Postbotin macht falsche Angaben - ist das strafbar?
Hallo,
ich habe mich bereits mit DHL in Verbindung gesetzt um mich zu beschweren und die Rücksendung meines Paketes evtl noch zu verhindern.
Jedoch würde mich wirklich interessieren wie die Rechtslage bei solchen Vorfällen ist, denn anscheinend wurde absichtlich etwas falsch angegeben.
Gestern Mittag war noch ersichtlich das mein Paket, warum auch immer nicht gestern sondern heute zugestellt werden sollte. Dann wurde der Status aber gestern nach 15.30 Uhr erst auf "ins Zustellfahrzeug geladen" 15.34 Uhr dann auf "Annahme verweigert" gesetzt - die Dame vom DHL Telefon Service bestätigte mir das die Botin es einfach nachträglich umgeändert hatte.
Heute morgen schaue ich also in die Sendungsverfolgung und sehe das ich gestern angeblich die Annahme verweigert hätte, was schlichtweg gelogen ist.
Ich hatte letzte Woche die Botin gebeten bei mir zu klingeln wenn ich ein Paket bekomme und diese nicht einfach bei dem Nachbarn ganz unten abzugeben. Da hat sie mich angeschnauzt sie könne wohl 1 Paket unten abgeben ohne bei mir zu klingeln, wenn sie 5 Stück für das Haus hat.
Ich komme allen Boten, egal wie klein die Pakete sind immer entgegen da ich ganz oben wohne.
Danke für eure Infos dazu, liebe Grüße :)
6 Antworten
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Guten Tag.
Ich bitte Dich darum, daß Du die Postbotin noch einmal darauf ansprichst. Vielleicht hat es ein Missverständnis gegeben. In seltenen Fällen werden Pakete auch durch den Absender zurück beordert.
Eine Beschwerde macht man erst dann, wenn es nicht anders geht.
Eine Strafanzeige kann eine Gegenanzeige zur Folge haben.
Mit freundlichen Grüßen 😉.
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- dhl boten müßen nicht mehr klingeln steht in den agb
- man muss bei DHL beantragen das geklingelt wird
- Somit kann das Paket auch theoretisch bei Nachbarn abgegeben werden
- bei Annahme verweigert Botin ansprechen und erst mit ihr klären bringt oft mehr als sie zu übergehen und direkt bei DHL zu beschweren.
- ggf war es vom Absender so eingestellt das das Paket nicht an Dritte geliefert werden darf.
- dann hätte es an eine Filiale geliefert werden müssen.
- am besten nachfragen
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Schriftlich bei DHL beschweren. Schreib, dass die Botin sich weigert, dir Pakete zuzustellen, und das dann so darstellt, als hättest du die Annahme verweigert.
Du kannst auch Strafanzeige wegen Postunterdrückung (§ 206 Abs. 2 Nr. 2 StGB) stellen.
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Das ist mir klar. Aber eine Paketzustellerin hat die Aufgabe, Pakete zu zuzustellen. Es ist nicht ihre Aufgabe, eine Annahmeverweigerung zu fingieren und das Paket an den Absender zurückzuschicken, der dann womöglich annimmt, der Besteller sei vertragsbrüchig geworden.
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Wer hat denn gesagt, daß die Postbotin etwas fingiert hat?
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Der Fragesteller sagt, er hat die Annahme nicht verweigert. Ins Computersystem wurde aber eingegeben, dass die Annahme verweigert wurde.
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Deshalb habe ich in meiner eigenen Antwort auch geschrieben, daß der Fragesteller die Postbotin bitte einmal danach fragen soll. Die Zielsetzung ist die Aufklärung der Tatsache.
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Normalerweise würde ich da auch erst mal nachfragen wollen. Aber in diesem Fall hat die Zustellerin dem Fragesteller ja schon zu verstehen gegeben, dass sie es nicht einsieht, ihn zu beliefern.
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Grundsätzlich muss der Zusteller immer erst versuchen es dir persönlich zu übergeben. Eine Nachbarschaftsabgabe ist nur die 2. Option. Obwohl das jammern auf hohen Niveau wäre. Solange die Pakete ankommen und du auch eine Karte bekommst bei welchem Nachbar es ist. Zum Thema Annahme verweigert: würde ich mit ihr eben reden warum sie das eingetragen hat. Das direkte Gespräch ist immer noch am besten. Ansonsten eine offizielle Beschwerde bei DHL.
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Die Zustellerin hat hier höchstens gegen Arbeitsanweisungen ihres Arbeitgebers verstoßen. Strafrechtlich ist hier nichts relevantes vorgefallen.
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Ich bin jetzt natürlich kein Jurist und weiß nicht, wie der Begriff der Unterdrückung, im Einzelfall, genau auszulegen ist. Persönlich würde ich hier auch eher von einem Versehen ausgehen und keinem Vorsatz, dass Paket auf Annahmeverweigerung zu setzen. Das ergibt ja keinen Sinn, für die Zustellerin, dass die Sendung wieder zurück an den Absender geht. Sie hat ja nichts davon.
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Sie hat mich angeschnauzt nur weil ich sie gebeten habe bei MIR zu klingeln wenn ein Paket für mich kommt und das nicht ganz unten einfach abzugeben. Ich war den ganzen Tag zu Hause, die Servicemitarbeiterin hat bestätigt das es nachträglich einfach umgeändert wurde und wenn man nicht da ist geht das Paket in die Filiale - für mich klingt das leider sehr nach Absicht :) Immerhin musste ich mich ja schon für die Bitte meine Pakete an mich abzugeben anschnauzen lassen :D
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Also ich bin jetzt keiner von diesen Rechthabern, die sich einbilden alles besser zu wissen. Du kannst damit natürlich zur Polizei gehen und deinen Wunsch nach einer Strafanzeige vortragen, wenn du denkst das dabei irgendwas rauskommen könnte. Mich würde das allerdings mehr als überraschen.
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Ich werde es wohl versuchen, weil ich es einfach inakzeptabel finde sich so zu verhalten. Ich wüsste auch nicht was sie davon haben sollte das zu machen, aber manche Menschen sind auch einfach mies. Danke für deine Antworten :)
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Woraus soll sich das ergeben? Auch die Beförderung von Paketen ist eine Postdienstleistung.
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Das hat mit der Postdienstleistung weniger zu tun. Aber habe grade nochmal nachgesehen, du hast recht, beinhaltet auch Pakete. War erst anderer Meinung wegen Universaldienst und Bundesnetzagentur.
Immer diese Leute, die gleich mit einer Beschwerde und einer Strafanzeige kommen. Dir ist hoffentlich klar, daß Beides juristische Konsequenzen nach sich ziehen kann.