Drogentest Von polizei?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn man vorher z.B. mit einem Fahrzeug unterwegs war oder was angestellt hat dann:

NEIN

- die dürfen das nicht.

SIE MÜSSEN ES!

§ 163 StPO
Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren
(1) 1Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.

Da steht: HABEN.

Das ist keine Bitte, da steht nicht, sie dürfen, das ist ein Befehl.

Und ja, wenn Anzeichen bestehen (und die Augen sind ein Anzeichen) auf eine Straftat, dann MÜSSEN die Dich zur Wache schleppen und ihr Ding durchziehen. Tun sie es nicht, sind sie selbst dran:

§ 258 StGB
Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme ...... wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 258a
Strafvereitelung im Amt
(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme .... so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Das bedeutet:

Die Polizei darf nicht, sie muss.

Und tun sie es nicht, sind sie selbst der Mops.

Die suchen sich also nicht aus, was sie tun und tun nicht, was sie dürfen, sie sind dazu verpflichtet und machen das so oder sie bekommen in den Hintern getreten, dass alles zu spät ist und wandern unter Umständen selbst in den Bau.

Verdacht auf große Pupillen? Was soll das denn sein? Sie leuchten rein und wenn sie sich nicht physiologisch reaktiv verengen, gibt es Verdacht auf BTM Konsum. Damit ist der Test begründet. Dauert keine 3 Minuten.

Wenn du dem Test vor Ort nicht zustimmst, geht es auf die Wache. Dort wartet man (du!) ggf 24 Stunden auf den richterlichen Beschluss zur Blutprobe.

Wie die ausgeht, weißt du am besten.

Gruß S.


wiki01  27.12.2019, 08:15

 Die Änderung des § 81 a StPO, die seit dem 24.8.2017 in Kraft ist, schreibt einen richterlich Vorbehalt nicht mehr zwingend vor. Die Vermutung einer Verkehrsstraftat reicht, damit die Polizei die Blutentnahme anordnen kann. Liege ich falsch?

0

Du musst nicht einem drogentest zusagen oder bzw einem pisstest

wenn du zur wache mitgenommen wirst und sie dich vom arzt behandeln wollen lassen musst du es immernoch nicht machen weil ein Arzt darf dich gegen deinen willen nicht behandeln also bist du wieder ganz schnell raus aus der Sache

Die machen das einfach dann kannst du auf Schmerzensgeld klagen und bekommst 70€we. Er negertiv ist wenn positiv haste verkackt aber mitgenommen wirst du erstmal du hast ja die chance den freiwilligen zu machen

Ne nicht grundlos (Ausnahme z.b.im Straßenverkehr und bei Straftaten)