Polizist kontrolliert mich alleine, gültig?

18 Antworten

  • ob und wie das Handy genutzt wird, spielt keine Rolle, da muss auch nichts nachgewiesen werden. In der Hand halten genügt als Verstoß.
  • Die Aussage des Polizisten ist ein Beweis wie jede andere Zeugenaussage auch.
  • Weitere Zeugen werden nicht benötigt, der Polizist ist der Zeuge
  • Aussage gegen Aussage hebt sich auf und nichts passiert, ist ein weit verbreitetes Märchen, das nicht stimmt.
  • Hatte selber mal einen Strafprozess, wo ich einziger Zeuge war und der Angeklagte alles abstritt. Das Gericht hat mich als glaubwürdig eingestuft, meine Aussage als Beweis gewertet und den Angeklagten 3 Jahre hinter Gitter geschickt.
  • Du wirst daher mit 100,- Bußgeld + Berabeitungsgebühr sowie 1 Punkt in Flensburg rechnen müssen.

§ 23 Abs. 1a Satz 1 StVO:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und

2. entweder

a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder

b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Du darfst das Handy nichtmal ausgeschaltet in der Hand haben. Also selber Schuld.

Ein Polizist braucht keine Zeugen.

... wer so ein Ding in der Hand hält, sollte auch zu diesem Fehler stehen und nicht rumzicken!