Dürfen Polizisten in ein anderes Land die Verfolgungsjagd fortsetzen?
Also z.B. beginnt eine Verfolgungsjagd in Görlitz oder Frankfurt (Oder). Die Verfolgungsjagd beginnt dann hier. Die beiden fahren dann in der Autobahn, paar Kilometer später kommt dann die polnische Grenze. Der Raser überfährt und schrottet die Schranken. Darf die Polizei die Jagd fortsetzen, oder dürfen deutsche Polizeiwagen nur in Deutschland fahren?
Natürlich werden auch (teilweise) z.B. die polnischen Polizeiwagen die Verfolgungsjagd übernehmen.
Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen
7 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/5_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Hier kannst Du einiges zu dem Thema lesen. Unter anderem gibt es auch gemeinsame Streifen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Schimeck/1549711195390_nmmslarge__1007_120_2160_2160_b8216bd9281e5eb50b4957b4bce66797.jpg?v=1549711195000)
Auf der Grundlage von Artikel 18 c) des Schengener Übereinkommens von 1985 erlaubt es Artikel 41 des Schengener Durchführungsübereinkommens von 1990, die Verfolgung von Verdächtigen auf dem Staatsgebiet eines anderen Schengen-Landes fortzusetzen, ohne zuvor die Zustimmung dieses Landes einzuholen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BVBDortmund/1569678453696_nmmslarge__0_0_160_160_7f828fad18ee7edb96b8daceedaeeadb.png?v=1569678454000)
Ja, sie dürfen in andere Länder fahren.
Allerdings kann die Schranke nicht geschrottet werden soweit es eine gibt,
weil sie vorher angesägt werden muß.
Alles schon da gewesen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DocPsychopath/1688294136337_nmmslarge__185_277_329_329_ae9d34d3e7b6ee32ba3be1224152edd0.webp?v=1688294136000)
Zwischen Deutschland und Polen gibt es dazu Abkommen. In einem bestimten Umkreis hinter der Grenze - ich meine 50 km - ist es zulässig.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Natürlich dürfen deutsche Streifenfahrzeuge auch ins Ausland fahren. Es fängt an schwierig zu werden, hoheitliche Befugnisse auf fremden Hoheitsgebiet auszuüben. Die Bundespolizei (zuständige Grenzbehörde in DE) hat jedoch gemeinsame Zentren mit der Polizei des jeweiligen Nachbarstaates. Bei solch einer Verfolgungsfahrt, vorallem wenn absehbar ist, dass derjenige in den Nachbarstaat flieht, ist dann auch die Polizei des Nachbarstaates mit im Boot und kann entsprechend sehr zügig die Erlaubnis erteilen, die Täternacheile auf fremden Hoheitsgebiet fortzusetzen.
Einfach über die Grenze fahren klappt somit nicht...
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Doch, mittlerweile ist es "natürlich".
Das ist für deutsche Bundespolizisten heutzutage "Alltag". Mittlerweile gibt es auch gemeinsame Streifen mit den anderen Nachbarstaaten. Das es alles eine Rechtsgrundlage besitzt, ergibt sich von selber.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Seit wann ergibt sich eine Rechtsgrundlage von selbst? Kopfschüttel.
Offensichtlich hast du keine. Ich habe eine, aber warum pflasterst du deinen Kommentar nicht damit?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Schimeck/1549711195390_nmmslarge__1007_120_2160_2160_b8216bd9281e5eb50b4957b4bce66797.jpg?v=1549711195000)
Einfach über die Grenze fahren klappt somit nicht...
Klappt doch, Artikel 41 des Schengener Durchführungsübereinkommens
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Schimeck/1549711195390_nmmslarge__1007_120_2160_2160_b8216bd9281e5eb50b4957b4bce66797.jpg?v=1549711195000)
"Natürlich" ist das sicher nicht, sondern durch Rechtsabkommen geregelt. Und das finde ich bei dir nicht.