Polizeilaufbahn mit 11. Klasse Abschluss?

4 Antworten

Hallo suzukifan125,

nicht in allen Bundesländern benötigt man das Abitur um eine Ausbildung bei der Polizei zu machen. Mit dem Realschulabschluss oder einem gleichwertigen Schulabschluss kannst Du Dich für die Laufbahn des mittleren Dienstes bewerben, aber ich geb Dir mal paar Infos zum Thema Ausbildung bei der Polizei.

Es gibt drei Laubahnen bei der Polizei

Mittleren Dienst Einstiegsvoraussetzungen: Realschule oder Abitur

  • Polizeimeister (Schulterstück 2 blaue Sterne) (Einstiegsdienstgrad beim mittleren Dienst) Besoldungsstufe A7
  • Polizeiobermeister (Schulterstück 3 blaue Sterne) Besoldungsstufe A8
  • Polizeihauptmeister (Schulterstück 4 blaue Sterne) Besoldungsstufe A9
  • Polizeihauptmeister mit Zulage (Schulterstück 5 blaue Sterne) Besoldungsstufe A9 mit Amtszulage

gehobener Dienst Einstiegsvoraussetzungen: Abitur

  • Polizeikommissar (Schulterstück 1 silbernen Stern) Besoldungsstufe A9
  • Polizeioberkommissar (Schulterstück 2 silberne Sterne) Besoldungsstufe A10
  • Polizeihauptkommissar (Schulterstück 3 silberne Sterne) Besoldungsstufe A11
  • Polizeihauptkommissar (Schulterstück 4 silberne Sterne) Besoldungsstufe A12
  • Erster Polizeihauptkommissar (Schulterstück 5 silberne Sterne) Besoldungsstufe A13

höherer Dienst

  • Polizeirat (Schulterstück 1 goldenen Stern) Besoldungsstufe A13
  • Polizeioberat (Schulterstück 2 goldenene Sterne) Besoldungsstufe A14
  • Polizeidirektor (Schulterstück 3 goldenene Sterne) Besoldungsstufe A15
  • Leitender Polizeidirektor (4 goldene Sterne) Besoldungsstufe A16

In den nachfolgenden Bundesländern gibt neben den höheren Dienst und dem gehobenen Dienst noch den mittleren Dienst:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bundespolizei [Nachteil wie Vorteil ist, das man überall in Deutschland Dienststellen hat]
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

In den nachfolgenden Bundesländern gibt nur noch den höheren Dienst und den gehobenen Dienst. Die Laufbahn des mittleren Dienstes wurde hier abgeschafft:

  • Bundeskriminalamt
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Bremen

Zum Gehalt:

Viele denken immer, das bestimmte Tätigkeiten bei der Polizei ein besonders hohes Gehalt mit sich bringen. Dem ist aber nicht so.

Polizeibeamte werden nicht nach Ihrer Tätigkeit bezahlt, sondern nach ihrer Besoldungsstufe, die sich wiederum einzig und alleine nach dem Dienstgrad richtet und nach den sogenannten Erfahrungspunkten die aus ihrer Beurteilung vom Chef resultieren.

Das bedeutet, dass ein Polizeiobermeister der im Streifenddienst fährt, genau das gleiche verdient, wie ein Polizeiobermeister, der beim SEK/MEK/GSG9 usw. ist. Gibt zwar für bestimmte Sondereinheiten eine Gefahrenzulage von 100 – 150 Euro, aber die geht schon drauf, weil man mehr Geld für Versicherungen ausgibt.

Zu den Tätigkeiten bei der Polizei. Die Polizei bietet natürlich weit mehr, als nur mit dem Streifenwagen Streife zu fahren.

Du kannst z.B. zur:

  • Bereitschaftspolizei
  • Sondereinheiten wie MEK/SEK/GSG9
  • Hundestaffel
  • Reiterstaffel
  • Fliegerstafel
  • Autobahnpolizei
  • Kriminalpolizei
  • Wasserwerferzug
  • Kriminalpolizei
  • Ermittlungsdienst
  • Wasserschutzpolizei / Küstenwache
  • Spurensicherung
  • T-Züge (Einheiten die mit schweren Gerät und Booten dafür zuständig sind, Kontrollstellen auszuleuchten, Absperrgitter aufzustellen, Natodraht zu verlegen)
  • aber es gibt auch Polizeibeamte, die eher Tätigkeiten ausüben die man im zivilen Bereich wie z.B. das Personalbüro / IKT (Computertechnik) / Fahrzeugtechnik vermuten würde.
  • Auslandsverwendung wie zum Beispiel den Schutz eigener Einrichtungen, sprich den deutschen Botschaften auf der ganzen Welt und auch Polizeikontingente in den Krisengebieten wie Afghanistan.

Das schöne am Polizeiberuf ist, dass man jederzeit das Tätigkeitsfeld wechseln kann. Jemand von der Spurensicherung könnte z.B. zum SEK wechseln oder Jemand könnte vom SEK zur Fliegerstafel gehen.


Im nächsten Abschnitt führe ich das an, was es zum Thema Ausbildung zu sagen gibt



TheGrow  24.01.2014, 17:25

Abschnitt Ausbildung


Mindestvoraussetzungen um überhaupt erst einmal in die engere Auswahl zu kommen:

  • Deutsche/-r im Sinne des Art. 116 Grundgesetz (GG) oder besitzen eine andere EU-Staatsangehörigkeit.

  • für den gehobenen Dienst ist Abitur oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss Pflicht.

  • für den mittleren Dienst langt ein Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss.

  • der Bewerber muss eine bestimmte Mindestgröße aufweisen, die aber von Bundesland zu Bundesland leicht von einander abweicht.

  • der Bewerber darf nicht Vorbestraft sein

  • der Bewerber darf nicht völlig überschuldet sein. Das bedeutet nicht, wer einen kleinen Kredit hat wird nicht genommen, aber größere Kredite können ein Problem sein.

  • in den meisten Bundesländern muss der Bewerber das Freischwimmerabzeichen haben.

  • der Bewerber muss körperlich gesund sein. Chronische Krankheiten oder starke Sehschwächen sind ein Ausschlusskriterium. Ausnahmen werden keine gemacht.

  • der Bewerber muss körperlich und psychisch absolut fit sein.

  • Tätowierungen im Sichtbereich des Gesichtes, des Halses und der Unterarme führen meist auch zum Ausschluss.

Die Anforderungen weichen von Bundesland zu Bundesland evtl. leicht voneinander ab. Wer sich bewirbt, sollte sich noch einmal kurz vorher auf der Seite der Polizei über die genauen Voraussetzungen informieren.

Wer die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt, der braucht sich erst gar nicht bewerben. Ausnahmereglungen gibt es nicht.

Wer die Mindestvoraussetzungen jedoch erfüllt kann sich bei der Polizei bewerben.

Ablauf der Bewerbung / des Einstellungstestes

Wenn Du Deine Unterlagen vollständig abgegeben hast, wirst Du in absehbarer Zeit Post bekommen, in dem entweder steht, dass Du irgendwelche Voraussetzungen nicht erfüllst/alle Lehrgangsplätze bereits belegt sind oder Du bekommst eine Einladung zum EAV (Eignungs.- und AuswahlVverfahren)

In der Regel dauert das EAV, also der Einstellungstest 2-3 Tage.

In der Einladung steht drin, was Du für die Tage mitbringen sollst. In den 2-3 Tagen wirst Du in der Polizeikaserne untergebracht. Meist brauchst Du kein Bettzeug und keine Handtücher mitbringen, sondern nur Hygieneartikel und Duschzeug.

Da Du dort auch Deine Sportlichkeit beweisen musst, steht in der Einladung meist drin, dass Sport und Schwimmsachen mitzubringen sind.

Bekleidungsmäßig würde ich dort mit gepflegten Alltagsachen erscheinen. Anzug, Hemd & Krawatte sind nicht nötig.

Nun interessiert Dich sicherlich, was bei dem Test auf Dich zukommt.

In den drei Tagen wirst Du

  • medizinisch komplett durchgecheckt. Dazu gehört ein Lungenfunktionstest, genauso wie ein Belastungs – EKG. Meist wird auch Deine Lunge geröntgt. Dann heißt es bitte einmal komplett vorm Arzt entkleiden und genaueste Untersuchung auf Narben und Fehlstellungen oder andere Chronische Krankheiten, wie auch nachschau nach Tätowierungen.

  • Ermittlung Deines BMI

  • Drogenscreen

  • Gespräch mit dem Psychologen und Abklärung ob Du psychische Auffälligkeiten hast und ob Du für den Beruf des Polizeibeamten genügend psychologisch belastbar bist.

  • Sporttest mit Ausdauertest (Coopertest, bei dem man innerhalb von 12 Minuten eine bestimmte Strecke schaffen muss), Koordination, Sprint, Kraftübungen

  • Sprachverständnistest

  • Diktat

  • Intelligenztest

Allerdings würde ich mal auf die Seite www.Polizei.de gehen , dort das Bundesland bzw. die Bundesländer die für Dich in Frage kommen auswählen und dort mal steht meist genau, was im Einstellungstest gefordert wird. Hier gibt es doch sehr starke Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.

Nach Abschluss des EAV wird einen entweder sofort oder später mitgeteilt ob man bestanden hat und ob man angenommen wurde.


Im nächsten Abschnitt gehe ich auf die Ausbildung / das Studium selbst ein


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TheGrow  24.01.2014, 17:25
@TheGrow

Ausbildung / Studium


Die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten im mittleren Dienst dauert je nach Bundesland zwischen 24 und 36 Monaten.

Das Studium zum Polizeivollzugsbeamten im gehobenen Dienst dauert 36 Monate (Ausnahme BW, wo das Studium 45 Monate dauert).

Während der gesamten Ausbildung / des gesamten Studium werden ihr kostenlos ähnlich wie bei der Bundeswehr kaserniert untergebracht. Aber nicht nur die Unterkunft ist kostenlos, sondern man bekommt auch noch die Verpflegung (Frühstück/Mittag/Abendbrot) kostenlos gestellt. Eingenommen wird diese in großen Kantinen.

Die Unterbringung ist meist auch recht Adäquat. Man bezieht im Unterkunftsgebäude meist ein Ein.- oder Zweimannzimmer, in seltenen Fällen auch mal zu dritt oder zu viert. Duschen und WC´s befinden sich leider nicht immer auf dem Zimmern, sondern stehen als Gemeinschaftsduschen und Gemeinschaftsklos zur Verfügung.

In der Kaserne befindet sich auch das Lehrsaalgebäude, ein Sportplatz, eine Sporthalle und alles was man sonst für die Ausbildung braucht. Manchmal steht sogar ein Schwimmbad zur Verfügung. Meist kann man auch die Örtlichkeiten nach Dienst nutzen.

Auch an Freizeitmöglichkeiten hapert es nicht. Oft stehen Fitnessräume, Sauna, Lokalähnliche Kantine und andere Sachen zur Verfügung.

Die Ausbildung gliedert sich in verschiedene Abschnitte. Zum einen findet in der eben beschriebenen Unterkunft der theoretische Unterricht statt, der sich in die Fächer:

  • Einsatzrecht
  • Einsatzlehre
  • Verkehrsrecht
  • Waffenkunde (mit praktischen Anteilen)
  • Strafrecht
  • Strafverfahrensrecht
  • politische Bildung
  • Polizeirech
  • politische Bildung
  • Dienstrecht

aber auch Fächer die eher praktisch als theoretisch sind wie:

  • Einsatztraining
  • Selbstverteidigung
  • Waffen- und Schießausbildung
  • Führerschein
  • Sport

Hinzu kommen verschiedene mehrwöchige Praktika in den verschieden Dienststellen.

Am Ende der Ausbildung kann man dann Verwendungswünsche und Standortwünsche äußern.

Eine Garantie das die Wünsche erfüllt werden gibt es nicht. Im Grunde genommen setzt einen der Dienstherr dahin, wo er einen braucht und nicht da wo man hin will.

Einige Wünsche scheiden auch aus, weil einen die entsprechenden Qualifikationen fehlen. Beispiel. Niemand kommt ohne schon vorher ausrechend Erfahrung gesammelt zu haben zum SEK/MEK/GSG9. Ausnahmen bestätigen natürlich immer wieder mal die Regel.

Nach der Ausbildung bekommt man dann seine langersehnte Ernennungsurkunde zum Polizeimeister und dann wird einen auch mitgeteilt, wohin man versetzt wird.

Nach dem Studium bekommt man dann seine langersehnte Ernennungsurkunde zum Polizeikommissar und bekommt dann ebenfalls mitgeteilt, wohin man versetzt wird.

Übrigens, ein junger Polizeikommissar macht die gleichen Aufgaben wie ein junger Polizeimeister.

Lediglich im Gehalt macht sich das bemerkbar. Leider kann ich hier keine konkrete Summe an Gehalt nenne, da diese von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen.

Auszugsweise möchte ich hier mal Anführen, wie bei der Bundespolizei aussieht.

Ein junger Polizeimeister (Besoldungsgruppe A7 und Erfahrungsstufe 1) bekommt z.B. 2101,76 und ein Kommissar (Besoldungsgruppe A9 und ebenfalls Erfahrungsstufe 1) bekommt 2412,31 Euro brutto. Bei beiden kommen natürlich noch die Polizeizulage und die Schichtzulage wie auch die Nachtdienststunden hinzu. Was am Ende netto rauskommt, hängt von der Lohnsteuerklasse und den Kindergeld an. Da Polizeibeamte außer der Steuer nichts abgezogen bekommen, sind die Abzüge nicht so gravierend hoch. Sozialabgaben wie Rente, Krankenversicherung oder Arbeitslosenversicherung zahlen Polizeibeamte ja nicht.

Ich glaube jetzt fällt mir im Moment auch nichts mehr ein.

Ich hoffe, das langt Dir erst einmal an Informationen.

Schöne Grüße
TheGrow

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TheGrow  24.01.2014, 17:30
@TheGrow

Nun hab ich aber auch vereinzelt gelesen das man für die Fachhochschulreife ein 1-jahres Praktikum braucht. Was für eins muss das sein und brauch ich für die Bewerbung sowas wirklich oder kann man dort während der Ausildung/Studium dieses Praktikum machen.>

Diese Frage kann ich Dir leider nicht beantworten.

Aber ich würde mich diesbezüglich mal den dem Einstellungsberaters der Polizei in Verbindung setzen, denke der könnte Dir da sicherlich weiterhelfen.

Oder Du setzt Dich mit der Schule in Verbindung, an der Du die Fachschulreife erreichen willst. Die können Dir die Frage sicherlich zuverlässig beantworten

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suzukifan125 
Beitragsersteller
 24.01.2014, 18:07
@TheGrow

Ich danke dir schon mal, wusste das meiste zwar schon aber trotzdem nett ;)

werd mich nochmal umhören

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Geh zum Einstellungsberater, der kann dir genaue Info geben. Kommt eben auch aufs Bundesland an. LG

Nach Abschluss der Klasse 12 hat man die theoretische Fachhochschulreife. Es fehlt die praktische, um an einer FH studieren zu können. Die bekommt man durch ein Praktikum, dabei ist die Fachrichtung egal. In Niedersachsen kann man dieses Praktikum schon bei der Polizei machen.

http://www.polizei-studium.de/schulischer_teil_der_fachhochschulreife,8.html

Während des Studiums geht es nicht - wie denn auch - es ist eine ZUGANGSvoraussetzung.

Wie lang dieses Praktikum sein muss, kann ich nicht genau sagen. Begleitend zu einer FOS geht es ein Jahr, findet dann aber nur an 2 Tagen in der Woche statt. Vielleicht reicht dann in Vollzeit (= 5 Tage/Woche) ein halbes Jahr. Müsste man mal auf der Homepage des Bildungsministerium im jeweiligen BL gucken.

Im mittleren Dienst zu starten, finde ich etwas verschwendet. Es ist ja nur noch ein kleiner Schritt zum möglichen Eintritt in den gehobenen Dienst.

Gruß S.


suzukifan125 
Beitragsersteller
 26.01.2014, 21:09

Heißt ich könnte mich da prinzipiell erstmal mit 11. Klasse Zeugnis bewerben und wenn sie mich nehmen sollten kann ich da das praktikum machen?

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Sirius66  27.01.2014, 06:11
@suzukifan125

Bewerben mit Zeugniss 11, ja? Aber die 12. müsstest du schon noch machen. Mit Abschluss der 11. hast du keinen höheren Schulabschluss, d.h. Realschule - reicht für den gD nicht. mD muss man schauen, ob er angeboten wird. In NDS nicht, aber auch hier kann man sich bereits mit dem Realschulabschluss bewerben und durchläuft dann 2 Jahre FOS/Praktikum und anschließend 3 Jahre Studium. Du könntest zwar auch in die 12 einer FOS, aber dann fehlt dir wieder das Praktikum.

Neuerdings in KIKA-Toggo-Williwillswissen-Manier erklärt:

http://www.polizei-studium.de/

Gruß S.

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Wenn du zur Polizei willst, dann solltest du wohl besser das Abi machen, und das mit guten Noten! Die Ansprüche für den gehobenen Dienst, sind nicht ohne!


suzukifan125 
Beitragsersteller
 24.01.2014, 17:20

Ansprüche für gehobenen Dienst : Abitur oder Fachhochschulereife; mind. ein Abschluss mit 3,0; Note 3 oder 6,5 Notenpunkte in Deutsch. Das is nicht das Problem für mich, wollte jetzt aber wissen wie das mit der Fachhochschulreife funktioniert

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