Polizeiärztlich geeignet?

4 Antworten

Der Beruf bringt viele irgendwann an den Rand der Belastungsgrenze. Bist Du schon vorher psychisch nicht okay, wirst Du spätestens dann feststellen, dass er der falsche Beruf war. Und bist dann noch mit einer Schusswaffe unterwegs..... keine gute Idee.

Du solltest es unbedingt vortragen, das mit dem PTBS. Und den Rest auch.

Muss ich das überhaupt erwähnen?

Du wirst konkret gefragt. Das ist übrigens kein "Job" sondern eine Einstellung zum Beamtentum auf Lebenszeit. Das erfordert ein "besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Dienstherrn und Beamten". Das äußert sich zum Beispiel so, dass du nicht am Monatsende ein Gehalt bekommst, sondern am Monatsanfang alimentiert wirst, kommt zwar auf das Selbe hinaus, hat aber eine völlig andere Bedeutung.

Und wenn du das nicht angibst, du unterschreibst dafür, dass dein Hausarzt und deine Krankenkasse Auskunft geben darf. Unterschlägst du etwas von Anfang an, kann es kein Vertrauen geben. Meines Wissens sind es eher weniger die schriftlichen Prüfungen, die einen Ausschluß verursachen, sondern eher die ärztliche Untersuchung und ggfls. sportliche Prüfungen.


Sirius66  06.07.2024, 07:26
du unterschreibst dafür, dass dein Hausarzt und deine Krankenkasse Auskunft geben darf.

So formuliert stimmt das nicht. Und was die Krankenkasse betrifft, wäre mir das auch neu.

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Eckengucker  06.07.2024, 12:59
@Sirius66

Der Anamnesebogen, der bei der Bewerbung ausgefüllt werden muss wird meines Wissens grundsätzlich überprüft. Ich kann leider nur für BW sprechen, da die rechtlichen Grundlagen in den Bundesländern möglicherweise abweichen. LDSG BW + LBG BW, hier insb. 45 LBG unter Hinweis auf die Verpflichtung für Bewerber.

Korrekt ist, dass ich den zweiten Punkt zu pauschal abgehandelt habe. Es geht um die Vorerkrankung des Fragers. Ich ging jetzt nicht vom allgemeinen Sachverhalt aus, sondern von der Frage des Users. Das kommt nicht korrekt rüber, wie ich bemerkt habe. Diese Angelegenheit ist recht speziell. In solchen Fällen kann und wird die Krankengeschichte -sehr wahrscheinlich- auch dort angefragt, um weiterführende ärztliche Befunde bzw. Zuständigkeiten für weitere Abfragen zu erlangen. Es ist richtig, das ist eine Einzelfallprüfung und rechtlich heikel, aber möglich.

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Sirius66  06.07.2024, 14:17
@Eckengucker

Es wird fälschlicherweise angenommen, dass die Einstellungskommission mit einer derartigen "Unterschrift" ungehindert und absoluten Einblick in irgendwelche ominösen Akten erhält. Das ist Unfug.

Die Entbindung der Schweigepflicht ist IMMER temporär und auf EIN Formblatt reduziert.

Die Entbindung der Schweigepflicht ist zwingend auf diesem und nur für dieses eine Formular anzufügen.

Sie gilt nicht pauschal. Nicht unbegrenzt. Muss auch nicht - einmal für eine (!) Auskunft gegeben - widerrufen, sondern für eine zweite neu erteilt werden.

Selbst Nachfragen, ob diese oder jene Angaben des. Bewerbers richtig sind, dürfen nur mit dessen Zustimmung beantwortet werden.

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Sirius66  06.07.2024, 14:21
@Sirius66

Es wird natürlich nicht ganz unberechtigt als Zwang empfunden, wenn die Einstellungskommission die fehlende Bereitschaft, alles offen zu legen, sls Grund angibt, die Bewerbung nicht weiter bearbeiten zu können.

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Erwähnen solltest du die Belastungsstörung sowie die milde Allergie - ich drücke dir den Daumen, dass das kein Problem ist.

Bevor es zum Polizeiarzt geht musst du eh erstmal den Einstellungstest bestehen.

PTBS ist egal, aber mit der Erdbeerallergie wird das nix.


superseegers  05.07.2024, 13:01

Das ist eine gewagte These.

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