Wohngeld statt Hartz IV für AlG2?
Hallo,
Ich habe von Jobcenter einen Brief, steht im Brief:
"bitte fühlen Sie der Antrag auf Wohngeld aus und Unterschreiben Sie unten Antrag"
Ich bin neu ich habe den Antrag unterschrieben und zurück an Jobcenter schicken, gestern habe einen Brief von Sozialamt bekommen, Sie wollen von mir 4 Unterlagen, Mietvertrag, Lohn Abrechnung etc.
Nach dem ich im Internet gelesen habe ich gewusst dass Hartz IV besser als Wohngeld ist, meine Frau verdient 2070 Euro Brotto und ich werde Nächsten Monat arbeitslos 2 sein.
Die Frage :
Kann ich meinen Antrag auf Wohngeld stornieren und mich für die Antrag für Hartz IV beantragen ?
Ich habe den für mich zuständigen Mitarbeiter angerufen und er sagte mir, "Sie hätten zuerst Wohngeld beantragt, und Sie müssten damit fortfahren, und Sie könnten nicht zurücktreten, wenn Sie zuerst Hartz IV beantragt hätten, wären Ihre Leistungen von Hartz 4 gekommen"
Vielen Dank
LG
3 Antworten
Ein seltsamer Brief. Ich hoffe, ich verstehe die Frage richtig.
Wohngeld steht Menschen mit geringen Einkommen zu, deren Einkommen nicht für die Miete reicht.
Das für das Wohngeld zuständige Amt prüft nach deinem Antrag, ob du einen Bedarf/Anspruch auf Wohngeld hast. Wenn das Wohngeldamt feststellt, dass dein Einkommen zu gering ist, werden sie dich ohnehin an das Jobcenter verweisen.
Wohngeldamt und Jobcenter sind zwei unterschiedliche Stellen.
Wenn du ab nächsten Monat keinen Job mehr hast, als kein Einkommen solltest du dann auch sofort einen ALG2 Antrag stellen, (falls ALG1 nicht in Frage kommt) Ohne Einkommen ist auch das Wohngeldamt nicht mehr für dich zuständig.
Grundsätzlich ja. Das Jobcenter muss dann entscheiden, ob es dir zusteht oder nicht.
In dem Fall mit dem Brief habe ich aber die Vermutung, dass das Jobcenter bereits davon ausgeht, dass es nicht für dich zuständig ist, da dein Einkommen derzeit noch zu "hoch" ist. Wenn du derzeit noch arbeitest kann das der Fall sein. Wenn du ab nächsten Monat erwerbslos bist, ist dann aber devinitiv das Jobcenter die richtige Anlaufstelle für dich.
Stornieren kann man einen Antrag nicht - man kann ihn aber zurückziehen.
Du soltest anhand von Internetrechnern vielleicht estmal eruieren, welche Leistung - ALG 2 oder Wohngeld - für Euch höher ausfällt.
Diese Leistung ist dann zu beantragen.
Beim genannten Bruttoverdienst Deiner Frau ist für mich fraglich ob Ihr beiden als Bedarfsgemeinschaft überhaupt ALG 2 bekommen würdet.
Da liegt der Gedanke an Wohngeld aufgrund der Einkommenshöhe der Frau näher ...
Vielen Dank
ich habe folgende Satz nicht verstanden kannst du mir bitte erklären.
"Da liegt der Gedanke an Wohngeld aufgrund der Einkommenshöhe der Frau näher ..."
Da Deine Frau lt. Deinen Angaben "gut" verdient, liegt die Annahme nahe, daß Ihr nur wenig oder kein ALG 2 bekommen werdet.
Deshalb halte ich Wohngeld für wahrscheinlicher.
Ich habe schon Wohngeld in Internet gerechnet, Anspruch war 0
Dieser Angabe zufolge werdet Ihr nach meiner Vermutung keine der beiden Leistungen bekommen.
Ist so geregelt. Als Erstes ALG1 Antrag, dann Wohngeld, wenn das nicht bewilligt wird, ALG2.
Ja, du hast recht, meine Frau war vor 3 Monaten Arbeitlos 2, ich denke das ist die Grund
Das Problem ist das ich schon Antrag auf Wohngeld beantragen habe, und Jobcenter Mitarbeiter sagte mir, ich muss mit Antrag auf Wohngeld weiter gehen.
Kann ich auch Antrag auf Hartz IV auch beantragen?