Verhaltenstherapie trotzdem zur polizei im gehobenen dienst?
Hallo, ich habe als ich noch minderjährig war eine Verhaltenstherapie gemacht, wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung. Habe aber in der Zeit meine Ausbildung beendet. (War also doch recht stabil )
ist das ein Ausschluss Grund für den gehobenen Dienst bei der Polizei?
3 Antworten
Wie kommt man denn als Minderjähriger zu einer PTBS?
ist das ein Ausschluss Grund für den gehobenen Dienst bei der Polizei?
Das kann ein Ausschlussgrund sein, aber nicht für den GD, sondern für den Polizeiberuf. Da du diese Vorerkrankung angeben musst, wird daraufhin eine Entscheidung getroffen.
Einmal 2 Jahre Dauer, einmal 1 Jahr Dauer, rezidiv, letzte vor 2 Jahren. M.M. nach wird das nichts werden. Aber ich bin nicht der entscheidende Psychologe. Sicher ist, dass du als Polizist seelischen und psychologischen Belastungen ausgesetzt werden wirst, die nicht mit dem eines Zivilisten vergleichbar sind.
Apropos Minderjährig- bist du das jetzt nicht mehr?
Apropos Gehobener Dienst: Ich will mir nicht vorstellen, dass jemand mit so schlechter Rechtschreibung Abitur hat.
Kommt drauf an ob du dein Trauma bewältigt hast und wie lange diese Therapie her ist und wie ein Arzt das einschätzt.
Die Eignungstests bei der Polizei beinhalten auf jeden Fall auch die Gesundheit.
Wie weit medizinische Dinge in der Vergangenheit überprüft und bewertet werden weiß ich nicht.
Aber es kann danach gefragt werden. Und da muss man ehrlich sein.
Wenn es später rauskommt, kann es empfindliche Folgen für den Dienst bei der Polizei haben.
Ja, Trauma ist bewältigt. 1. Therapie war ca 2015 bis 17 zweite von 17 bis Juli 18