank (schwere demenz und schwerbehinder).
Ich habe vor kurzem mein Abschluss bei der Abendschule nachgeholt und wollte eigenlich im Sommer eine Ausbildung starten.
Nun meine Frage, da ich jetzt vom jobcenter hartz 4 bekomme, müsste ich mich dem jobcenter zu Verfügung stellen trotz der pflege ? Also müsste ich mich weiterhin bewerben und arbeiten gehen ? Und wird das plegegeld beim Jobcenter angerechnet ? Der pflegegrad von beiden wird noch ermittelt, aber laut meinem Kollegen der auch bei der mdk arbeitet, wird es wahrscheinlich pflegegrad 3 und 4 .
Danke im voraus schonmal :)
4 Antworten
Natürlich musst du vermittelbar sein, um ALG II zu beziehen, du musst dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
Das Pflegegeld ist zur Sicherstellung der Pflege gedacht und wird auf andere Leistungen nicht angerechnet.
Die Pflegekasse übernimmt sogar RV-Beiträge für dich, wenn du die Pflegeperson bist. Dazu musst du nur einen Antrag auf soziale Absicherung der Pflegeperson stellen.
Es ist allerdings zu prüfen, ob eine Arbeit nach § 10 SGB II Abs. (1) Satz 4 zumutbar wäre, wenn du gleichzeitig Pflegeperson bist.
Danke erstmal für die Antwort!
Aber wenn ich täglich 4-6 Stunden am pflegen bin , wie soll das dann mit der Arbeit funktionieren? Also ich meine vllt könnte man einen Minijob machen aber Vollzeitjob?
Du könntest immer noch einen Teilzeitjob machen. Man kann die Pflege auch mit einem Pflegedienst teilen (Kombileistung mit anteiligem Pflegegeld).
Gern geschehen.
Berate dich mal mit deiner Pflegekasse, wenn du anteilig einen Pflegedienst in Anspruch nehmen willst.
Deine Eltern bekommen Pflegegeld- das kannst du in eine Pflegekraft investieren.
Du hast nicht die Behinderung und du beziehst auch kein mögliches Pflegegeld. Natürlich muss du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn deine Eltern einen Pflegebedarf haben dann kann der auch durch einen ambulanten Pflegedienst abgedeckt werden.
Du musst Dich höchstwahrscheinlich nicht bewerben.
Lies mal § 10, Abs. 1, Nr. 4 SBG II.
..die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,
Vorsicht, hier könnte man darauf hinweisen das Pflegegeld der Eltern in entsprechende Pflegekräfte zu investieren. Dafür ist es schließlich auch gedacht.
Pflegegeld wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet.
Du müsstest erst einmal als arbeitsfähig gelten, also täglich zumindest theoretisch min.3 Stunden arbeiten können.
Ob du dann der Vermittlung noch zur Verfügung stehen müsstet wäre individuell zu prüfen, aber ich gehe einmal davon aus das dies dann bei so einem hohen Pflegeaufwand nicht mehr zumutbar wäre und das Jobcenter darauf verzichtet dies von dir zu fordern.
Man muss nicht zwingend der Vermittlung zur Verfügung stehen bzw.vermittelbar sein, was man muss ist, man muss arbeitsfähig sein, um überhaupt erst einmal dem Grunde nach einen ALG - 2 Anspruch haben zu können.
Denn z.B. ein alleinerziehender muss der Vermittlung min.bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des Kindes auch nicht zur Verfügung stehen, wenn er die Betreuung selber übernehmen möchte und hat bei Bedürftigkeit trotzdem Anspruch auf Leistungen.