Darf der Zoll (und eventuell auch Polizei) ein Verkehrsmittel ohne direkten Verdacht auf Illegale Waren zum Kontrollieren anhalten?
Wir nehmen mal an eine Person fährt auf der Autobahn oder einer Landstraße. Dann kommt ein Zollfahrzeug von hinten und macht die Warnschrift "bitte anhalten" an. Der Fahrer kommt dem nach, und das Fahrzeug wird einmal auf illegale Waren durchsucht. Einen dringenden Tatverdacht gibt es nicht, es war also eine allgemeine Kontrolle.
Wir lassen die Tatsache mal unbeachtet, dass dies in der Realität eher nicht der Fall sein wird. Ist dies von der Gesetzlichen Lage her dennoch so einfach möglich oder muss immer ein fester Tatverdacht im Raum stehen damit der Zoll (oder auch die Polizei) ein Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen darf um es zu druchsuchen.
3 Antworten
Meines Wissens nach (keine Gewähr für die absolute Richtigkeit!).
Die Bundespolizei darf im 30 Kilometer Radius nach der Grenze auch ohne einen begründeten Tatverdacht Fahrzeuge durchsuchen, das ist im Bundespolizeigesetz so geregelt. Was die Landespolizei betrifft, so muss man in das Polizeigesetz (PolG) des jeweiligen Bundeslandes schauen, darin ist geregelt, wann die Landespolizei Fahrzeuge oder Personen durchsuchen darf. Weitestgehend, ist jedoch ein begründeter Tatverdacht Voraussetzung für eine Durchsuchung, wobei sich ein solcher Tatverdacht ggf. relativ einfach begründen lässt. Auch ist gesetzlich geregelt, dass Polizeibeamte nur Personen des gleichen Geschlechtes körperlich durchsuchen dürfen. Zwei Polizistinnen dürfen also keine Männer durchsuchen und umgekehrt zwei männliche Polizeibeamte keine Frauen. Sie müssten dann ein weiteres Fahrzeug hinzuziehen oder aber die Person sofern rechtlich zulässig für die körperliche Durchsuchung mit auf die Dienststelle nehmen. Zum Zwecke einer allgemeinen Verkehrskontrolle, d.h. Führerschein, Fahrzeugpapiere und Vorzeigen von Verbandkasten, Warndreieck und Warnweste, darf die Polizei Fahrzeuge immer anhalten. Ebenso immer dann, wenn es zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist, jemand zum Beispiel in Schlangenlinien fährt und der Verdacht auf Alkoholkonsum besteht.
Beim Zoll weiß ich es ehrlich gesagt nicht genau. Ich vermute jedoch, dass es ähnlich geregelt ist wie bei der Bundespolizei, d.h. im 30 Kilometer Radius um die Grenze ohne begründeten Verdacht, danach nur mit einem begründeten Verdacht.
Mfg
Das passiert in Grenznähe ständig.
Ja klar. Ist deren Job.
Das mag man meinen. Aber Bei unserer Gesetzeslage könnte es ja so sein, dass wenn kein dringender Tatverdacht besteht, dass Durchsuchungen von Besitztümern und Personen nicht zulässig sind.