Hallo AvonRobin,
sobald die Polizei Kenntnis erlangt, dass Du Dich unerlaubt vom Unfallort entfernt hast, leitet sie gegen Dich ein Strafverfahren gem. folgender Rechtsgrundlage ein:
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§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
- zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
- eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Den Straftatbestand kann aber nur Jemand er füllen, der auch etwas vom Unfall mitbekommen hat. Genau das ist wie Du schreibst ja nicht der Fall. Insofern wäre das Strafverfahren gegen Dich einzustellen.
Du solltest Dich mit dem Geschädigten in Verbindung setzen und alles für die Schadenregulierung tun.
Insofern kein unerlaubtes entfernen vom Unfallort vorliegt wird Deine Haftpflichtversicherung den Schaden regulieren. Nur bist Du verpflichtet den Schadeneintritt umgehend deiner Versicherung mitzuteilen.
Habe im Moment nur meine Zweifel an der Schadenhöhe:
Du schreibst was von max. 75 Euro.
Mit 75 Euro hast Du noch nicht einmal die Werkstattkosten abgedeckt. Ist der Spiegel elektrisch, wovon auszugehen ist da es kaum noch andere gibt, werden die Spiegel schon paar hundert Euro kosten. Hinzukommt, dass meist auch Lackierungsarbeiten die auch alles andere als günstig sind anfallen.
Alles zusammen kotet meist eine vierstellige Summe.
Schöne Grüße
TheGrow