Polizei angelogen und zugeben?

5 Antworten

Da keine Antwort bzgl der Vorgeschichte kommt, kann man nur wie folgt mutmaßen:

Du wolltest deinen betunkenen Freund schützen, hast daher die Aussage gemacht, dass du selbst gefahren bist.

§258 StGB:

(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.

Da du ihm ermöglicht hast, unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug zu führen, hast du dich selbst strafbar gemacht, mit deiner Aussage wolltest du zugleich deine eigene Bestrafung vereiteln. Die versuchte Strafvereitelung kann somit nicht bestraft werden:

(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
welche strafe bekommt man in so einer Situation

keine und das aus zwei Gründen.

Zum einen ist es nicht strafbar, sich selber zu bezichtigen, auch wenn man es nicht wahr. Andersrum, wenn dein Freund sagen würde, du bis gefahren, wäre das strafbar, weil dann ein anderer bezichtigt wird. Da ist es besser, die Aussage zu verweigern, wozu man das Recht hat, denn niemand muss eine Aussage machen, mit der er sich selber belasten könnte.

Wenn man sich schon selber bezichtigt, sollte man dabei auch bleiben und sich nicht auf die diversen Psychospiele der Polizisten einlassen und dann doch noch was anderes sagen. Am besten hält man dann einfach mal seine Klappe, denn allles, was die einem aus der Nase ziehen, werden sie anschließend gegen dich verwenden. Ehrlichkeit lohnt sich da nicht, die geht nach hinten los. Insofern sehe ich es als Fehler, am Ende doch zuzugeben, dass du nicht gefahren bist.

Der zweite Grund ist, dass man die Polize belügen darf, dass sich die Balken biegen (solange man niemand anderen damit belastet), ohne dass dies strafbar ist. Erst vor Gericht ob mit oder ohne Eid ist man als Zeuge zur Wahrheit verpflichtet und wenn man da falsch aussagt, wirds strafbar. Als Beschuldigter darf man jedoch wiederum ungestraft erzählen, was einem einfällt, um eine mögliche Strafe zu verhindern.

Kommt drauf an, in welcher Eigenschaft zu gelogen hast? Dass du vor Polizisten gelogen hast, ist unerheblich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Strafgesetzbuch (StGB) § 153 Falsche uneidliche Aussage

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


Oguz110797 
Beitragsersteller
 25.11.2020, 21:15

Eben nicht weil ich mit Staatsanwaltschaft telefoniert habe und die meinten eine Anzeige und dann habe ich gefragt wegen Freiheitsstrafe die meinten nicht wegen sowas

0
migebuff  25.11.2020, 21:15

Gut, damit hast du schonmal einen Straftatbestand aufgezählt, der nicht in Frage kommen kann, bleiben noch nur einige hundert weitere. Einfacher wäre es allerdings, zu schreiben, welche Straftat hier vorliegt.

0
Cunning  25.11.2020, 21:16
@migebuff

Falschaussage. Aber schreib Du es doch, wenn Du es besser weißt.

0
migebuff  25.11.2020, 21:19
@Cunning

Du belehrst du doch hier den Fragesteller in Rechtsfragen. Wir klären jetzt zunächst, wie es zu deiner Behauptung kommt.

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle...

Aus welchem Grund glaubst du, dass die Polizei ein Gericht ist oder dafür zuständig wäre, einen Zeugen zu vereidigen?

0
Cunning  25.11.2020, 21:20
@migebuff

Das kommt aus meinem umfangreichen Wissensschatz

0

Sag nichts und gut ist.