Dürfen Polizisten in ein anderes Land die Verfolgungsjagd fortsetzen?


24.02.2022, 01:50

Natürlich werden auch (teilweise) z.B. die polnischen Polizeiwagen die Verfolgungsjagd übernehmen.

Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen

Jain, nur in bestimmten Ländern. 50%
Ja, die dürfen auch in andere Länder fahren. 38%
Andere Antwort, und zwar: 13%
Naja, man muss schon bestätigt werden. 0%
Nein, die deutsche Polizeiwagen dürfen nur in Deutschland fahren. 0%

7 Antworten

Zwischen Deutschland und Polen gibt es dazu Abkommen. In einem bestimten Umkreis hinter der Grenze - ich meine 50 km - ist es zulässig.

Natürlich dürfen deutsche Streifenfahrzeuge auch ins Ausland fahren. Es fängt an schwierig zu werden, hoheitliche Befugnisse auf fremden Hoheitsgebiet auszuüben. Die Bundespolizei (zuständige Grenzbehörde in DE) hat jedoch gemeinsame Zentren mit der Polizei des jeweiligen Nachbarstaates. Bei solch einer Verfolgungsfahrt, vorallem wenn absehbar ist, dass derjenige in den Nachbarstaat flieht, ist dann auch die Polizei des Nachbarstaates mit im Boot und kann entsprechend sehr zügig die Erlaubnis erteilen, die Täternacheile auf fremden Hoheitsgebiet fortzusetzen.

Einfach über die Grenze fahren klappt somit nicht...


Hinkelsteiner  24.02.2022, 08:36
Natürlich dürfen deutsche Streifenfahrzeuge auch ins Ausland fahren.

"Natürlich" ist das sicher nicht, sondern durch Rechtsabkommen geregelt. Und das finde ich bei dir nicht.

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peti12314  24.02.2022, 09:11
@Hinkelsteiner

Doch, mittlerweile ist es "natürlich".

Das ist für deutsche Bundespolizisten heutzutage "Alltag". Mittlerweile gibt es auch gemeinsame Streifen mit den anderen Nachbarstaaten. Das es alles eine Rechtsgrundlage besitzt, ergibt sich von selber.

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Hinkelsteiner  24.02.2022, 09:49
@peti12314

Seit wann ergibt sich eine Rechtsgrundlage von selbst? Kopfschüttel.

Offensichtlich hast du keine. Ich habe eine, aber warum pflasterst du deinen Kommentar nicht damit?

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